Kündigung bei der ausbilung was nun?

Nervenhexe18 @, Sunday, 06.08.2006, 11:22 (vor 7321 Tagen)

hi

ich bin 19 jahre alt und wollte eine ausbildung als einzelhandelskauffrau anfangen. Es stellte sich aber heraus das der 1 arbeitstag für mich nicht gut lief und ich einen eptileptischen anfall bekamm, darauf erhielt ich die kündigung! da mein chef meinte es ist zu unsicher in diesem bereich und er könnte esnicht verantworten!! welchen beruf darf ich machen und welche einschränkungen giebt es??

Re: Kündigung bei der ausbilung was nun?

Matthias @, Monday, 07.08.2006, 00:39 (vor 7320 Tagen) @ Nervenhexe18

Hallo!

Selber Schuld! - Oft genug könntest Du es gelesen haben, dass es besser ist, wenn man die Karten auf den Tisch legt und immer wieder glaubt man es nicht und muss ein Geheimnis daraus machen. - Willst Du da etwa noch Mitleid bekommen?
Bei meiner Ausbildung wurde das dem Arbeitgeber sofort klar gemacht und so blieb ich auch im Betrieb- oder kam hinein, trotz meinen Anfällen. - Die Arbeiter waren genauso eingewiesen, wie eben auch der Chef und Meister. Bleiben konnte ich dann nach der Ausbildung (als Automechaniker) nicht, weil sich gegen den Hoffnungen auf ein Ende der Anfälle nach der Pubertät nichts geändert hatte und ich eben keine FE hatte und als Automechaniker eben nicht richtig eingesetzt werden konnte. - Im Lager war kein Platz frei.

Zu Berufsausbildungsvorschlägen:
Eventuell mal nachfragen, ob vielleicht Medizinischer Bademeister möglich ist?
Bei Abitur (vielleicht auch schon bei MR) eventuell MTA oder bei MR noch besser Apothekenhelferin, wo Du nicht in den Giftschrank rein kannst und an der Kasse nicht alleine bist?
Arzthelferin, wo Du nicht am Körper aktiv bist und die Kasse meisst auch nicht alleine bedienst.
In einer Werkzeugausgabe, sofern kein Staplerschein nötig ist.
Anwaltsgehilfin wenn keine Photosensibilität da ist.
Vielleicht auch als "Amtsschimmel" bei entsprechenden, schulischen Voraussetzungen?
Wie es als Speditionskaufmann/kauffrau aussieht, weiss ich nicht, weil es darauf ankommen wird, ob Du zur Verladung hin müssen könntest.


Jedenfalls persönlich auftreten und Unterlagen wenigstens für ein bestehendes Interesse bereit halten.

Ob Du dann die Karten auf den Tisch legst, bleibt wieder Dir selbst überlassen; wenn nicht, dann beklage Dich nicht wieder erneut, wenn Du wieder rausfliegst, weil der Chef eben behindertenfeindlich ist, oder Dir dann eben auf eine direkte Rückfrage sagen könnte, warum es ihm zu gefährlich sein könnte. - Da kann er dann jedenfalls nicht auflegen, sondern muss sich eben dazu Stellen.


Trotzdem wünsche ich Dir Erfolg bei der Suche, die sich jedoch schon über längere Zeit hinziehen könnte, wenn Du nicht behindertenfreundliche Betriebe kennst.


Matthias

Re: Re: Kündigung bei der ausbilung was nun?

Julia @, Monday, 07.08.2006, 09:44 (vor 7320 Tagen) @ Nervenhexe18

[zitat=Matthias]Hallo!

Selber Schuld! - Oft genug könntest Du es gelesen haben, dass es besser ist, wenn man die Karten auf den Tisch legt und immer wieder glaubt man es nicht und muss ein Geheimnis daraus machen. - Willst Du da etwa noch Mitleid bekommen?
Bei meiner Ausbildung wurde das dem Arbeitgeber sofort klar gemacht und so blieb ich auch im Betrieb- oder kam hinein, trotz meinen Anfällen. - Die Arbeiter waren genauso eingewiesen, wie eben auch der Chef und Meister. Bleiben konnte ich dann nach der Ausbildung (als Automechaniker) nicht, weil sich gegen den Hoffnungen auf ein Ende der Anfälle nach der Pubertät nichts geändert hatte und ich eben keine FE hatte und als Automechaniker eben nicht richtig eingesetzt werden konnte. - Im Lager war kein Platz frei.

