fahrverbot bei Mediwechsel???

Birgit @, Saturday, 24.06.2006, 16:05 (vor 7364 Tagen)

Hallo Ihr Lieben,

hab da mal wieder eine leidige Autofrage! Mein Sohn hat starke Nebenwirkungen durch Ergenyl 300 chrono (Konzentrationsmangel, Gewichtszunahme (hier Gier auf Fettes), Schulnoten rasselten nach der letzten Erhöhung in den Keller, Müdigkeit, Zerstreutheit usw.) Nun will der Neurologe ein anderes Medikament zusätzlich verschreiben und ganz langsam Ergenyl ausschleichen und das andere erhöhen. Der Spiegel liegt bei Ergenyl lediglich bei 74 und ein nochmaliges Erhöhen wäre bei bestehender Anfallsfreiheit bei diesen Nebenwirkungen fatal. Wie siehts aus während der Wechselphase?? Autofahren erlaubt? Ist ja kein Herabsetzen eines Medikamentes. Er hat sich auch noch nicht entschieden, was er machen will! Er hat sich den Namen des Medikamentes auch nicht gemerkt, es soll aber auch gegen Depressionen wirken?
Was meint Ihr! Ein vernünftiger Schulabschluss ist ja heute sehr wichtig und da klappt es im Moment überhaupt nicht!
Danke für Eure Antworten und Ratschläge!

Re: fahrverbot bei Mediwechsel???

nicole @, Saturday, 24.06.2006, 16:20 (vor 7364 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit,

bei den Nebenwirkungen die du beschreibst würde ich vermutlich auch das Medikament wechseln. Kann es sein, das er auf Lamictal/Lamotrigin umgestellt werden soll ? Soweit ich weiss, wirkt das STimmungsaufhellend.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube auch während einer Umstellphase darf man kein Auto fahren.

LG Nicole

Re: Re: fahrverbot bei Mediwechsel???

Birgit @, Saturday, 24.06.2006, 19:35 (vor 7363 Tagen) @ Birgit

Hallo Nicole,
danke für die schnelle Antwort. Er konnte sich nur merken, dass das Medikament mit T anfängt. Werden nach dem Wochenende nachfragen.
Bis dann Birgit

Re: fahrverbot bei Mediwechsel???

Matthias @, Sunday, 25.06.2006, 01:00 (vor 7363 Tagen) @ Birgit

Hallo!

Wie bereits "glaubend" erwähnt wurde, ist es auch so, dass die FE normalerweise für diese Zeit und noch zusätzlich ein halbes Jahr danach eingezogen wird, weil das der Arzt eigentlich melden müsste- oder eingehend darauf hin zu weisen hat und dann bei Nichteinhalten zu Melden hätte.
Ein Verkehrsmediziner meldet es sowieso gleich, weil der den Kopf nicht für solche Gefahrenvertuschungen hin halten würde, aber dieses Wort "Verkehrsmediziner"- oder "Arzt mit Verkehrsmedizinischer Qualifikation" kennen die Meissten hier in dem Forum nicht, da sie selbst dazu genügend qualifiziert zu sein glauben. "Gestern ist ja auch nichts passiert und heute passiert ja auch nichts.
Hätten nur noch die oftmals weisen Sprüche über die Schweigepflicht hinein gepasst, die von Anderen schon kamen und spätestens da zeigt sich dann für mich selbst immer wieder die "Qualifikation" der Patienten selbst.

Bleibt also jedes Einzelnen die eigene Entscheidung, ob so viel Verständnis da ist, oder die Gleichgültigkeit und Risikofreude überwiegt.

