mein sohn hat seit 2004 epilepsie er ist nun 23 jahre alt er darf auch kein auto mehr fahren er sei nicht (strassentauglich oder verkehrstauglich )wir verstehen das auch ,alles ok ,nun er hat seit juni 2005 keine grand mal anfälle mehr gehabt aber regelmässig ( das heisst er hatte 1 monat und 11 tage nichts ) und nun schon wieder am 2 und 3 und 4 da am 4 sogar 2 aussetzer und nun gestern an der arbeit auch 2 aussetzter ;
meine frage ist nun er fährt schon mal gerne mit dem rad ist das nun erlaubt oder nicht kann ich ihn eifach fahren lassen wo der arzt doch meinte er sei nicht (strassentauglich oder verkehrstauglich ) man kann ihn doch nicht alles verbieten nun ich weiss er kann auch gefährlich werden aber als fussgänger ist er doch auch am strassenverkehr beteiligt was meint ihr ?? bin für jede antwort dankbar .
Re: epilepsie und fahrrad fahren ??
cokie
, Tuesday, 17.10.2006, 09:40 (vor 7249 Tagen) @
vera
[zitat=vera]
mein sohn hat seit 2004 epilepsie er ist nun 23 jahre alt er darf auch kein auto mehr fahren er sei nicht (strassentauglich oder verkehrstauglich )wir verstehen das auch ,alles ok ,nun er hat seit juni 2005 keine grand mal anfälle mehr gehabt aber regelmässig ( das heisst er hatte 1 monat und 11 tage nichts ) und nun schon wieder am 2 und 3 und 4 da am 4 sogar 2 aussetzer und nun gestern an der arbeit auch 2 aussetzter ;
meine frage ist nun er fährt schon mal gerne mit dem rad ist das nun erlaubt oder nicht kann ich ihn eifach fahren lassen wo der arzt doch meinte er sei nicht (strassentauglich oder verkehrstauglich ) man kann ihn doch nicht alles verbieten nun ich weiss er kann auch gefährlich werden aber als fussgänger ist er doch auch am strassenverkehr beteiligt was meint ihr ?? bin für jede antwort dankbar .[/zitat]
hallo vera,
dazu habe ich mir auch schon viele gedanken gemacht, da es mich selbst auch betrifft. d.h. seit nem viertel jahr hab ich nach langer zeit ohne irgendwelche anfälle wieder gehäufft absencen oder wie du sagst aussetzer. bei mir bleibt es nicht bei 2 oder 3 pro tag. mir hat der arzt gesagt, fahrrad fahren darf ich, nur sollte ich es mit helm tun.... nun wir haben in der familie viel drüber diskutiert. ich habe das "glück" das ich spüre wenn aussetzer oder auren im anmarsch bzw. da sind und dann fahr ich kein fahrrad, bleib am besten zu hause, wenn irgendwas dringend erledigt werden muß, bitte ich andere um hilfe (das ist alles leichter geschrieben als getan.... ) aber wenn ich mich gut fühle mach ich eigentlich alle meine wege mit dem fahrrad. hab sogar gemerkt, dass mir das sehr gut tut - einfach sich bewegen, frischen wind spüren, ein versuch die gedanken loszulassen.
sicher sind wir im anfallsfall sowohl als radfahrer wie auch als fußgänger eine "gefahr" - aber der schaden begrenzt sich dann wohl eben eher nur auf uns selbst.... beim autofahren ist das schon anders, da sind andere menschen noch stärker mit gefährdet.
ich jedenfalls halte es so, dass ich das auto nur noch als beifahrer benutze und ansonsten mit dem rad unterwegs bin, außer ich hab nen sehr schlechten tag....
Viel Glück für euch liebe grüße cordula
Re: Re: epilepsie und fahrrad fahren ??
Andreas Völcker
, Tuesday, 17.10.2006, 10:22 (vor 7249 Tagen) @
vera
Hai @ all,
es gibt ja auch die Möglichkeit eines großen Dreirades oder eines Liegendfahrrades wie sie momentan modern sind. Da ist man dann (mit Helm natürlich) recht gut gegen Stürze geschützt.