Zu Berufsausbildungsvorschlägen:
Eventuell mal nachfragen, ob vielleicht Medizinischer Bademeister möglich ist?
Bei Abitur (vielleicht auch schon bei MR) eventuell MTA oder bei MR noch besser Apothekenhelferin, wo Du nicht in den Giftschrank rein kannst und an der Kasse nicht alleine bist?
Arzthelferin, wo Du nicht am Körper aktiv bist und die Kasse meisst auch nicht alleine bedienst.
In einer Werkzeugausgabe, sofern kein Staplerschein nötig ist.
Anwaltsgehilfin wenn keine Photosensibilität da ist.
Vielleicht auch als "Amtsschimmel" bei entsprechenden, schulischen Voraussetzungen?
Wie es als Speditionskaufmann/kauffrau aussieht, weiss ich nicht, weil es darauf ankommen wird, ob Du zur Verladung hin müssen könntest.


Jedenfalls persönlich auftreten und Unterlagen wenigstens für ein bestehendes Interesse bereit halten.

Ob Du dann die Karten auf den Tisch legst, bleibt wieder Dir selbst überlassen; wenn nicht, dann beklage Dich nicht wieder erneut, wenn Du wieder rausfliegst, weil der Chef eben behindertenfeindlich ist, oder Dir dann eben auf eine direkte Rückfrage sagen könnte, warum es ihm zu gefährlich sein könnte. - Da kann er dann jedenfalls nicht auflegen, sondern muss sich eben dazu Stellen.


Trotzdem wünsche ich Dir Erfolg bei der Suche, die sich jedoch schon über längere Zeit hinziehen könnte, wenn Du nicht behindertenfreundliche Betriebe kennst.


Matthias[/zitat]


Hallo,

also, mit "selbst schuld" hat das wohl in diesem Fall rein gar nichts zu tun. selbst wenn sie am ersten tag gesagt hätte, dass sie epileptikern ist, hätte der chef sie rausgekickt! er hat ja schließlich gesagt, es sei zu unsicher. kenntnis hin oder her, das resultat wäre das gleiche gewesen.

ansonsten kann ich dir nur beipflichten, offenheit ist das "ah und oh" bei unserer "behinderung" (dieses wort widerstrebt mir). bei mir in der firma ist auch jeder eingeweiht. auch im bekanntenkreis, und wenn ich leute neu kennenlerne halte ich damit auch nicht hinterm berg. wenn sie sich dumm verhalten können sie sich sowieso gleich verpi**en.

als buch zur aufklärung, bzw. zum amusement kann ich euch "epi on board - ich glaub ich krieg nen anfall" empfehlen. es umschreibt unsere krankheit nicht als drama sondern mit humor und sarkasmus. aus der sicht einer betroffenen. diese zwei komponenten sind sicherlich manchmal notwendig um nicht durchzudrehen wenn man wieder mal in "anderen sphären" unterwegs ist :-))

ciao

julia

Re: Re: Re: Kündigung bei der ausbilung was nun?

Dirk @, Monday, 07.08.2006, 17:07 (vor 7319 Tagen) @ Nervenhexe18

Hallo

Erstmals hängt es prinzipiell vom Arbeitgeber selber ab ob er dich kündigt oder nicht. Ich hab die Karten offen auf den Tisch gelegt und hab mit den Chefitäten kein Problem. Mit dummen Bemerkungen von manchen muß man leben. Bei der Einstellung hab ich selbst nicht gewußt das ich sowas hab also ist es kein Kündigungsgrund. Wenn dein Chef aber jemand raus haben will findet er auch andere Gründe.

Das du einen Bürojob nicht machen kannst ist allerdings Schwachsinn. Ich habe in meinem Job mit gefährlichen Chemikalien wie Säuren, Giftstoffen und Strahlung zu tun. Es wimmelt also nur so von gefährlichen Dingen und trotzdem führe ich diese Tätigkeit aus. Auch bei den Bereitschaftsdiensten bin ich dabei, wo ich mit dem Auto unterwegs zu den Einsätzen bin. Nur so als Nebenbemerkung, eine Waffenbesitzkarte hätte ich auch bekommen, hab das aber dann doch abgelehnt. Also kann man als Epileptiker alles mögliche machen.

