Fragen zur Steuerbefreiung und Versicherung

Daniela @, Sunday, 29.10.2006, 16:03 (vor 7236 Tagen)

Mein Sohn hat jetzt "leider" 80 % anerkannt worden und wir werden jetzt unsere Autos auf ihn ummelden.
Da hätte ich 2 Fragen zu:

1. Darf man auch 2 Autos auf ein Kind anmelden?

2. Wieviel Steuer muß man dann noch zahlen?

3. Müssen wir dann auch weniger Versicherung zahlen? Gibt es extra Versicherungen mit günstigen Rabatten für Kranke?

Danke Daniela

Re: Fragen zur Steuerbefreiung und Versicherung

Claudia @, Sunday, 29.10.2006, 17:45 (vor 7236 Tagen) @ Daniela

sorry, aber hier kann ich nur den kopf schütteln, dies ist reine profitgier die aus der krankheit eines kindes geschöpft werden will und erst noch illegal ist. pass auf, das kann ganz schön in die hose gehen

Re: Re: Fragen zur Steuerbefreiung und Versicherung

Daniela @, Sunday, 29.10.2006, 18:18 (vor 7236 Tagen) @ Daniela

Da mußt Du wohl was falsch verstanden haben!! Das mit der Steuer steht auf dem Schreiben des Versorgungsamtes!!!!!

Also mal etwas langsam bitte.


[zitat=Claudia]sorry, aber hier kann ich nur den kopf schütteln, dies ist reine profitgier die aus der krankheit eines kindes geschöpft werden will und erst noch illegal ist. pass auf, das kann ganz schön in die hose gehen[/zitat]

Re: Fragen zur Steuerbefreiung und Versicherung

Mirjam @, Sunday, 29.10.2006, 19:00 (vor 7236 Tagen) @ Daniela

Hallo Daniela!

Also dass du ein Auto auf ein Kind ummelden kannst ist sicher okay, denn du "mußt" ja dein Kind fahren! Kann mir aber schlecht vorstellen, dass man zwei auf ein Kind anmelden kann!?

Mein Mann hatte auch 100% und mit der Steuerbefreiung war es damals so (liegt aber leider schon ein paar Jahre zurück) dass wir wählen konnten: Entweder 100 % Steuerbefreiung oder 50 % Steuerbefreiung und Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr. Ob sich das inzwischen geändert hat müßte das Versorgungsamt wissen.

Bezüglich der Versicherung gibt es normalerweise auch ne Vergünstigung ist aber, soviel ich weiß, von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Also fragst du am besten dort nach!

Hoffe, ich konnte dir wenigstens etwas helfen!

Liebe Grüße und alles Gute
Mirjam

Re: Re: Fragen zur Steuerbefreiung und Versicherung

Matthias @, Sunday, 29.10.2006, 21:31 (vor 7236 Tagen) @ Daniela

Hallo,

glaubst Du im Ersnst, dass die auf der Zulassungsstelle nicht bemerken, dass Dein Sohn (in Deinem Fall auch noch als "Kind" bezeichnet!) dann noch gar keine 18 ist!
Und dann könntest (weiß ich aber nicht ganz genau) Du sogar erst mal zur Zulassungsstelle gehen müssen und (wenn Dein Sohn 18 ist) das Fahrzeug / die Fahrzeuge auf Deinen Sohn umschreiben lassen müssen, weil die Versicherung normalerweise vermutlich auch den versichert, dem das Auto lt. Fahrzeugbrief gehört. Wenn das Auto auf den angemeldet ist, der dort auch eingetragen ist, ist es ja für uns selbst zwar eigentlich immer noch so, dass dem das Auto gehört, der den Brief in der Hand hat. Aber ob das bei den Versicherungen so leicht geht, dass man die Vericherung einfach mal so auf den Herrn "Irgendwer" (den man dann ja (auch innerhalb der Familie) anmelden kann, bezweifle ich auch, aber ich weiß es eben nicht genau, weil das bei uns einfach von Anfang an gar nicht in Frage gekommen wäre. Und ich weiß auch nicht, ob ein Auto von denen, die ich kenne und deren Fahrzeug über die Eltern versichert ist, auf sie selbst- oder eben auf den betreffenden Elternteil geschrieben ist.
Dann bedenke auch, dass Dein Sohn dann zwar Steuerbefreiung haben wird, aber er fängt (wenn er eben das erste Auto hat) nicht mit 45- oder 50 % an, sondern ganz Oben an, wo ein Fahranfänger halt beginnt- oder jetzt gewesen ist und der Zweitwagen minestens eine Stufe höher. Wenn vier Autos beim selben Versicherer angemeldet wären, dann könnte man vielleicht die Versicherung von einem Fahrzeug herausschinden, wie es mein ehemaliger Chef (mit Druck auf sonstigen Versicherungswechsel!) getan hat.
Mein Auto läuft auch über den Vater, weil der bei 40% ist, aber er ist auch auf ihn zugelassen und wenn ich lange genug Unfallfreiheit vorweisen kann, dann kann ich mal die entsprechenden Prozente übernehmen. Wenn ich jetzt aber einen "Schepperer" habe, dann ist das "Nonsens", wie der Agent uns gesagt hat, wenngleich ich dann auch nicht ganz Oben beginne, aber mindestens auch eine Stufe aufgestuft würde.