Gruß Andreas
Re: epilepsie und fahrrad fahren ??
Jonny1303
, Tuesday, 17.10.2006, 12:38 (vor 7249 Tagen) @
vera
Hallo Vera,
Dein Mutterinstinkt in allen Ehren, aber willst Du Deinem Sohn alles absprechen? Auch Epi's haben Bedürfnisse und sei es auch nur, von "A" nach "B" zu kommen, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein!
Ich, als Epi, habe diese Empfehlungen, alles was gefährlich sein kann, zu unterlassen, immer geflissentlich ignoriert 
Dann könnte man sich gleich begraben lassen!
zuckende Grüße und alles Gute
jürgen
p.s.: Dein Sohn hat einen Helm? Und muß nicht über vielbefahrene Bundesstraßen fahren?
Re: Re: epilepsie und fahrrad fahren ??
nicole
, Tuesday, 17.10.2006, 19:07 (vor 7248 Tagen) @
vera
[zitat=Jonny1303]Hallo Vera,
Dein Mutterinstinkt in allen Ehren, aber willst Du Deinem Sohn alles absprechen? Auch Epi's haben Bedürfnisse und sei es auch nur, von "A" nach "B" zu kommen, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein!
Ich, als Epi, habe diese Empfehlungen, alles was gefährlich sein kann, zu unterlassen, immer geflissentlich ignoriert 
Dann könnte man sich gleich begraben lassen!
zuckende Grüße und alles Gute
jürgen
p.s.: Dein Sohn hat einen Helm? Und muß nicht über vielbefahrene Bundesstraßen fahren?
[/zitat]
Re: Re: Re: epilepsie und fahrrad fahren ??
nicole
, Tuesday, 17.10.2006, 19:10 (vor 7248 Tagen) @
nicole
Hallo Jürgen,
verstehe ich das nu richtig, das du auch mit Verbot mit dem Auto gefahren bist ???
Klar ist einem die Selbstständigkeit wichtig, aber bevor ich mich und andere gefährde... verzichte ich lieber. Ist ja auch nur vorübergehend.
Und ganz ehrlich die gesetzliche Regelung finde ich idiotisch. Mit dem Auto darfste nicht am Strassenverkehr teilnehmen aber mit dem Rad. Da kann genausoviel passieren finde ich. Man braucht ja nur jemandem bei nem Anfall vors Auto zu kippen und prompt gibts nen Unfall oder schlimmer... Nee danke. Mein Arzt hat mir allerdings auch das Radfahren untersagt.
LG Nicole
Re: Re: Re: Re: epilepsie und fahrrad fahren ??
Jonny1303
, Wednesday, 18.10.2006, 08:35 (vor 7248 Tagen) @
vera
Hallo Nicole,
[zitat=nicole]verstehe ich das nu richtig, das du auch mit Verbot mit dem Auto gefahren bist ???[/zitat]
Nur wenn's unbedingt sein mußte, zudem hatte ich bisher nur zwei Einschlaf-GM's.
Habe aber den Vorteil, daß ich das Auto nicht für den Weg zur Arbeit, bzw. beruflich brauche, da tut's das Rad.
[zitat=nicole]Und ganz ehrlich die gesetzliche Regelung finde ich idiotisch. Mit dem Auto darfste nicht am Strassenverkehr teilnehmen aber mit dem Rad. Da kann genausoviel passieren finde ich. Man braucht ja nur jemandem bei nem Anfall vors Auto zu kippen und prompt gibts nen Unfall oder schlimmer...[/zitat]
Hier ging es aber um das Fahrrad und da sehe ich primär erst einmal nur eine Gefährdung dessen, der das fährt. Wenn man da Gefahr wittert, könnte man das ebenso beim Gehen zu Fuß tun, denn Du könntest beim epileptischen Anfall auf die Fahrbahn kippen und einen Massenunfall verursachen
).
