Hallo zusammen,
mir ist letzte Woche passiert:
Bei einer Kundin habe ich einen Anfall gehabt. Diese hat in Unkenntnis den Rettungswagen geholt. Die Sanitäter haben ( wie häufig in dieser 25' Eimwohner-Stadt an der Grenze zu HH! ) versucht mich durch schütteln und anbrüllen zu " wecken " . Als der Notarzt nach ca 8 Min. eintraf, war ich wieder komplett orientiert. Der Notarzt bestand! auf den Transport ins Krankenhaus. Mit Verweis auf meinen Zustand, Kenntnisstand zum Thema und Kosten verweigerte ich den Transport. Daraufhin alarmierte er die Polizei, die mich zwangsweise in den RTW bringen sollte. Als die eintraf, bin ich dann " wohl oder übel " mitgefahren.
Habe abends bei Google unter " Notarzt, Polzei, Epilepsie " gefunden, daß ich kein Einzelfall bin! Wer hat sowas erlebt und/oder wer kann rechtlich gesicherte Tips geben?
Danke im Voraus!
Thomas
Re: abführen durch Polizei
blubba
, Sunday, 03.12.2006, 22:12 (vor 7201 Tagen) @
Thomas
[zitat=Thomas]Hallo zusammen,
mir ist letzte Woche passiert:
Bei einer Kundin habe ich einen Anfall gehabt. Diese hat in Unkenntnis den Rettungswagen geholt. Die Sanitäter haben ( wie häufig in dieser 25' Eimwohner-Stadt an der Grenze zu HH! ) versucht mich durch schütteln und anbrüllen zu " wecken " . Als der Notarzt nach ca 8 Min. eintraf, war ich wieder komplett orientiert. Der Notarzt bestand! auf den Transport ins Krankenhaus. Mit Verweis auf meinen Zustand, Kenntnisstand zum Thema und Kosten verweigerte ich den Transport. Daraufhin alarmierte er die Polizei, die mich zwangsweise in den RTW bringen sollte. Als die eintraf, bin ich dann " wohl oder übel " mitgefahren.
Habe abends bei Google unter " Notarzt, Polzei, Epilepsie " gefunden, daß ich kein Einzelfall bin! Wer hat sowas erlebt und/oder wer kann rechtlich gesicherte Tips geben?
Danke im Voraus!
Thomas [/zitat]
Das ist mir zum Glück noch nie passiert.
Man hat Dir also die Einwilligungsfähigkeit abgesprochen.
Du sagtest Du warst orientiert, gefasst,...
Kognitiv und emotional quasi "unaufällig".
Der Zustand nach einen epi. Anfall ist zwar mitunter schwer zu berurteilen, aber auf die Begründung des Notarztes wäre gespannt.
Eine wirklich "gut gemeinte" Hilfsleistung. Hat wahrscheinlich mehr Schaden angerichtet als alles anderes.
IMO Fehleinschätzung(sofern wie gesagt kognitiv & emotional unauffällig) und starker Eingriff in Deine Rechte.
Re: Re: abführen durch Polizei
blubba
, Sunday, 03.12.2006, 22:38 (vor 7201 Tagen) @
Thomas
"Eine Untersuchung oder Heilbehandlung bedarf stets der Einwilligung; ansonsten handelt es sich um eine strafbare Körperverletzung nach § 223 StGB. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt nur das Beste für seinen Patienten will und nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Heilkunst handelt."
"Nach ständiger Rechtsprechung besteht für den ärztlichen Heileingriff auch keine Sonderregelung; daher muss der Arzt seine "Körperverletzung" rechtfertigen, will er sich nicht der Strafverfolgung und zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen aussetzen. Dazu muß er sich auf einen anerkannten Rechtfertigungsgrund berufen; das sind bspw. die gesetzlich normierten Fälle der Notwehr und des rechtfertigenden Notstandes (§§ 32, 34 StGB)."
-> Straffreiheit entsteht durch Patienteneinwilligung
-> Wirksam einwilligen kann nur, wer einwilligungsfähig ist.
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Heilbehandlung
http://www.thieme.de/viamedici/lernen/ethik/fall1_kommentar.html#anker3
http://www.th-h.de/infos/jura/einwilligung.php
Hab' mal etwas gegoogelt. Interessante Thematik.
IMO hat man in der Situation fast gar nichts in der Hand.
Streitet man, ist man sowieso psychisch labil & nicht in der Lage die Situation einzuschätzen.
