Rehamaßnahme - Ablehnung

Richardt @, Thursday, 02.11.2006, 10:55 (vor 7233 Tagen)

Habe einen Reha Antrag wg, Epilepsie und Depressionen gestellt, der die BfA abgelehnt wurde. ie geben den Grund an, dass die Krankheitsbilder auch ambulant behandelt werden sollen (SGB IV) "ambulant vor stationär" ! Mein Arzt ist da ganz andererMeinung und ich natürlich auch!! Bin 54 Jahre und die vergangenen Rehamaßnahmen waren für mich von erheblicher Bedeutung ( 1990 zuletzt vor 8 Jahren-genehmigt durh die BfA wg. der gleichen Krankheitsbilder). Gibt es jemanden der ähnliche Erfahrungen hat. Was ist zu tun ???? Danke

Re: Rehamaßnahme - Ablehnung

Jonny1303 @, Thursday, 02.11.2006, 11:16 (vor 7233 Tagen) @ Richardt

Hallo Richardt,


war vor einem Monat zur Kur, primär m.E. wegen Epilepsie.
Allein deswegen bekommst Du heutzutage, wohl auch in Kombination mit Depressionen, in Zeiten knapper Finanzlage der kranken Kassen (oder sind's die Krankenkassen?) keine Reha mehr.

Mein Hausarzt hat, wohlwissend darum, dann noch alle Wehwehchen als behandelswert aufgeführt und mit dem Rücken hattest Du doch sicher auch schon Problemchen, oder? ;-))

Aber im Ernst: Erfolg auf eine positive Einschätzung Deines Gesuches hast Du bei Deinem Krankheitsbild nur, wenn Du beispielsweise auch sekundäre Erkrankungen durch Deinen Arzt aufführen lässt, sorry meine Erfahrung.


Viel Erfolg und zuckende Grüße

jürgen

Re: Rehamaßnahme - Ablehnung

Katja @, Thursday, 02.11.2006, 12:03 (vor 7233 Tagen) @ Richardt

[zitat=Richardt]Habe einen Reha Antrag wg, Epilepsie und Depressionen gestellt, der die BfA abgelehnt wurde. ie geben den Grund an, dass die Krankheitsbilder auch ambulant behandelt werden sollen (SGB IV) "ambulant vor stationär" ! Mein Arzt ist da ganz andererMeinung und ich natürlich auch!! Bin 54 Jahre und die vergangenen Rehamaßnahmen waren für mich von erheblicher Bedeutung ( 1990 zuletzt vor 8 Jahren-genehmigt durh die BfA wg. der gleichen Krankheitsbilder). Gibt es jemanden der ähnliche Erfahrungen hat. Was ist zu tun ???? Danke[/zitat]

Hallo,
das ist derzeit die klassische Begrndung, mit der Rehamaßnahmen abgelehnt werden! Sie ist aber nur von Bedeutung, wenn ambulante Maßnahmen genauso erfolgversprechend sind um (im Falle der BfA als Kostenträger) die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Das ist keinesfalls immer der Fall! Die müßten Dir auch konkrete aßnahmen nennen. ZB Psychotherapie bez. der Depression (aber wegen der Epi????) Ich würde in jedem Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und auch Klage erheben, wenn der Widerspruchsbescheid wieder negativ ist! Da braucht man vor dem Sozialgericht keinen Anwalt und es kostet auch nichts! Noch besser ist es natürlich, wenn man Rechtsschutz durch den DGB oder SozVerb hat, die vertreten auch vor dem Sozialgericht und haben meist sehr gute Prozessvertreter!
Viel Glück!
Katja