Überleg' Dir es gut, ob Du das Risiko eingehen willst- oder aus eigener Überzeugung einfach vom Lenker weg empfiehlst. - Sicher wäre bei unserer FE-Stelle jedenfalls, dass bei einem Unfall und dem Bekanntwerden einer Epilepsie (längerwärende) die Fahrerlaubnis schon erst mal weg wäre und im Bezug auf die Vergangenheit und das Einsehen der Risikofreude ein; zwei; drei; mehr MPU's fällig wären. Soweit kenne ich diese Amtsperson schon, wenngleich in nicht Betroffener bin. Aber im Bezug auf Einsehen habe ich einen bekannten im Dorf, der wegen "Gasen" schon mehr als 5 Jahre und mindestens drei MPU's und zwei "Erste-Hilfe-Kurse" auf seine Zulassung für eine FE wartet, weil sie da in solchen Fällen gnadenlos ist. - Auch ich hatte mal eine kleine Änderung drinnen, weil ein anderes Medikament mit im Spiel war und da brachte ich das Gutachten über Risikomöglichkeiten auf den Tisch, weil sie sich nach den Nebenwirkungen ("eventuell mögliche Verkrampfungen") des Medikamentes erkundigt hatte und sofort alle Roten Lämpchen bei ihr angingen. - Also eine Stellungnahme des Pharmakonzerns und eines anderen Arztes, der von meiner Gutachterin hinzugezogen wurde.


Viele Grüsse:

Matthias

Re: Re: fahrverbot bei Mediwechsel???

Birgit @, Monday, 26.06.2006, 17:47 (vor 7361 Tagen) @ Matthias

Hallo Matthias;
hab da mal gerade in die Richtlinien geschaut. Finde aber nur bei Medikamentenwechsel ein Fahrverbot bei Anfallsrezidiv, eben halt durch den Wechsel. Und bei Absetzen ein Fahrverbot von 3 Monaten.
Wo kann ich denn noch nachschauen? Hier existiert auch ein besonderer Auslöser der Epi, der vermiedem werden kann!
Also, hast Du da mal eine www.-Adresse?
Danke

Re: fahrverbot bei Mediwechsel???

Franzi @, Sunday, 25.06.2006, 23:28 (vor 7362 Tagen) @ Birgit

hi!
ich schließ mich soweit den anderen an,.. ich denke auch, dass es ein fahrverbot geben würd... medikamente mit t.. topamax oder trileptal?! topamax kann ich mir gut vorstellen, weil das gegen übergewicht wirkt..

lg franzi :)

Re: Re: fahrverbot bei Mediwechsel???

loebor @, Wednesday, 28.06.2006, 04:08 (vor 7360 Tagen) @ Birgit

Hallo Ihr Lieben

hallo Matthias hier irrst du dich -- sonst bin ich meist deiner Meinung erst recht wenn es um Deppen geht, die Anfälle haben und autofahren und übers Forum eine Absolution erhalten wollen.

siehe ...
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%20Inhaltsverzeichnis.htm

ein Arzt kann bei einer Reduzierung bzw. Ausschleiche aber bei Beendigung der Therapie wegen evtl. zu erwartenden Rezidiven und/oder Spike/Waves im EEG von einem Führen eines Pkw's für 3 Monaten abraten - muß aber nicht wenn Patient unter ständiger Kontrolle und schon einige Jahre anfallsfrei.
Eine Medikamentenumstellung käme dem eigendlich sehr gleich, aber es gibt halt nicht 'den Fall' und 'die jeweilige Leitlienie'.
Es gibt aber Individualentscheidungen !!!

siehe/seht selbst http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%20Inhaltsverzeichnis.htm

lg Ragnar

Re: Re: Re: fahrverbot bei Mediwechsel???

Birgit @, Wednesday, 28.06.2006, 21:48 (vor 7359 Tagen) @ Birgit

Hallo, Ihr Lieben,
danke für die Hinweise und Tipps, die Entscheidung wird ja erst noch getroffen, ob ein Mediwechsel stattfindet. Er soll es sich 2 Monate überlegen und ist in ständiger Betreuung durch den Neurologen!
Wir werden sehen.
Euch allen viel Kraft und Mut!!
Birgit

Re: Re: fahrverbot bei Mediwechsel???

