Re: Führerschein und Absencen

Fred @, Tuesday, 07.03.2006, 20:35 (vor 6635 Tagen) @ Stefan

Das Straßenverkehrsgesetz legt fest, dass eine Fahrerlaubnis nicht erteilt werden darf oder zu entziehen ist, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. (§2,Abs.1 Straßenverkehrsgesetz).
Welche Bedeutung diese Regelung für Menschen mit Epilepsie hat, ist den Begutachtungsrichtlinien (BLL) des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin zu entnehmen.

Für den gesamten Text den Link:

http://www.gdtbremen.de/pages/helix/KrankKraft/Kraftkrankinhalt.htm


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