Epilepsie, Alkohol und Autofahren

HaSi @, Tuesday, 15.08.2006, 23:58 (vor 7311 Tagen)


Hallo

Meine "Noch-Ehefrau" hat nachweislich ein Alkoholproblem (3 Flaschen Wein pro Tag) und leidet an Epilepsie. Welches nun von welchem herrührt weiss ich nicht und eigentlich spielt es auch keine Rolle.
Mein Problem ist nun, dass sie trotz der Warnung von Ärzten mit meinen Kindern (zwischen 3 und 9 Jahren) Auto fährt.
Ich denke es ist nicht notwendig zu erklären was dies bedeutet und wie es mir dabei geht.
Was kann ich tun? Kann mir jemand helfen? An welche Behörde kann ich mich wenden? Das Jugendamt zuckt nur mit den Schultern.

Re: Epilepsie, Alkohol und Autofahren

nicole @, Wednesday, 16.08.2006, 00:46 (vor 7311 Tagen) @ HaSi

Hallo,

hast du schonmal mit dem Arzt gesprochen, der deine Frau behandelt ? Ansonsten denke ich gibt es nur die Möglichkeit, die zugegebenermassen recht krass ist, ihr anzudrohen sie anzuzeigen, wenn sie das Autofahren nicht sein lässt.

Lieben Gruß
Nicole

Re: Epilepsie, Alkohol und Autofahren

Franzi @, Wednesday, 16.08.2006, 08:46 (vor 7311 Tagen) @ HaSi

hi!
ich find das überhaupt nicht krass sie anzuzeigen, es ist manchmal wirklich nicht einfach mit epilepsie und andern problemen, aber besoffen mit zwei kleinen autozufahren ist mehr als nen unding... das das jugendamt mit den schultern zuckt, iss ne sauerei... habt ihr schon sowas wie nen zuständigen richter? setz dich auf jeden fall mit deinem anwalt in verbindung! der kann dir sagen, wie du vorgehen sollst, anders ist nen fahrverbot nicht durchzusetzen. andererseits musst du irgendwie beweisen können, dass sie trinkt, bzw. kriegen die kinder das schon mit, oder weiß irgendwer anders darum bescheid? ich hoffe so sehr für dich, das alles gut wird *ganz fest die daumen drück* du schaffst das.
alles liebe franzi

Re: Re: Epilepsie, Alkohol und Autofahren

Achim @, Wednesday, 16.08.2006, 09:22 (vor 7311 Tagen) @ HaSi

Hallo!

Der Jugendamtsmitarbeiter scheint wohl ein Beamter zu sein wie er im Buch steht. Wer sich zu erst bewegt hat verloren.
Ich sehe hier eindeutig die sog. Gefährdung des Kindeswohl. In solchen Fällen ist das Amt verpflichtet zu handeln.

Ein Möglichkeit wäre auch, daß du dich an das Straßenverkehrsamt bzw. die Führerscheinstelle wendest. Die sind für die Erteilung und dem Entzug der Fahrerlaubnis zuständig.
Den FS zu verlieren hat sicherlich einige langfristige Folgen (auch beruflich) aber in solchen Fällen sind die Kinder wichtiger.

Wie schon erwähnt ist der Weg zum Anwalt auf keinen Fall verkehrt.

Ich weiß nicht wie dein Verhältnis zu deiner Noch-Ehefrau ist aber faierhalbe solltest du vielleicht vorher mit ihr sprechen. Mach dann deutlich, daß du entsprechende Schritte einleiten wirst.
Wichtig ist, daß sie ihr Alk-Problem in den Griff bekommt und manche brauchen Druck um sich erst mit ihrem Problem auseinanderzusetzen.

Viel Erfolg!

Gruß
Achim

Re: Epilepsie, Alkohol und Autofahren

vera @, Wednesday, 16.08.2006, 10:23 (vor 7311 Tagen) @ HaSi

ich kann nicht verstehen weshalb deine frau überhaupt noch auto fahren darf ,mein sohn hat es verboten bekommen nach 6 monaten durfte er wieder fahren und 3 tage später bekam er einen anfall am steuer als er von der arbeit nach hause kam nun da brauch ich ja nicht zu erzählen wie das auto aussah schon gut das keine andern menschen beteiligt waren er war in einem bushäuschen rein gefahren wo kurz vorher noch eine frau mit einem kind auf dem bus gewartet hatte ,seidem darf er vorlâufig überhaupt nicht fahren steht bei uns in belgien in der polizei akte erst wenn der arzt ihn das fahren schriftlich wieder erlaubt darf er wieder fahren ,nun kommt bei deiner frau ja auch noch dieses alkoholproblem hinzu was ja auch noch die anfalls häufigkeit beeinflusst ,frage den arzt und deinem anwalt bevor etwas schreckliches passiert ;
wünsche dir viel erfolg gruss vera

Re: Epilepsie, Alkohol und Autofahren

HaSi @, Wednesday, 16.08.2006, 20:27 (vor 7310 Tagen) @ HaSi

[zitat=HaSi]
Hallo

Meine "Noch-Ehefrau" hat nachweislich ein Alkoholproblem (3 Flaschen Wein pro Tag) und leidet an Epilepsie. Welches nun von welchem herrührt weiss ich nicht und eigentlich spielt es auch keine Rolle.
Mein Problem ist nun, dass sie trotz der Warnung von Ärzten mit meinen Kindern (zwischen 3 und 9 Jahren) Auto fährt.
Ich denke es ist nicht notwendig zu erklären was dies bedeutet und wie es mir dabei geht.
Was kann ich tun? Kann mir jemand helfen? An welche Behörde kann ich mich wenden? Das Jugendamt zuckt nur mit den Schultern.[/zitat]


Ich bin überwältigt, danke, ihr habt mir echt geholfen.