Ich würde das nicht als Behinderung bezeichnen, höchstens als bedingte Einschränkung. Ich kenne meine Erkrankung so gut das ich jederzeit reagieren und das beherrschen kann. Wenn du deine Krankheit kennst und beherrschst kannst du alles mögliche machen, wenn du es nicht kannst soll man von gewissen Dingen wie Autofahren die Finger lassen.

Grüße Dirk

Re: Re: Re: Kündigung bei der ausbilung was nun?

Matthias @, Tuesday, 08.08.2006, 00:13 (vor 7319 Tagen) @ Nervenhexe18

[zitat=Julia][zitat=Matthias]Hallo!


Hallo,

also, mit "selbst schuld" hat das wohl in diesem Fall rein gar nichts zu tun. selbst wenn sie am ersten tag gesagt hätte, dass sie epileptikern ist, hätte der chef sie rausgekickt! er hat ja schließlich gesagt, es sei zu unsicher. kenntnis hin oder her, das resultat wäre das gleiche gewesen.

Hallo Julia,

eine Lehrstelle ist keine Hoh-Ruck-Aktion und wird meist Monate im Voraus gesucht- oder gar unterschrieben.
Er hätte sie garantiert sehr wohl "rausgekickt"! - Aber zu einem Zeitpunkt, wo sie noch mehr Zeit zur weiteren Suche gehabt hätte und nicht erst mit Angst beginnen "durfte"!
Zudem kann es sein, dass sie genauso einen Personalbogen ausfüllen musste und bereits da hat sie dann schon gelogen, weil es kaum einen Bewerbungsbogen gibt, wo nicht über Krankheiten nachgefragt wird. - Ich müsste mir mal die Zeit nehmen und meinen Lehrvertrag, wenngleich er Jahre zurück liegt, durchschauen, ob nicht schon da etwas über Krankheiten verankert gewesen wäre. - Heute wird es mit ziemlicher Sicherheit so sein, wenn eben kein Bewerbungsbogen vorausgeht.
Zudem hat sie nicht geschrieben, was sie als Einzelhandelskaufmann getan hätte. - In Supermärkten- gar Baumärkten sind Hochregale, die mit einer Leiter zu überwinden sind, damit man irgendwelches, leichteres Zeug runterholen muss- oder auch für den Stapler herrichten muss. - Weisst Du wie weit Oben sie das steht und dass sie einen Flug aus gerne mal 4 Metern nicht so einfach übersteht? Selbst von einer Stafelei könnte sie in irgendwas hinein fliegen. - Sei es eine Regalablage oder ein Glaslager. In einer Bäckereitheke kann sie nicht viel Schaden anrichten.
Weisst Du vielleicht auch noch, welche Aufgaben ein Ausbilder da hat? - Er ist eine Aufsichts- und auch ebenso Vertrauensperson, solange sein(e) Auszubildenden nicht 18 sind. Er ist derjenige, der bei einem Arbeitunfall von der BG gepackt wird, sofern nicht auch noch ein Sicherheitsbeauftragter da ist, der dann eventuell auch noch seinen Kopf hinhalten muss. - Also sag' jetzt doch, dass sie- oder gar auch mit ihre Eltern dazu noch, nicht selbst Schuld daran sind. Wenn die Eltern etwas Verantwortungsgefühl gehabt hätten, wäre das schon von denen gekommen, wie es eben auch bei mir bei der Anfrage wegen einer Lehrstelle der Fall war.
Ich hätte sie, ehrlich gesagt, nach dem Anfall genauso hinausgeschmissen. Nicht wegen möglicher Behindertenfeindlichkeit, sondern auf Grund der hinterfotzigen Art, die sie da vorbrachte und das ist etwas, was ich auf den Punkt nicht leiden kann und wo ich dann auch stinkig werde.
Als ich noch keine FE hatte, musste ich genauso eine Absage in Kauf nehmen, da ich als Ersatzfahrer für den 7 1/2-tonner aushelfen hätte müssen. Weil ich jetzt auch nur die Gruppe 1 besitze musste ich genauso schon Stellen aus dem selben Grund einbüssen. - Aber ich hab' eben erst gar nicht angefangen, weil ich nicht mit den Hintergedanken "Gestern ist auch nichts passiert und ab jetzt im Betrieb auch nicht" zur Bewerbung ging und eben den Pc einfach durch die Blume angelogen- und ihm schön ins Gesicht geredet habe. - Ich habe eben gleich mal die Gefahren des angepeilten Arbeitsort in dem Betrieb ins Auge genommen und entweder gleich die Finger weg gelassen, oder eben darüber gesprochen und eine Absage in Kauf genommen. - Dann brauchte ich mich nicht beklagen, wenn ich nach einem Anfall fliege, weil es nicht passieren konnte- oder der Pc oder auch Big wusste, wie sich meine Anfallsform auswirkt, weil ich auf Anfragen eben auch ins Detail ging, worauf ich mich eben auch vorbereitet hatte.