Ich denke, da muß man die Verhältnissmäßigkeit waren. Autoverbot ja, im Einzelfall auch das Rad fahren in Frage stellen und gut. Ich möchte selbst entscheiden, was ich tue und was nicht! Klar muß man sich dann der Konsequenzen bewußt sein.
Mir hat mein Neurologe beispielweise nur explizit Freeclimbing und Schwimmen allein (bin Triathlet) verboten 
Anyway, ich halte alles zu verbieten für kontraproduktiv, denn auch mit unserer Krankheit haben wir schließlich noch Bedürfnisse, oder?
Alles Gute
jürgen
Re: epilepsie und fahrrad fahren ??
Chris
, Thursday, 19.10.2006, 19:35 (vor 7246 Tagen) @
vera
Hallo Vera.
Ich bin auch 23 Jahre Alt wie dein Sohn habe seit gut 8 Monaten keine Graumal Anfälle mehr gehabt.
Ich fahre Täglich mit dem Fahrrad Ich mein Irgendwie muss man ja zur Arbeit kommen oder einkaufen.
Er ist sonst wirklich so gut wie garnicht mehr beweglich.Mich belastet es schon ziemlich das Ich kein Autofahren kann und alle um mich herum dürfen es.
Wenn Ich jetzt noch nicht mal mehr mein Fahrrad hätte das wäre echt hart für mich.
Ich kenne den Gesundheitszustand deines Sohnes nicht aber wenn er nicht all zu häufig Krapft nimm Ihn nicht sein Fahrrad
Gruss Christian
Re: epilepsie und fahrrad fahren ??
Matthias
, Thursday, 19.10.2006, 23:31 (vor 7246 Tagen) @
vera
Hallo Vera,
irgendwo sind die Ängste ja berechtigt, aber wie Andere schon sagten, kannst Du ihm nicht jeden Schritt verbieten.
Wie auch schon gesagt wurde kommt es einfach erst mal auf die genaue Form an. – Wenn keine Aura da ist und auch keine bestimmten Anlässe entdeckt wurden, die einen GM auslösen könnten, würde ich auch das Dreirad empfehlen, weil er nicht so schnell umfallen kann und die Sitzfläche auch noch größer sein dürfte. – Klar sieht es vielleicht für ihn komisch aus, aber er muss einfach den Sicherheitseffekt sehen, womit er sich ja auch bei Klugscheißern entsprechend abwehren könnte/kann.
Dann kommt es eben auch an, ob er im Großstadtverkehr unterwegs ist und überwiegend dann zu den Stosszeiten, oder, wie auch erwähnt, an viel befahrenen Straßen mit keinen offiziellen Radwegen oder Gehsteigen, die er sich ja auch auswählen kann und wenn er bei den Radwegen auch die offizielle Seite wählt, kann dann eigentlich nicht viel passieren.
Wenn er anerkannt schwerbehindert ist und das dem Betrieb auch bekannt ist, könnte man dort mal mit dem Betriebsrat; dem Behindertenvertreter; dem Pc oder dem Big darüber reden, ob es nicht einen Weg gäbe, dass man so ein Dreirad über den Betrieb kaufen könnte. – Das Gewerbe wird erst mal schon besser weg kommen wie eine Privatperson und der Betrieb könnte es auch mit ziemlicher Sicherheit dazu noch bezuschusst bekommen. Und wenn Ihr dann den Restbetrag denen auch noch auf den Tisch legt, dann werden die wohl nicht Viel dagegen haben können, weil sie ja eben für einen Behinderten Investitionen am Arbeitsplatz gesorgt haben, die sie ja eigentlich gar nichts kostet. „Er fährt halt im Betrieb und dann eben auch mal zwischen Heim und Arbeitsplatz“ und Ihr seid zu einem wesentlich günstigeren- und sichereren Rad- oder Beförderungsmittel gekommen.
Brotzeit, Regenzeug, evtl. auch am Wochenende und –anfang die Arbeitskleidung sind in dem Gepäckkorb unter zu bringen und wenn er sich sonst wo was kaufen will- oder sonst wann hinaus will, kann er auch Zeug damit transportieren.
