Re: Re: fahrverbot bei Mediwechsel???

Heike Elsner @, Wednesday, 28.06.2006, 22:23 (vor 7359 Tagen) @ Birgit

Hallo,
ich bin so eine Ärztin mit "verkehrsmedizinischer Qualifikation".
Die Fahrerlaubnis wird nicht eingezogen - das wird sie überhaupt nur, wenn man einen Unfall gebaut hat aufgrund eines Anfalls oder obwohl man nicht fahren durfte.
Bei einer Umstellung darf man aber vorübergehend nicht fahren. darauf muss der Arzt ausdrücklich hinweisen. Wie lange dieses "Fahrverbot" besteht, liegt in Grenzen im ermessen des Arztes: zwischen drei und sechs Monaten nach dem letzten Umstellungsschrit - abhängig von der Art der Epilepsie, von der Zuverlässigkeit der Tabletteneinnahme und von Nebenwirkungen.
Übrigens: Die Fahreignung darf überhaupt nur dann bescheinigt werden, wenn der betroffene Mensch "nicht unter Nebenwirkungen leidet, die die Fahreignung beeinträchtigen". Bei den geschilderten Nebenwirkungen ist eher die frage, ob die behandlung nicht sogar umgestellt werden MUSS, um eine Fahreignung zu erreichen...
Gruß
Heike

[zitat=Matthias]Hallo!

Wie bereits "glaubend" erwähnt wurde, ist es auch so, dass die FE normalerweise für diese Zeit und noch zusätzlich ein halbes Jahr danach eingezogen wird, weil das der Arzt eigentlich melden müsste- oder eingehend darauf hin zu weisen hat und dann bei Nichteinhalten zu Melden hätte.
Ein Verkehrsmediziner meldet es sowieso gleich, weil der den Kopf nicht für solche Gefahrenvertuschungen hin halten würde, aber dieses Wort "Verkehrsmediziner"- oder "Arzt mit Verkehrsmedizinischer Qualifikation" kennen die Meissten hier in dem Forum nicht, da sie selbst dazu genügend qualifiziert zu sein glauben. "Gestern ist ja auch nichts passiert und heute passiert ja auch nichts.
Hätten nur noch die oftmals weisen Sprüche über die Schweigepflicht hinein gepasst, die von Anderen schon kamen und spätestens da zeigt sich dann für mich selbst immer wieder die "Qualifikation" der Patienten selbst.

Bleibt also jedes Einzelnen die eigene Entscheidung, ob so viel Verständnis da ist, oder die Gleichgültigkeit und Risikofreude überwiegt.

Überleg' Dir es gut, ob Du das Risiko eingehen willst- oder aus eigener Überzeugung einfach vom Lenker weg empfiehlst. - Sicher wäre bei unserer FE-Stelle jedenfalls, dass bei einem Unfall und dem Bekanntwerden einer Epilepsie (längerwärende) die Fahrerlaubnis schon erst mal weg wäre und im Bezug auf die Vergangenheit und das Einsehen der Risikofreude ein; zwei; drei; mehr MPU's fällig wären. Soweit kenne ich diese Amtsperson schon, wenngleich in nicht Betroffener bin. Aber im Bezug auf Einsehen habe ich einen bekannten im Dorf, der wegen "Gasen" schon mehr als 5 Jahre und mindestens drei MPU's und zwei "Erste-Hilfe-Kurse" auf seine Zulassung für eine FE wartet, weil sie da in solchen Fällen gnadenlos ist. - Auch ich hatte mal eine kleine Änderung drinnen, weil ein anderes Medikament mit im Spiel war und da brachte ich das Gutachten über Risikomöglichkeiten auf den Tisch, weil sie sich nach den Nebenwirkungen ("eventuell mögliche Verkrampfungen") des Medikamentes erkundigt hatte und sofort alle Roten Lämpchen bei ihr angingen. - Also eine Stellungnahme des Pharmakonzerns und eines anderen Arztes, der von meiner Gutachterin hinzugezogen wurde.


Viele Grüsse:

Matthias[/zitat]


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