Re: Re: Epilepsie = Behinderungsgrad?

Matthias @, Saturday, 02.09.2006, 10:01 (vor 7294 Tagen) @ Daniela

Hallo heinerle,

Falls Du die Parkberechtigung hast, dann hast Du sie nicht wegen der Epilepsie, weil es diese für Epilepsie bestimmt nicht gibt. - Es sei denn, dass sie in Deiner Verwaltungsgemeinschaft besonders gnädig zu Dir sind, oder Du vielleicht Politiker oder besserer Verwaltungsangestellter bist, damit man auch noch die Hühneraugen mit zu drücken könnte.
Die Parkberechtigung bedarf "aG" und nicht "G". "aG" wird nicht so schnell vergeben und mit ziemlicher Sicherheit auch nicht bei Epilepsie, weil ein Anfall absolut kein Grund für ein Parken neben der Supermarkteinkaufstüre oder im Stadtkern ist. Dafür bedarf es dann einen "Querschnitt"; Beinamputationen; eventuell auch MS, aber das weiss ich nicht, oder extreme Lungenprobleme. - Aber keine Epilepsie! - Ich würde mich schämen, wenn ich als Epileptiker aus Faulheit und Stolz womöglich einem "Querschnitt" den Parkplatz zustellen "müsste", weil ich irgendwann mal einen Anfall bekommen könnte und wenn ich eine Aura hätte, dann brauch' ich wohl auch keinen Parkplatz in der Ersten Reihe. - Du vielleicht und auch Andere (Gehirnamputierte), die ihren Arsch oftmals nicht mal für die 50 Meter zum nächten Zigarettenautomaten bewegen können.
Ich habe auch schon meinen Ausweis in der Straßenbahn zum Aufstehenlassen eines sozusagen "blinden" Jugendlichen benutzt, damit ich einem echt gehbehinderten, der eben noch lieber gestanden wäre, als sich von einem Hochnäser blöd anreden zu lassen, auf die zweite Ermahnung dann den Sitzplatz frei bekommen habe.
Beförderungsfreiheit ist schon drinnen, aber dafür bedarf es auch 50% und die sind heute auch nicht mehr ganz so einfach zu erzielen, weil die Vertrauensärzte auch sensibler wurden.

Viele Grüsse
Matthias


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