Trotz dem ist, was auch erwähnt wurde, ein Helm (Tagesleuchtfarbe!) unbedingt angesagt. – Auf gar keinen Fall ist auch eine Warnweste (genauso in Tagesleuchtfarbe Rot oder Gelb) ein falsches Kleidungsstück. – Prinzipiell damit herum fahren, wenngleich es auch im Hochsommer bei 40° C. nur die Warnweste alleine ist, weil er einfach als „Leuchtfleck“ ganz anders ins Auge anderer Verkehrsteilnehmer sticht. Auch bei Dämmerung hat er durch die Leuchtstreifen ganz andere Voraussetzungen.
Zum Punkt Unfall sollte (im Falle Nicole) auch unbedingt erwähnt sein, dass es beim Auto (jedenfalls in der Fahrschule) auch einen „§ 1“ in der Straßenverkehrsordnung gibt und wenn ein Autofahrer meint, dass er der Freundin im Cockpit zeigen muss, dass er mit 80 Km/h durch die Ortschaft muss, dann wird er auch einen Nichtbehinderten oder ein Kind ummähen, wenn dieser/dieses mal unvorsichtig ist.
Zwei Häuser von uns weg bremst ein Lkw-Fahrer- bzw. dessen Brummi den Verkehr oftmals etwas aus, weil sie bei uns auch gerne mit 80 bis 90 Km/h rein brettern. – Manchmal pfeift es auch, weil sie es mit dem Lkw- und dessen Unterfahrschutz und Ladekran nicht so gerne aufnehmen, wenn, weil es doch eine etwas unübersichtliche Stelle ist, ein Fahrzeug den Berg herauf entgegen kommt. – Die Autofahrer (wenn- oder solange sie den Grund nicht kennen) verfluchen ihn, aber seine Familie und andere Eltern und Kinder sind ihm wohl dankbar dafür.
Und dann hat der Autofahrer auch einen Mindestabstand- oder wie man das in der StVO nennt, ein zu halten. – Mindestabstand!! – Wenn also ein „roter- oder gelber Fleck“ im Horizont erkennbar ist, werden sie vernünftigerweise das Gaspedal schon nicht mehr durch das Bodenblech treten müssen und wohl eher in der Nähe des Bremspedals wo „wandeln“. Erst Recht, wenn dann noch ein Dreirad unterwegs ist und dann muss/darf man auch noch etwas weiter hinaus fallen, bis der Mindest-Meter erreicht wird.
Wenn es, wie Jürgen meint, zu einem Massenunfall kommen sollte, dann sollte Jürgen auch mal daran denken, dass es eine Abstandsregel gibt, die innerorts genauso Gültigkeit hat und wenn sie dann eben meinen, dass sie sich gegenseitig anschieben müssen, dann wissen sie (vom ersten Auto bis zum Letzten) es bereits auch schon im Voraus, wer auf den jeweiligen Schaden aufkommt. Und dann wird Dein Sohn nicht auf der Autobahn radeln, sondern überwiegend in geschlossener Ortschaft und da sind 50- nicht 250 angesagt. – Es muss dabei nicht unbedingt ein Fahrradfahrer auf der Straße liegen. – Manche bremsen auch dann, wenn ein Tier (Hund, Katze) plötzlich hinter dem Gartenzaun raus kommt, oder garantiert auch wenn der Ball vom Hof raus gerollt kommt und da könnte es auch zu einem Massenunfall kommen. – Ich wurde auch mal angepöbelt weil ich mein Auto quer auf die Straße gestellt habe, da es in der Ortschaft brannte und ich den Verkehr umleitete, worauf ich ihm dann sagte, dass er, wenn er es mit seiner defekten Bremse nicht spätestens 300 Meter nach dem Ortsschild auch in einer lang gezogenen Rechtskurve schafft, auf 50 herunter zu sein, dann fährt er meinen Karren wohl zu Schrott und kann seiner Versicherung eine Freude machen. – Er wusste nicht Viel darauf zu antworten.