Heike Elsner @, Wednesday, 28.06.2006, 22:23 (vor 7359 Tagen) @ Birgit

Hallo,
ich bin so eine Ärztin mit "verkehrsmedizinischer Qualifikation".
Die Fahrerlaubnis wird nicht eingezogen - das wird sie überhaupt nur, wenn man einen Unfall gebaut hat aufgrund eines Anfalls oder obwohl man nicht fahren durfte.
Bei einer Umstellung darf man aber vorübergehend nicht fahren. darauf muss der Arzt ausdrücklich hinweisen. Wie lange dieses "Fahrverbot" besteht, liegt in Grenzen im ermessen des Arztes: zwischen drei und sechs Monaten nach dem letzten Umstellungsschrit - abhängig von der Art der Epilepsie, von der Zuverlässigkeit der Tabletteneinnahme und von Nebenwirkungen.
Übrigens: Die Fahreignung darf überhaupt nur dann bescheinigt werden, wenn der betroffene Mensch "nicht unter Nebenwirkungen leidet, die die Fahreignung beeinträchtigen". Bei den geschilderten Nebenwirkungen ist eher die frage, ob die behandlung nicht sogar umgestellt werden MUSS, um eine Fahreignung zu erreichen...
Gruß
Heike

[zitat=Matthias]Hallo!

Wie bereits "glaubend" erwähnt wurde, ist es auch so, dass die FE normalerweise für diese Zeit und noch zusätzlich ein halbes Jahr danach eingezogen wird, weil das der Arzt eigentlich melden müsste- oder eingehend darauf hin zu weisen hat und dann bei Nichteinhalten zu Melden hätte.
Ein Verkehrsmediziner meldet es sowieso gleich, weil der den Kopf nicht für solche Gefahrenvertuschungen hin halten würde, aber dieses Wort "Verkehrsmediziner"- oder "Arzt mit Verkehrsmedizinischer Qualifikation" kennen die Meissten hier in dem Forum nicht, da sie selbst dazu genügend qualifiziert zu sein glauben. "Gestern ist ja auch nichts passiert und heute passiert ja auch nichts.
Hätten nur noch die oftmals weisen Sprüche über die Schweigepflicht hinein gepasst, die von Anderen schon kamen und spätestens da zeigt sich dann für mich selbst immer wieder die "Qualifikation" der Patienten selbst.

Bleibt also jedes Einzelnen die eigene Entscheidung, ob so viel Verständnis da ist, oder die Gleichgültigkeit und Risikofreude überwiegt.

Überleg' Dir es gut, ob Du das Risiko eingehen willst- oder aus eigener Überzeugung einfach vom Lenker weg empfiehlst. - Sicher wäre bei unserer FE-Stelle jedenfalls, dass bei einem Unfall und dem Bekanntwerden einer Epilepsie (längerwärende) die Fahrerlaubnis schon erst mal weg wäre und im Bezug auf die Vergangenheit und das Einsehen der Risikofreude ein; zwei; drei; mehr MPU's fällig wären. Soweit kenne ich diese Amtsperson schon, wenngleich in nicht Betroffener bin. Aber im Bezug auf Einsehen habe ich einen bekannten im Dorf, der wegen "Gasen" schon mehr als 5 Jahre und mindestens drei MPU's und zwei "Erste-Hilfe-Kurse" auf seine Zulassung für eine FE wartet, weil sie da in solchen Fällen gnadenlos ist. - Auch ich hatte mal eine kleine Änderung drinnen, weil ein anderes Medikament mit im Spiel war und da brachte ich das Gutachten über Risikomöglichkeiten auf den Tisch, weil sie sich nach den Nebenwirkungen ("eventuell mögliche Verkrampfungen") des Medikamentes erkundigt hatte und sofort alle Roten Lämpchen bei ihr angingen. - Also eine Stellungnahme des Pharmakonzerns und eines anderen Arztes, der von meiner Gutachterin hinzugezogen wurde.


Viele Grüsse:

Matthias[/zitat]