Gruß
Matthias

Re: Re: Re: Re: Kündigung bei der ausbilung was nun?

Julia @, Wednesday, 09.08.2006, 14:35 (vor 7318 Tagen) @ Nervenhexe18

[zitat=Matthias][zitat=Julia][zitat=Matthias]Hallo!


Hallo,

also, mit "selbst schuld" hat das wohl in diesem Fall rein gar nichts zu tun. selbst wenn sie am ersten tag gesagt hätte, dass sie epileptikern ist, hätte der chef sie rausgekickt! er hat ja schließlich gesagt, es sei zu unsicher. kenntnis hin oder her, das resultat wäre das gleiche gewesen.

Hallo Julia,

eine Lehrstelle ist keine Hoh-Ruck-Aktion und wird meist Monate im Voraus gesucht- oder gar unterschrieben.
Er hätte sie garantiert sehr wohl "rausgekickt"! - Aber zu einem Zeitpunkt, wo sie noch mehr Zeit zur weiteren Suche gehabt hätte und nicht erst mit Angst beginnen "durfte"!
Zudem kann es sein, dass sie genauso einen Personalbogen ausfüllen musste und bereits da hat sie dann schon gelogen, weil es kaum einen Bewerbungsbogen gibt, wo nicht über Krankheiten nachgefragt wird. - Ich müsste mir mal die Zeit nehmen und meinen Lehrvertrag, wenngleich er Jahre zurück liegt, durchschauen, ob nicht schon da etwas über Krankheiten verankert gewesen wäre. - Heute wird es mit ziemlicher Sicherheit so sein, wenn eben kein Bewerbungsbogen vorausgeht.
Zudem hat sie nicht geschrieben, was sie als Einzelhandelskaufmann getan hätte. - In Supermärkten- gar Baumärkten sind Hochregale, die mit einer Leiter zu überwinden sind, damit man irgendwelches, leichteres Zeug runterholen muss- oder auch für den Stapler herrichten muss. - Weisst Du wie weit Oben sie das steht und dass sie einen Flug aus gerne mal 4 Metern nicht so einfach übersteht? Selbst von einer Stafelei könnte sie in irgendwas hinein fliegen. - Sei es eine Regalablage oder ein Glaslager. In einer Bäckereitheke kann sie nicht viel Schaden anrichten.
Weisst Du vielleicht auch noch, welche Aufgaben ein Ausbilder da hat? - Er ist eine Aufsichts- und auch ebenso Vertrauensperson, solange sein(e) Auszubildenden nicht 18 sind. Er ist derjenige, der bei einem Arbeitunfall von der BG gepackt wird, sofern nicht auch noch ein Sicherheitsbeauftragter da ist, der dann eventuell auch noch seinen Kopf hinhalten muss. - Also sag' jetzt doch, dass sie- oder gar auch mit ihre Eltern dazu noch, nicht selbst Schuld daran sind. Wenn die Eltern etwas Verantwortungsgefühl gehabt hätten, wäre das schon von denen gekommen, wie es eben auch bei mir bei der Anfrage wegen einer Lehrstelle der Fall war.
Ich hätte sie, ehrlich gesagt, nach dem Anfall genauso hinausgeschmissen. Nicht wegen möglicher Behindertenfeindlichkeit, sondern auf Grund der hinterfotzigen Art, die sie da vorbrachte und das ist etwas, was ich auf den Punkt nicht leiden kann und wo ich dann auch stinkig werde.
Als ich noch keine FE hatte, musste ich genauso eine Absage in Kauf nehmen, da ich als Ersatzfahrer für den 7 1/2-tonner aushelfen hätte müssen. Weil ich jetzt auch nur die Gruppe 1 besitze musste ich genauso schon Stellen aus dem selben Grund einbüssen. - Aber ich hab' eben erst gar nicht angefangen, weil ich nicht mit den Hintergedanken "Gestern ist auch nichts passiert und ab jetzt im Betrieb auch nicht" zur Bewerbung ging und eben den Pc einfach durch die Blume angelogen- und ihm schön ins Gesicht geredet habe. - Ich habe eben gleich mal die Gefahren des angepeilten Arbeitsort in dem Betrieb ins Auge genommen und entweder gleich die Finger weg gelassen, oder eben darüber gesprochen und eine Absage in Kauf genommen. - Dann brauchte ich mich nicht beklagen, wenn ich nach einem Anfall fliege, weil es nicht passieren konnte- oder der Pc oder auch Big wusste, wie sich meine Anfallsform auswirkt, weil ich auf Anfragen eben auch ins Detail ging, worauf ich mich eben auch vorbereitet hatte.