Steuerfreiheit bekommt dann auch nur der, der fährt- oder transportiert wird. - Ist das Auto steuerfrei, dann ist Dein Sohn "absolut bei jeder Fahrt" (außer von/zur Werkstatt) irgendwie dabei. Das Auto, das mein Vater normalerweise fährt, ist versicherungsbedingt (weil noch billiger)nur auf ihn selbst angemeldet und so darf ich es ohne ihn als Beifahrer offiziell nicht mal über die Straße hinüber fahren, weil ich nur Versicherungsschutz habe, wenn er mit dabei ist und ich ihn eben transportiere.
Wenn Du das aG bekommst, gilt es auch wenn er nicht fährt, aber wenn Du auf einem Parkplatz stehst, muss er dann auch unmittelbar transportiert werden/worden sein. - Ich hatte da mal in München mit meinem Freund Probleme, aber der Arzt hat es dann den schlauen Typen im Krankenhaus, die mir einen Strafzettel (Privatgrundstücksparkplatz der Klinik) anbrachten und meinten, dass ich ja laufen könnte und nicht behindert bin und ich hätte das Auto weiter weg parken können. - Wenn denen das der Arzt nicht klarmachen hätte können, dass wir da etliche Gräte auf's Zimmer bringen hätten müssen, dann hätte ich berappen müssen. - Also kannst Du das Auto dann auf einem entsprechend gekennzeichnetetn Platz hinstellen, wenn Du bei einer Stichprobe dann auch beweisen kannst, dass der Behinderte auch selbst zu Transportieren ist/war.
Auch ich hatte schon mal einen Parkausweis beantragen wollen und da hat sich die VG dann sofort quer gestellt. - Bei einem Epileptiker ist das so, dass er entweder eben bei sich ist und laufen kann, oder ihn aber dann der Sanka mit (ins Krankhenhaus) nimmt und damit liegt dann kein Grund für einen außerordentliche Gehbehinderung vor.

Also über die Versicherungsangelegenheit musst Du echt noch mit einem Agenten exakt reden und dann überlegen, ob Ihr da auch wirklich besser weg kommen könntet. - Ich glaube jedenfalls nicht.


Alles Gute
Matthias

Re: Re: Re: Fragen zur Steuerbefreiung und Versicherung

Daniela @, Monday, 30.10.2006, 13:01 (vor 7235 Tagen) @ Daniela

Hallo,

also ich habe alles geklärt.

Ich bleibe der Versicherungsnehmer und damit bei meinen normalen Prozenten und das Kind ist der Halter.

Damit müssen wir für das Auto keine Autosteuer zahlen.

Das geht aber nur bei einem Auto.

VG Daniela

Re: Re: Fragen zur Steuerbefreiung und Versicherung

Daniela @, Monday, 30.10.2006, 13:06 (vor 7235 Tagen) @ Daniela

Hallo,

ich habe heute schon alles geklärt. Ich bleibe Versicherungsnehmer und mein Sohn ist der Halter. Also wird die Versicherung nicht billiger, aber wir müssen keine Steuer zahlen. Dane für Deine Tips.

LG Daniela

Re: Re: Re: Fragen zur Steuerbefreiung und Versicherung

Andreas Völcker ⌂ @, Wednesday, 01.11.2006, 08:20 (vor 7234 Tagen) @ Daniela

Hallo@all,
es besteht noch immer entweder 50 % Steuerbefreiung und Großraumverkehr vergünstigt oder KFZ Steuer gespart.
Ich verstehe nicht, warum hier so rumgeschrieen wird? Verdient ihr alle soviel Geld das Ihr alles bezahlen könnt? Es ist wohl kaum Profitgier, wenn man im Jahr seine 150 ¤ spart. Dafür muß man auch eine gewisse Kilometermehrleistung aufbringen. Auch ich habe die Steuerervergünstigung meiner Frau angenommen. Ich fühle mich nicht schlecht. Ich fühle mich auch nicht schlecht, das ich durch die Anfälle meiner Frau im Jahr ca 10.000 Kilometer mehr Autofahre als normal und dementsprechen Mehrkosten an Benzin habe. Wen nutze ich aus? Es steht einem zu und wann gibt der Staat freiwillig etwas ab?Überall wird gekürzt, Medis müssen selber gezahlt oder mit Zuzahlung gekauft werden. Also, seid froh das einer hier so einen Hinweis gibt und nutzt die Möglichkeit etwas mehr zum Leben zu haben.
Gruß Andreas