schnelleantwort!!!

katharina @, Wednesday, 12.07.2006, 00:17 (vor 7346 Tagen)

hallo.
ich bin 20 und hab grad mein abi in der tasche.
nur wurde es nicht so gut wie ich wollte,
auch weil ich an den folgen eines grandmalanfalls nicht mehr so gute leistungen bringen konnte.
kann ich nun bei den bewerbungen für unis durch ein schulpsychologisches gutachten o.ä. dies bei den bewerbungen mitschicken,
dass ich nicht voll leistungsfähig war ..
was denkt ihr ??? oder ist epilepsie nicht so ein driftiger grund...
ich kann mir gar nicht vorstellen wie das einzuordnen ist....


danke!
gruß

Re: schnelleantwort!!!

jeannie @, Wednesday, 12.07.2006, 09:15 (vor 7346 Tagen) @ katharina

Hallo Katharina

Ich weiss nicht wie das in Deutschland geregelt wird, aber in der Schweiz genügt das Abi (Matura) zur Anmeldung an einer Uni unabhängig von den Noten. Wichtig ist nur, dass du das Abi geschafft hast. Beim Erhalt von Stipendien, insbesondere von Stiftungen oder private Stipendien, könnte es eine Rolle spielen.

Erkundige dich doch bei der Uni, bei welcher du dich anmelden willst, über die Aufnahmebedingungen und ob Noten überhaupt eine Rolle spielen für die Aufnahme.

liebe Grüsse
jeannie

Re: schnelleantwort!!!

Franzi @, Wednesday, 12.07.2006, 13:07 (vor 7346 Tagen) @ katharina

hi :)
also ich weiß auf jeden fall, dass wenn man sich über die zvs bewirbt, es die möglichkeit gibt einen antrag auf nachteilsausgleich zu stellen... das kreuzt du dann dementsprechend an und legst dann diese gutachten bei,..wenn der antrag bewilligt wird, würden deine noten in deren unterlagen verbessert werden. kommt halt drauf an, was du studieren möchtest und ob das einen nc hat oder so. also bei der zvs bringt dir das auf jeden fall was.. jeder nachteil ist ein grund.. jemand der 10 mandelentzündungen im jahr hatte, und deswegen gefehlt hat kann das auch machen, das spielt überhaupt keine rolle, obs nun epi oder sonst was war.-. viel glück franzi