Re: abführen durch Polizei
Doris
, Sunday, 03.12.2006, 23:47 (vor 7201 Tagen) @
Thomas
hallo erstmals,
boh ich bin ja geschockt....zum glück ist mir in den über 20 jahren sowas noch nicht passiert......hatte früher große anfälle jetzt nur noch kleine.....ich bin dann auch in 3 sec. wieder anwesend...fall auch nicht um .....aber das sowas auch passieren kann oha.....da gingen meine gedanken noch nie hin .......hammer.......
leider bekomm ich trotz milepsinum und ergenyl trotzdem anfalle ist es bei euch auch so
schreib doch mal
biba doris
[zitat=Thomas]Hallo zusammen,
mir ist letzte Woche passiert:
Bei einer Kundin habe ich einen Anfall gehabt. Diese hat in Unkenntnis den Rettungswagen geholt. Die Sanitäter haben ( wie häufig in dieser 25' Eimwohner-Stadt an der Grenze zu HH! ) versucht mich durch schütteln und anbrüllen zu " wecken " . Als der Notarzt nach ca 8 Min. eintraf, war ich wieder komplett orientiert. Der Notarzt bestand! auf den Transport ins Krankenhaus. Mit Verweis auf meinen Zustand, Kenntnisstand zum Thema und Kosten verweigerte ich den Transport. Daraufhin alarmierte er die Polizei, die mich zwangsweise in den RTW bringen sollte. Als die eintraf, bin ich dann " wohl oder übel " mitgefahren.
Habe abends bei Google unter " Notarzt, Polzei, Epilepsie " gefunden, daß ich kein Einzelfall bin! Wer hat sowas erlebt und/oder wer kann rechtlich gesicherte Tips geben?
Danke im Voraus!
Thomas [/zitat]
Re: abführen durch Polizei
Danny
, Monday, 04.12.2006, 00:15 (vor 7201 Tagen) @
Thomas
Hallo Thomas!
Sehr dumm gelaufen, das Ganze!!!
Ich versteh, dass du sauer bist, schließlich kannst du aus Erfahrung deine Situation nach einem Anfall einschätzen, und das Ganze ist schon unangenehm genug, ohne dass noch so ein Heckmeck gemacht und man zwangsweise irgendwohin gebracht wird.
Ich kann aber ein bißchen auch den Notarzt verstehen, der hatte anscheinend sehr viel Schiss oder wenig Ahnung von Epi und hat sich nicht zugetraut, dir zu glauben. Oft sind das ja Leute von ganz anderen Fächern, Unfallchirurgie oder so. Die denken dann, was, wenn der doch nicht so klar ist, wie er scheint, und später verklagt er mich oder die Angehörigen, weil ich doch hätte erkennen müssen, dass er verwirrt ist...
Ich weiß von mir selber, dass ich nach einem (komplex fokalen) Anfall oft so klar wirke, dass die Leute ganz normal mit mir reden, und ich weiß später nicht genau, worum es ging, wo ich war etc. Die anderen sind dann manchmal erstaunt, denn ich konnte ja rumlaufen, habe freundlich genickt...
Der Notarzt würde vermutlich argumentieren, dass er meinte dich "vor dir selbst" schützen zu müssen, und da beweise ihm mal das Gegenteil...
Mehr Glück in Zukunft wünscht dir
Danny
Re: Re: abführen durch Polizei
Hanni
, Monday, 04.12.2006, 10:43 (vor 7201 Tagen) @
Thomas
hi Thomas,
mich wollte auch eine Ärztin mal "zwangseinweisen" wollen ,weil ich ihr die Einwilligung nicht unterschrieb .Dabei war ich mitten im GM und habe das garnicht mit bekommen.
Meine Mutter hatte ihre Hausärztin gerufen ,nachdem ich bei ihr umgefallen war. Ich habe mich wohl gegen die Spritze wo sie mir geben wollte gewehrt und auch nach ihr getreten . Dies wollte sie sich auf jeden Fall nicht gefallen lassen .
Zum Glück kam mein Vater grad nach Hause und hat mich auf die Erde gelegt und festgehalten -so bekam ich dann die Spritze durch die Jeans durch :(
liebe Grüsse Hanni
Re: abführen durch Polizei
wölfin
, Tuesday, 05.12.2006, 09:27 (vor 7200 Tagen) @
Thomas
Hallo Thomas,
die Sinnlosigkeit eines Transportes in ein Krankenhaus ist wohl unumstritten und daß ein Arzt, egal aus welchem Fachbereich, der in einem Rettungswagen sein berufliches Dasein verbringt, eine derartigen Fehleinschätzung unterliegt ist mehr als unfaßbar - wer hierfür nicht die erforderliche Voraussetzung der Verantwortungsübernahme hat, sollte besser einer anderen beruflichen Verwirklichung nachgehen.
