hallihallo. ich habe da ein problem undzwar lag ich die letzten 2 wochen im krankenhaus und es wurde bei mir epilepsie festgestellt. das problem ist jetzt eigentlich dass ich mitten in der theorie zum führerschen bin. ich weis nun nicht wie ich weiter verfahren soll. kann man einfach weiter machen? ich habe mal gehört dass man nicht verpflichtet ist von epilepsie zu berichten??
könnt ihr mir helfen?
Re: führerschein
olli
, Saturday, 28.10.2006, 17:22 (vor 7237 Tagen) @
jeannine
Hallo Jeannine,
ich würde das an Deiner Stelle, das mit einem Arzt (neurologen) besprechen. Wenn sie die Diagnose Epilepsie bestätigt hat, sind die Risiken zum Führerschein groß. Denn man muss mind. zwei Jahre anfallsfrei sein, oder sechs Monate nach einer OP. Ich habe auch erst den Führerschein nach meiner OP gemacht. Davor waren die Risiken zu groß. Wie gesagt, besprech das mit deinen Arzt, die Prüfung zur Theorie kannst Du doch erstmal machen, doch wie es in Praxis aussieht steht auf einen anderen Blatt. Wenn man Auto fährt, und einen Anfall bekommt, gefährdet man nicht nur sich, sondern auch die Mitmenschen.
Gruß olli
Re: führerschein
heinerle
, Saturday, 28.10.2006, 17:51 (vor 7237 Tagen) @
jeannine
Hallo Jeannine,
Ich weiß, es ist furchtbar ärgerlich, aber mit einer Epilepsie, bei der du bei Anfällen Bewußtseinsausfälle hast, also Bewußtlosigkeit oder Dämmerzustände, darfst du dich nicht mal im Fahrschulauto ans Steuer setzen.
Wenn du nur fokale Anfälle hast, bei denen du das Bewußtsein behälst, kann nicht immer ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
Mach dich doch mal schlau, sicher kannst du die theoretische Prüfung jetzt ablegen und die praktische Prüfung später, wenn du eine Zeitlang anfallsfrei warst, dann darfst du unter Umständen wieder fahren. Besprich das doch mit deinem Neurologen.
Bis das alles geklärt ist, würde ich den Führerschein ruhen lassen, denn das Risiko fährt immer mit, und keine Versicherung kommt für Unfälle auf, die wegen eines Anfalls passieren.
Machs gut
heinerle
Re: führerschein
Matthias
, Sunday, 29.10.2006, 20:37 (vor 7236 Tagen) @
jeannine
Hallo,
ob Du die Fahrerlaubnis machen sollst, sagt Dir, wie es die anderen Meldungen schon brachten, der Verkehrsmediziner.
Sprich erst mit dem und dann kannst Du die Prüfungen machen.
Die Anderen sollten sich mal, bevor sie da groß Reden, richtig erkundigen. Fakt ist, dass Deine "Theoretische" nur eine gewisse Zeit zurückliegen darf, aber frag' mich jetzt nicht wie lange. Wenn Du also meinst, dass Deine heute bestandene "Theoretische" noch in 2 Jahren gilt, wenn Du dann die "Praktische" machst, dann bist Du auf jeden Fall auf dem Holzweg. - Somit spendierst Du halt dann dem TÜV die Prüfungsgebühren für die "Theoretische". Und der Fahrlehrer wird Dich auch nicht nach einem Jahr Zwangspause (wenn es Deine erster- und auch letzter Anfall war) mit einer geleisteten Fahrstunde zur Prüfung schicken, das kannst Du mir auch glauben. - Du kannst dann halt einige Stunden einsparen und um neue Unterlagen herum kommen, aber mehr nicht.
Zudem wird es dem Prüfer dann nach Deiner Wartezeit erst Recht auffallen, wenn Du zwischen der "Theoretischen" und der "Praktischen" auch nur einige Wochen dazwischen hast, weil der auch nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen ist. - "Warum also die Theoretische vor so langer Zeit und erst jetzt die Praktische??" Und damit läufst Du noch mehr Gefahr, dass sie Dich genauer unter die Lupe nehmen werden.
Überleg' Dir also ob Du nun die Theoretische machen willst, aber normalerweise sollte Dir der Fahrlehrer eigentlich das auch gesagt haben, wenn er es auch weiß, warum Du jetzt diese letzten Stunden nicht gemacht hast. Und als Fahrlehrer ist er wohl auch ein Depp, wenn er so leicht Gefahr läuft, dass Du genau an der Prüfungsfahrt dann womöglich "abschaltest", oder sonst irgendwann mal den Lenker in die falsche Richtung drehst. - Ihm seine Versicherung geht hoch und er hat diesen Unfall dann gebaut, den Du zwar wirklich verschuldet hättest. - Er ist eigentlich der Fahrer, wenngleich Du auch den Lenker in der Hand hast und er kommt dann für Dich in jeder Hinsicht auf. - Auch wenn Du dann vielleicht mit dem Hubschrauber in eine Spezialklinik geflogen wirst.