Viel Spaß und Erfolg für Euch
Matthias
Re: Re: epilepsie und fahrrad fahren ??
vera
, Friday, 20.10.2006, 12:08 (vor 7246 Tagen) @
vera
hallo und vielen dank an alle die mir geschrieben haben , es lag mir fern meinem sohn das radfahren zu verbieten ,,,,, nein es ging sich nur darum das unser hausarzt meinte man sollte sich die erlaubnis vom neurologen holen , denn sie meinte stellt euch mal vor er fällt und lösst dabei einen unfall aus wo der autofahrer ausweichen muss und fährt ein kind oder einen menschen im allgemeinen tot ;; deswegen hatte ich angst
nun er hat die erlaubnis bekommen , es stimmt tatsächlich das ich mich als mutter schon mal was verrück mache zumal mein sohn keinen helm anziehen möchte und ich kann ihn ja nicht dazu zwingen ,,,, er braucht keine so gefährlichen strassen zu fahren um zur arbeit zu kommen wir wohnen in einer kleinstadt .
mein sohn leidet an grand mal anfällen ( wo der letzte im juni 2005 war ) aber an sonsten regelmässig an absencen bis jetzt nimmt er depakine chrono 500 (2-1-2 ) und dazu am abend noch 1 gardenal und seit 3 tagen nun so langsam 1 über den anderen tag lamictal morgens mal sehen ob das hilft .
danke für alles gruss vera
irgendwo sind die Ängste ja berechtigt, aber wie Andere schon sagten, kannst Du ihm nicht jeden Schritt verbieten.
Wie auch schon gesagt wurde kommt es einfach erst mal auf die genaue Form an. – Wenn keine Aura da ist und auch keine bestimmten Anlässe entdeckt wurden, die einen GM auslösen könnten, würde ich auch das Dreirad empfehlen, weil er nicht so schnell umfallen kann und die Sitzfläche auch noch größer sein dürfte. – Klar sieht es vielleicht für ihn komisch aus, aber er muss einfach den Sicherheitseffekt sehen, womit er sich ja auch bei Klugscheißern entsprechend abwehren könnte/kann.
Dann kommt es eben auch an, ob er im Großstadtverkehr unterwegs ist und überwiegend dann zu den Stosszeiten, oder, wie auch erwähnt, an viel befahrenen Straßen mit keinen offiziellen Radwegen oder Gehsteigen, die er sich ja auch auswählen kann und wenn er bei den Radwegen auch die offizielle Seite wählt, kann dann eigentlich nicht viel passieren.
Wenn er anerkannt schwerbehindert ist und das dem Betrieb auch bekannt ist, könnte man dort mal mit dem Betriebsrat; dem Behindertenvertreter; dem Pc oder dem Big darüber reden, ob es nicht einen Weg gäbe, dass man so ein Dreirad über den Betrieb kaufen könnte. – Das Gewerbe wird erst mal schon besser weg kommen wie eine Privatperson und der Betrieb könnte es auch mit ziemlicher Sicherheit dazu noch bezuschusst bekommen. Und wenn Ihr dann den Restbetrag denen auch noch auf den Tisch legt, dann werden die wohl nicht Viel dagegen haben können, weil sie ja eben für einen Behinderten Investitionen am Arbeitsplatz gesorgt haben, die sie ja eigentlich gar nichts kostet. „Er fährt halt im Betrieb und dann eben auch mal zwischen Heim und Arbeitsplatz“ und Ihr seid zu einem wesentlich günstigeren- und sichereren Rad- oder Beförderungsmittel gekommen.
Brotzeit, Regenzeug, evtl. auch am Wochenende und –anfang die Arbeitskleidung sind in dem Gepäckkorb unter zu bringen und wenn er sich sonst wo was kaufen will- oder sonst wann hinaus will, kann er auch Zeug damit transportieren.