Gruß
Matthias
[/zitat]

Hallo Matthias,

junge, junge, jetzt hast du dich aber ereifert :-) also ganz ehrlich, ich habe das jetzt nicht als hinterfotzigkeit, sondern unwissenheit ihrerseits betrachtet. vielleicht hat sie sich auch geschämt? ist ja oftmals das problem. aber spätestens jetzt hat sie ja gemerkt, dass es so nicht geht. ich bin ja auch für absolute offenheit in diesem thema, hab ich auch gesagt.
NATÜRLICH weiß ich nicht, in wieviel tausenden metern sie arbeitet, aber ich hab schon chefs erlebt, die bescheid wussten und ja soooo tolerant und ja klar und kein problem und auf einmal !zack! "ach neee, geht leider doch nicht mit dir,..." alles schon erlebt.
hab ihren fall jetzt selbstverständlich oberflächlicher beurteilt als du dies getan hast, geb ich zu, hast in vielen dingen recht. und sie weiß jetzt ja auch bescheid wie man es NICHT machen darf.

julia

Re: Kündigung bei der ausbilung was nun?

Sabrina @, Wednesday, 09.08.2006, 20:45 (vor 7317 Tagen) @ Nervenhexe18

Hey Nervenhexe,

lass dich nicht von Mathias entmutigen mit dem unnötigen Kommentar "selbst schuld!"
Ich weiß, dass es verdammt schwer ist einen Ausbildungsplatz zu finden und einem Arbeitgeber schon beim bewerbungsgespräch von seinen kompetenzen zu überzeugen und zu vermitteln "Hey ich bin gut"

Ich weiß sicher nicht, wie oft du diese Anfälle hast aber wenn die eher etwas seltener sind sehe ich gar keine Probleme dahrin, dass du einen Ausbildungsberuf in einem Büro ausüben kannst. Meine neurologin meinte ausdrücklich nur, dass man Berufe vermeiden sollte, indenen man Schichtdiensten nachgehen muss (sprich unregelmäßige Schlafzeiten z. B. Krankenpflege) oder wo man in Höhen arbeiten muss z. B. bei einem Dachdecker.

Am sonsten was kann dir schon bei einem Bürojob passieren??? Auf die Tastatur kannst du fallen und möglicherweise kannst du bei irgendwelchen Praktika im geschäft vor Leuten umkippen... Aber das könntest du überall und damit musst du lernen zu leben.

zur Kündigung kann ich dir sagen, dass du nun jetzt nichts machen kannst.
Es war der 1. Ausbildungstag. in der Probezeit. Dein Arbeitsgeber hat das Recht in der probezeit dir ohne Angabe von gründen einen Laufpass zu geben. Die Kündigung muss nur innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen, damit sie rechtskräftig wird. Das habe ich in der berufsschule gelernt. Also da ist nichts mehr zu machen. Du könntest evtl. nochmal versuchen über den Vorfall zu reden und deinem Arbeitgeber trotzdem davon zu überzeugen, dass du nur weil du Epileptiker bist keine schlechte Azubine sein wirst...

Sonst heißt es weiter bewerben und du musst für dich selbst entscheiden wann du es sagen willst... Kommt drauf an wie oft du Anfälle hast und wie wohl du dich dabei fühlst.

