Kündigungsschutz

mezi @, Monday, 18.09.2006, 17:12 (vor 7277 Tagen)

Hallo zusammen,

ich leide seit einigen Jahren an Granmal-ANfällen. Seit gut 6 Monaten werden sie immer häufiger (derzeit 2mal die Woche). Hinzu kommen neuerdings so komische Abwesenheiten. Fühle mich als wäre ich eben kurz weg gewesen obwohl ich z.B. mitten im Laden beim Einkaufen bin. Irgendwie nicht zu beschreiben.
Jetzt zum Thema:

Ich überlege gerade ob ich eine Möglichkeit hätte einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Mich würde interessieren in wie weit das Einfluss auf meinen Job hätte. Bin leitender Angestellter und habe Angst dann raus zu fliegen. Wie sieht es aus mit dem Kündigungsschutz mit einem SB? SInd die Kündigungsfristen nur länger oder wird man mich quasi nicht mehr los?

Danke für aNtworten.

Re: Kündigungsschutz

Franzi @, Monday, 18.09.2006, 19:16 (vor 7277 Tagen) @ mezi

hi,
im normalfall ist das so:
wenn du einen schwerbehindertenstatus hast, welchen du eigentlich mit epi in der form kriegen solltest, frag beim versorgungsamt nach, dann musst du den beim arbeitgeber bekannt machen, schwerbehinderte dürfen nur gekündigt werden, bei schwerwiegenden vergehen wie diebstahl, oder wenn die firma in konkurs geht. andererseits solltest du dich vorher erkundigen, wie das bei euch so mit den zahlen aussieht, eigentlich muss ja jede firma ne gewisse anzahl schwerbehinderter beschäftigen, glaube ich.. jedenfalls der öffentliche dienst.. mach dich schlau, ne möglichkeit wäre auch der personalrat oder der gleichsellungsbeauftragte, falls ihr sowas habt..
ich hoff ich konnte helfen
grüße franzi

Re: Kündigungsschutz

Matthias @, Monday, 18.09.2006, 20:47 (vor 7277 Tagen) @ mezi

Hallo!

Ich empiehl Dir ein offenes- und direktes Gespräch mit dem obersten Boss des Betriebes. - Wenn der das Amen gibt, brauchst Du bei Anderen keine Ängste mehr haben, weil letztlich Alles über dem seinen Schreibtisch gehen wird und nichts stinkt dem dann wohl mehr, wie Personal, das ihn hinterfotzig hitergehen will. - Sofern Du eben noch keinen Ausweis hast- oder beantragt hast, wird er Dir ja auch nichts antun, sofern er eben auch wieder bereits weiß, dass Du eben Epi bist. Und wenn er das eben bis jetzt geduldet hat, wird er es auch später tun.
Loskriegen kann man Jeden! - Auch ein anerkannt Schwerbehinderter geht manchmal gerne von selbst, wenn ihn der Boss nicht los werden kann.
Und wegen dem vorigen Hinweis auf Unkündbarkeit möchte ich Dich auch noch darauf hinweisen, dass auch der soziale Standpunkt ausschlaggebend sein wird. - Ich glaub' kaum, dass sich ein lediger SB gegen einen verheirateten Gesunden mit vier Kindern tut. - Ich musste auch gehen, weil ein Mitarbeiter drei Bandscheibenvorfälle hatte und eben Familie mit zwei Kindern; 20 Jahre Betriebszugehörigkeit und 50 Lebensjahre zum Vergleich standen. - Ich wäre behalten worden, wenn der Big eben den Kranken loswerden hätte können und so trat der in meinen Job ein.

Gruß
Matthias