Trotz dem ist, was auch erwähnt wurde, ein Helm (Tagesleuchtfarbe!) unbedingt angesagt. – Auf gar keinen Fall ist auch eine Warnweste (genauso in Tagesleuchtfarbe Rot oder Gelb) ein falsches Kleidungsstück. – Prinzipiell damit herum fahren, wenngleich es auch im Hochsommer bei 40° C. nur die Warnweste alleine ist, weil er einfach als „Leuchtfleck“ ganz anders ins Auge anderer Verkehrsteilnehmer sticht. Auch bei Dämmerung hat er durch die Leuchtstreifen ganz andere Voraussetzungen.
Zum Punkt Unfall sollte (im Falle Nicole) auch unbedingt erwähnt sein, dass es beim Auto (jedenfalls in der Fahrschule) auch einen „§ 1“ in der Straßenverkehrsordnung gibt und wenn ein Autofahrer meint, dass er der Freundin im Cockpit zeigen muss, dass er mit 80 Km/h durch die Ortschaft muss, dann wird er auch einen Nichtbehinderten oder ein Kind ummähen, wenn dieser/dieses mal unvorsichtig ist.
Zwei Häuser von uns weg bremst ein Lkw-Fahrer- bzw. dessen Brummi den Verkehr oftmals etwas aus, weil sie bei uns auch gerne mit 80 bis 90 Km/h rein brettern. – Manchmal pfeift es auch, weil sie es mit dem Lkw- und dessen Unterfahrschutz und Ladekran nicht so gerne aufnehmen, wenn, weil es doch eine etwas unübersichtliche Stelle ist, ein Fahrzeug den Berg herauf entgegen kommt. – Die Autofahrer (wenn- oder solange sie den Grund nicht kennen) verfluchen ihn, aber seine Familie und andere Eltern und Kinder sind ihm wohl dankbar dafür.
Und dann hat der Autofahrer auch einen Mindestabstand- oder wie man das in der StVO nennt, ein zu halten. – Mindestabstand!! – Wenn also ein „roter- oder gelber Fleck“ im Horizont erkennbar ist, werden sie vernünftigerweise das Gaspedal schon nicht mehr durch das Bodenblech treten müssen und wohl eher in der Nähe des Bremspedals wo „wandeln“. Erst Recht, wenn dann noch ein Dreirad unterwegs ist und dann muss/darf man auch noch etwas weiter hinaus fallen, bis der Mindest-Meter erreicht wird.
Wenn es, wie Jürgen meint, zu einem Massenunfall kommen sollte, dann sollte Jürgen auch mal daran denken, dass es eine Abstandsregel gibt, die innerorts genauso Gültigkeit hat und wenn sie dann eben meinen, dass sie sich gegenseitig anschieben müssen, dann wissen sie (vom ersten Auto bis zum Letzten) es bereits auch schon im Voraus, wer auf den jeweiligen Schaden aufkommt. Und dann wird Dein Sohn nicht auf der Autobahn radeln, sondern überwiegend in geschlossener Ortschaft und da sind 50- nicht 250 angesagt. – Es muss dabei nicht unbedingt ein Fahrradfahrer auf der Straße liegen. – Manche bremsen auch dann, wenn ein Tier (Hund, Katze) plötzlich hinter dem Gartenzaun raus kommt, oder garantiert auch wenn der Ball vom Hof raus gerollt kommt und da könnte es auch zu einem Massenunfall kommen. – Ich wurde auch mal angepöbelt weil ich mein Auto quer auf die Straße gestellt habe, da es in der Ortschaft brannte und ich den Verkehr umleitete, worauf ich ihm dann sagte, dass er, wenn er es mit seiner defekten Bremse nicht spätestens 300 Meter nach dem Ortsschild auch in einer lang gezogenen Rechtskurve schafft, auf 50 herunter zu sein, dann fährt er meinen Karren wohl zu Schrott und kann seiner Versicherung eine Freude machen. – Er wusste nicht Viel darauf zu antworten.
Viel Spaß und Erfolg für Euch
Matthias[/zitat]