Re: Re: Re: Aufwachepilepsie Führerschein und medikation

Matthias @, Tuesday, 26.09.2006, 18:18 (vor 7269 Tagen) @ Michael

Hallo Andreas,

Die Fahrerlaubnis unterteilt sich in zwei Gruppen.
Gruppe 1 beinhaltet die Klassen A; A1; B; BE; M; L; T. - Also Fahrzeuge bis5 Tonnen zGG; Landwirtschaftliche Geräte und Zweiräder.
Die Gruppe 2 beinhaltet die Klassen C1; C1E; C; CE; D; DE. - Also Fahrzeuge über5 Tonnen jeglicher Art. (Lkw; Bus; UNIMOG (wenn mit Schwarzer Nummer) gewerbliche Holzfahrzeuge usw.) Dazu ist dann noch ein extra Gutachten (Gesundheitszustand; EHK; großer Sehtest)notwendig, das dann alle 5 Jahre erneuert werden muss. - Die Richtlinien weisen auf die Voraussetzungen der Gruppe 2 auch noch extra hin.
Da Du erst die Fahrerlaubnis zum ersten Mal erwirbst, kommt für Dich so nur der EU-Führerschein in Frage. Beim (alten) 3er wäre es dann auch so, dass es mit dem BE "aus" ist, wenngleich der früher Fahrzeuge bis 7,49 Tonnen ermöglichte, aber die Zeiten sind vorbei.

Gruß
Matthias


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