Ich denke dass ich zuallererst meinen Anwalt aufsuchen werde. Im Anschluss werde ich sie warnen und danach werde ich dann wohl - je nach Rat des Anwalts - mit den Behörden (Entzug der Fahrerlaubnis) gegen diesen Umstand vorgehen.

Danke, vielen Dank.

Re: Epilepsie, Alkohol und Autofahren

Ley, Andreas @, Thursday, 17.08.2006, 20:02 (vor 7309 Tagen) @ HaSi

[zitat=HaSi]
Hallo
Zeig Sie doch einfach anonym bei der Polizei an mit einem Tipp wann Sie fährt und wann Sie bei Deiner Frau einen Test durchführen sollten, bzw. zeig Sie einfach an, so schlimm es sich anhört, aber du wirst Dir ewig Vorwürfe machen wenn den kleinen und unschuldigen was passiert
Gruß Andy
Meine "Noch-Ehefrau" hat nachweislich ein Alkoholproblem (3 Flaschen Wein pro Tag) und leidet an Epilepsie. Welches nun von welchem herrührt weiss ich nicht und eigentlich spielt es auch keine Rolle.
Mein Problem ist nun, dass sie trotz der Warnung von Ärzten mit meinen Kindern (zwischen 3 und 9 Jahren) Auto fährt.
Ich denke es ist nicht notwendig zu erklären was dies bedeutet und wie es mir dabei geht.
Was kann ich tun? Kann mir jemand helfen? An welche Behörde kann ich mich wenden? Das Jugendamt zuckt nur mit den Schultern.[/zitat]

Re: Epilepsie, Alkohol und Autofahren

Matthias @, Friday, 18.08.2006, 00:31 (vor 7309 Tagen) @ HaSi


Hallo,

mit dem Anwalt ist das auch so eine Sache.
Der kostet nur einen Haufen Geld und weil sich da kein grosser Gewinn rausholen lässt, wird er sich auch nicht richtig darum Bemühen, sondern nur kassieren.

Ich würde ihren Arzt aufsuchen und dem das sagen. - Ihn fragen, ob er sie sich mal "kaufen" will, oder ihr einen Brief schreiben will, dass sie mal kommen soll, oder dass sie die aktive Teilhabe am Straßenverkehr unterlassen solle. Wenn nicht, dann wäre er verpflichtet, die Fahrerlaubnisstelle zu informieren. - Ob sie darauf reagiert, kannst Du ja dann dem Arzt berichten.
Das bedeutet, dass Du keine Anwaltskosten hast; dass Du sie nicht von Dir aus unter Druck setzen musst. Und dass es zu ihr jemand sagt, der genügend Taktik für sowas mitbringen müsste, wenn er Mediziner sein will.

Klar kannst Du es ihr nochmal sagen und sie fragen, was ihr Gewissen dazu eigentlich sagt und ob sie sich über die Folgen eines Unfalles bewusst ist und ob sie auch den Tod ihrer Kinder mit Alkohol dann schon so leicht hintunterspülen könnte. "Damit täte sie Dir dann den grössten Gefallen, wenn sie (auch!) Deine Kinder in den Tod fahren würde und darauf kann sie dann stolz sein und bekommt den Nobelpreis oder das Bundesverdienstkreuz am Bande dafür überreicht!"
Sie kann auch gerne warten- oder so lange fahren, bis sie mal in eine Verkehrskontrolle kommt und "gestupft" wird. Dann wird sie nicht nur die FE abgeben, sondern garantiert auch die MPU besuchen und mehrere Prüfungsfahrten bei ihrem Neuerwerb bezahlen dürfen, weil die Prüfer bei "Gasen" ganz besonders freigiebig sind. - Aus unserem Dorf wartet einer schon weit mehr als fünf Jahre auf sein Kärtchen und bei meiner Prüfung wurden einem auch zwei kurz aufeinanderfolgende 30er-Zonen schon beim B zum Verhängnis. - Wie lange er dann fuhr, bis er den DE hatte, weiss ich nicht. - Auch er hatte Gase.

Nebenbei: Einer war bei mir bei der AHB dabei, der einen schweren Autounfall hatte und bei dem er einen Luftröhrenschnitt mit Stimmbandverlust erlitt; Frau und das einzige Kind starb bei dem Unfall und jetzt kann es sich von den Schwiegerleuten als Mörder beschimpfen lassen. - Ob er noch lebt, weiss ich nicht. - Jedenfalls schauten die Schwestern schon darauf, dass in seiner Umgebung keine schärferen Messer herum sind, weil er als Metzger sie schon einzusetzen gewusst hätte, was er mir auch zu erkennen gab.

Beziehe die Probleme mehr auf den Bereich Deines Gesichtspunktes, so könntest Du sie vielleicht besser zum Nachdenken bringen. Je härter Du Dich (auch die Schwiegerleute und ihre Eltern) dann ins Spiel bringst, desto mehr wird es ihr Kopfzerbrechen machen und umso eher könnte sie Vernunft annehmen.
Ich würde jedenfalls den möglichst direkten Weg wählen und nicht recht hinterfotzig sein. (Anwälte- oder FE-Stelle) - Einfach sagen, dass Du das nicht willst und wenn sie nicht mitmacht, dann wirst Du es ihrem Arzt und ihren Eltern sagen, damit die auch wissen, was für eine lebensmüde Tochter sie haben.
Und wenn Du weitere Schritte unternimmst, dann sei so viel Mensch und sag es ihr auch, dass Du dann eben die FE-Stelle informierst, oder der Polizei mal einen Tipp zur günstigsten Fahrzeugkontrolle geben wirst, damit die Kinder nicht mehr unnötig in Gefahren gebracht werden.

Viel Erfolg
Matthias