Ich habe ganz sehr selten Anfälle und habe in meinem betrieb noch niemandem einen Ton gesagt. Seit 5 Ausbildungsmonaten. ich werde meinen Chef bald mal ins Vertrauen ziehen, weil ich mich ja schon verantwortlich dafür fühle. Ich hoffe, dass er es gut aufnehmen wird.

Gruß Sabrina

Re: Kündigung bei der ausbilung was nun?

Christian @, Thursday, 10.08.2006, 17:13 (vor 7316 Tagen) @ Nervenhexe18

Einzelhandelskauffrau zu riesekoreich?????????
Komischer Chef. Ich Arbeit seit Ich 17 bin Im Einzelhandel dann müßte Ich ja seit 6 Jahren für meinen Boss ne tickende Zeitbombe sein.Ich bin jetzt 23 Jahre. Aber Ich glaube nicht das er sich um dich gesorgt hat das dir Im Einzelhandel was Passiert, sondern er wollte einfach keinen Meschen mit einer Krankheit Im Büro sitzen haben. Und kam einfach nicht darauf klar das du Epilepsi hast.Schüß Christian

Re: Kündigung bei der ausbilung was nun?

Jasmin @, Friday, 11.08.2006, 20:20 (vor 7315 Tagen) @ Nervenhexe18

Hallo,
der letzte Beitrag ist schon ziemlich hart formuliert...ich glaube nicht, dass so Begriffe wie "hinterfotzig" richtig gewählt sind. Mir als Erwachsene ist es auch nicht leicht gefallen mit der Diagnose umzugehen. Meine Ärzte haben mir sogar davon abgeraten es meinem Arbeitgeber zu sagen. Ich habe einen Bürojob, da kann eigentlich nicht viel passieren. Trotzdem hatte ich meinen ersten Anfall auf der Arbeit, bei einem Seminar vor 20 wichtigen Leuten! - keine schöne Sache!!!
Ich kann die Unsicherheit und die Angst absolut verstehen, erst recht, wenn man den Arbeitgeber nicht kennt. Wie findet man den richtigen Moment, um sowas anzusprechen? Das ist nicht leicht!!!! Und dafür habe ich Verständnis. ABER: Man muss sich auch klar machen, dass man auf der Arbeit einen Anfall haben kann, dass man eventuell mal Arzttermine wahrnehmen muss, die in der Arbeitszeit liegen und und und... Irgendwann wird das Versteckspiel entweder unerträglich oder von alleine unmöglich! Ich habe die Flucht nach vorn angetreten und das war die absolut richtige Entscheidung. Denn wenn der Arbeitgeber feststellt, dass man trotz dieser Einschränkungen einen guten Job macht, wenn er weiß was los ist und entsprechend darauf eingehen kann, dann schafft das Vertrauen. Ich habe von meinem Arbeitgeber ein absolut positives Feedback bekommen... klar ist es für jemanden, der sich nie mit der Krankheit befasst hat im ersten Moment erschreckend. Es gibt halt viele Vorurteile. Aber meine Chefs haben einfach nachgefragt wie ich das alles einschätze. Das Resumee: Es ist den beiden lieber, dass sie wissen was mit Ihren Mitarbeitern los ist. Wenn man den Vorgesetzten reinen Wein einschenkt, wird das durchaus honoriert. Wenn nicht, dann hat der Vorgesetzte ein Problem, das mit Sicherheit auch an anderer Stelle auftritt.


Übrigens: Wenn das neue Gleichstellungsgesetz (AGG) in Kraft tritt, ist eine Nicht-Einstellung wegen einer "Behinderung" nur dann möglich, wenn diese die Tätigkeit erheblich einschränkt. Der Bewerber ist ansonsten auch im Einstellungsgespräch nicht dazu verpflichtet, auf derartige Fragen wahrheitsgemäß zu antworten.

Aber wie gesagt, mit ein bisschen Weitsicht betrachtet würde ich mich immer für Ehrlichkeit entscheiden - und gut überlegen wie ich es rüberbringe.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Ausbildungsplatzsuche:
Informiere Dich doch einfach mal in einem Beratungsgespräch beim Arbeitsamt, oder bei ehrenamtlichen Ausbildungspaten z.B. von der Kirche, die mit Dir zusammen einen Ausbildungsplatz suchen können. Unsere Azubis wurden von solchen Paten vermittelt und das war für beie Seiten eine gute Sache!!!!

LG Jasmin