Re: Epi und Rente

"Leben mit Epilepsie" ⌂ @, Friday, 17.03.2006, 02:36 (vor 6622 Tagen) @ Nina

Hallo Nina,

Erwerbsminderungsrente :

Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31.12.2000 abgeschafft und durch die Rente wegen voller Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) ersetzt

Die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31.12.2000 abgeschafft und durch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) ersetzt. Die Berufsunfähigkeitsrente wird jedoch weiterhin gezahlt, wenn der Anspruch darauf vor dem 01.01.2001 entstanden ist.

Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag (Rentenantrag) Rente wegen voller Erwerbsminderung,
wenn sie voll erwerbsgemindert sind,

die Wartezeit von fünf Jahren mit Beitragszeiten erfüllt haben

und darüber hinaus in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit entrichtet haben
(so genannte versicherungsrechtliche Voraussetzungen).

Ein Versicherter ist dann voll erwerbsgemindert, wenn er wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes –
also in jeder nur denkbaren Beschäftigung –
mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Ist noch eine Beschäftigung im Umfang von mindestens drei, aber nur unter sechs Stunden pro Tag möglich, so liegt teilweise Erwerbsminderung vor.
Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel als Zeitrente, d.h. befristet für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn geleistet. Die Befristung kann wiederholt werden. Wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann, wird die Rente unbefristet als Dauerrente bewilligt.

http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_e067.htm

Grundsicherung erhält man erst wenn eine bei voller Erwerbsminderung :
(also weniger als drei Stunden/täglich)

Ab 01.01.2005 gelten die Leistungen bei Erwerbsminderung als eigenständige vorrangige Leistungen innerhalb des Sozialhilferechts weiter. Wie bisher springt die Grundsicherung bei Erwerbsminderung – unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung zur Rentenversicherung - immer dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Antragsberechtigt sind neben älteren Menschen ab Vollendung des 65. Lebensjahres auch alle Personen ab einem Alter von 18 Jahren, die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (Erwerbsminderungsrente).

Eine volle Erwerbsminderungsrente hängt davon ab, wie die Gutachter-Neurologen der Rentenversicherung die tägliche Stundenzahl eures Sohnes begutachten. Ist der Gutachter nur der Meinunng euer Sohn kann5 STD/TÄGL. arbeiten, bekommt er keine volle Erwerbsminderungsrente.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält er, wenn er zw. 3 u. 6 Std. am Tag arbeiten kann.
Außerdem müssen die so genannte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Sozialverband Vdk sollte euch mit einem begründeten Widerspruch weiterhelfen. Ihr seid aber auch auf euren Neurologen/Psychiaters angewiesen sowie alle Gutachten der Ärzte für den Behindertenausweis. Diese Gutachten kann der Sozialverband VdK anfordern.

http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de5590&SID=fUESXSsX2gw.zzisIBd7sF.H4BivTy

[zitat=Nina]Hallo, wer hat Erfahrung mit Rente und Epi? Mein 26j. Sohn leidet seit 5 Jahren an einf.fokalen, kompl.fokalen und GM-Anfällen, nimmt z.Zt. Lamictal, Trileptal + Lyrika, hat einen GdB v. 90%, mehrere Reha´s hinter sich, ständig die Arbeitsagentur + Rentenvers. im Nacken, hat schon mal eine Umschulung abbrechen müssen, soll jetzt in ein Berufstrainingszentrum und danach erneut z. Umschulung. Ein Renten-antrag wurde schon einmal abgelehnt, jetzt wollen wir es im Widerspruchsverfahren nochmal versuchen, nachdem er wegen eines Status E. erneut im KH gewesen ist. Sind für jeden Tipp dankbar. Nina[/zitat]


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