Ich konnte bisher die nach GM-Ausfällen in der Öffentlichkeit alarmierten Rettungsleute immer erfolgreich entsorgen. Was immer ganz überzeugend ist: ich habe eine Notfalltelefonnummer auf meine Versicherungskarte in meiner Geldbörse. Dort meldet sich mein Mann und übernimmt somit die Verantwortung, was die Fluch der Rettungsleute vereinfacht. Vielleicht hast Du auch eine Vertrauensperson die das für Dich tun könnte.
Alles Liebe
Wölfin
Re: Re: Re: abführen durch Polizei
Thomas
, Tuesday, 05.12.2006, 18:07 (vor 7199 Tagen) @
Thomas
Danke sehr Blubba!
.............Du bist aus meiner Sicht Jurist. Klasse, daß Deine profihaften Formuierungen meine Einschätzungen und Vermutungen bestätigen.
Mir geht es vorrangig darum, den sehr wahrscheinlich überforderten Notärzten und deren Einsatzleitung deutlich und freundlich klarzumachen, welches Verhalten von RTW und Notarzt situationsadäquat wäre.
Bei einem leichten VU kommt die Polizei hier nicht, auch Geschwindigkeitskontrollen in Wohngebieten können aus Personalmangel nicht durchgeführt werden. Zum Abführen eines Epilepsiepatienten gegen dessen geäußerten Willen in ein RTW- dafür ist Zeit da- unfaßbar!
Re: Re: abführen durch Polizei
Thomas
, Saturday, 09.12.2006, 11:14 (vor 7195 Tagen) @
Thomas
Hallo Doris,
vielen Dank für Deine Antwort! Den mit polizeilicher Gewalt erzwungenen Patiententransport habe ich nicht das erste Mal hier erlebt.
Die Notärzte, ganz zu schweigen von den RTW-Besatzungen haben oft keine Ahnung vom Thema, und liefern dann gern ins Krankenhaus ein, weil der dort ansässige Neurologe dann die Verantwortung und Diagnose übernehmen muß.
Kurios: Sobald andere Menschen beim RTW Einsatz dazukommen, die mich kennen, und wir dann gemeinsam bitten/eher fordern nicht zu transportieren- dann lassen die Notärzte sich darauf ein.
Ermutigt durch die hier erlebte Hilfestellung habe ich Kontakt mit der Rettungsleitstelle und der Polizei aufgenommen.
Mir geht es einfach darum, denen deutlich zu machen, wie falsch und überflüssig deren Verhalten ist. Damit in Zukunft auf Basis der Sachlage entschieden wird und nicht wieweit die Hose der Ärzte und RTW´ler gefüllt ist.
Viele Grüße,
Thomas
Gleiche Medikamente
Robert
, Monday, 18.12.2006, 05:51 (vor 7187 Tagen) @
Thomas
[zitat=Doris]hallo erstmals,
boh ich bin ja geschockt....zum glück ist mir in den über 20 jahren sowas noch nicht passiert......hatte früher große anfälle jetzt nur noch kleine.....ich bin dann auch in 3 sec. wieder anwesend...fall auch nicht um .....aber das sowas auch passieren kann oha.....da gingen meine gedanken noch nie hin .......hammer.......
leider bekomm ich trotz milepsinum und ergenyl trotzdem anfalle ist es bei euch auch so
schreib doch mal
biba doris
[zitat=Thomas]Hallo zusammen,
mir ist letzte Woche passiert:
Bei einer Kundin habe ich einen Anfall gehabt. Diese hat in Unkenntnis den Rettungswagen geholt. Die Sanitäter haben ( wie häufig in dieser 25' Eimwohner-Stadt an der Grenze zu HH! ) versucht mich durch schütteln und anbrüllen zu " wecken " . Als der Notarzt nach ca 8 Min. eintraf, war ich wieder komplett orientiert. Der Notarzt bestand! auf den Transport ins Krankenhaus. Mit Verweis auf meinen Zustand, Kenntnisstand zum Thema und Kosten verweigerte ich den Transport. Daraufhin alarmierte er die Polizei, die mich zwangsweise in den RTW bringen sollte. Als die eintraf, bin ich dann " wohl oder übel " mitgefahren.
Habe abends bei Google unter " Notarzt, Polzei, Epilepsie " gefunden, daß ich kein Einzelfall bin! Wer hat sowas erlebt und/oder wer kann rechtlich gesicherte Tips geben?
Danke im Voraus!
Thomas [/zitat][/zitat]Hallo Doris, ich bekomme die gleichen Medikamente wie Du. Könnten wir uns mal schreiben? Nebenwirkungen,u.s.w. Ich der Vater von Robert schreibe hier, Robert selbst kann nicht schreiben. Er kann mir leider auch nichts über die Nebenwirkungen sagen. Viele Grüße, Danke