Führerschein / Behindertenausweis
Hallo,
ich selbst habe seit Jahren mindestens 1 Anfall pro Monat. Dass ich kein Auto fahren sollte ist klar. Doch vor kurzem habe ich erfahren, dass wenn ich in meinem Berufsleben oft unterwegs bin, oder es Probleme gibt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an den Arbeitsplatz zu kommen, hat man die Möglichkeit "Fahrer" zu beantragen. Dieser "Fahrer" steht dir wärend der Berufszeit ständig zur Verfügung und fährt dich an jeden Ort. Ist diese Möglichkeit jemanden bekannt? Wo beantrage ich diesen "Fahrer"? .....
Ich habe noch keinen Bihindertenausweis. Wenn ich diesen beantrage und erhalte, hat dies evtl. auch negative Auswirkungen auf mein weiteres Leben?
z.B. bin ich verpflichtet meinem neuen Arbeitgeber diesen Ausweis vorzulegen? Bekommt mein jetziger Arbeitgeber Info, dass ich einen Behindertenausweis beantrage?
Wann ich bei preislichen Verbesserungen (Eintrittspreise, öffentliche Verkehrsmittel...) den Ausweis vorlege bleibt doch mir überlassen, oder?
Gibt es vielleicht noch irgendwelche Dinge, an die ich nicht denke?
Ich hoffe Ihr seit alle gut in das Jahr 2007 gerutscht und wünsche Euch alles Gute.
Vielen Dank für jede Info.
Gruß Jochen
Re: Führerschein / Behindertenausweis
[zitat=Jochen]Hallo,
ich selbst habe seit Jahren mindestens 1 Anfall pro Monat. Dass ich kein Auto fahren sollte ist klar. Doch vor kurzem habe ich erfahren, dass wenn ich in meinem Berufsleben oft unterwegs bin, oder es Probleme gibt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an den Arbeitsplatz zu kommen, hat man die Möglichkeit "Fahrer" zu beantragen. Dieser "Fahrer" steht dir wärend der Berufszeit ständig zur Verfügung und fährt dich an jeden Ort. Ist diese Möglichkeit jemanden bekannt? Wo beantrage ich diesen "Fahrer"? .....
Ich habe noch keinen Bihindertenausweis. Wenn ich diesen beantrage und erhalte, hat dies evtl. auch negative Auswirkungen auf mein weiteres Leben?
z.B. bin ich verpflichtet meinem neuen Arbeitgeber diesen Ausweis vorzulegen? Bekommt mein jetziger Arbeitgeber Info, dass ich einen Behindertenausweis beantrage?
Wann ich bei preislichen Verbesserungen (Eintrittspreise, öffentliche Verkehrsmittel...) den Ausweis vorlege bleibt doch mir überlassen, oder?
Gibt es vielleicht noch irgendwelche Dinge, an die ich nicht denke?
Ich hoffe Ihr seit alle gut in das Jahr 2007 gerutscht und wünsche Euch alles Gute.
Vielen Dank für jede Info.
Gruß Jochen
[/zitat]
Hallo Jochen,
das mit dem Fahrer ist vom Himmel herunter gegriffen worden. Einen Fahrer gibt es höchstens bei einem Transport ins Krankenhaus- bzw. in die Klinik. Und da gelten auch gewisse Regeln, die bei Epilepsie vermutlich nicht anwendbar sind. Ich bekam die Fahrt bezahlt, wenn ich meinen Freund in die LMU hinein fuhr, weil er in diesen Zuständen nicht fahren durfte; möglichst schnell in die Klinik musste und einen Haufen Zeug dazu mitnehmen musste. Er hatte von der Krankenkasse die Erlaubnis, den Weg entweder mit dem Sanka, dem Taxi, dem Privatwagen oder dem Zug in die LMU zu kommen. Du wirst da aber keine Möglichkeiten bekommen, dass man Dich Tag für Tag herumkutschen darf. - Sogar die 60 ¤ für die Freifahrtsmöglichkeit mit den Öffentlichen, musst Du dann selbst blechen.
Vielleicht die Fahrt bei einem GM in ein Krankenhaus oder zum nächsten Arzt. - Mehr bestimmt nicht. Und dazu brauchst Du einen Antrag, der dann von der betreffenden Stelle (Arzt; Krankenhaus; Klinik) quittiert ist. Ich weiß einen Fall, der zur Dyalise muss und der bekommt die Taxifahrt bezahlt. Aber ich weiß nicht, ob er sie wegen der Krankheit- oder den fehlenden Beförderungsmöglichkeit und seiner Sozialhilfe bezahlt bekommt.
Und wenn Du rein beruflich unterwegs bist, dann zahlt das so der Betrieb in Form von Kilometergeld und Fahrer, oder stellt Dir beides dann zur Verfügung.
Wenn Du einen Bewerbungsantrag ausfüllen musst, oder vom Pc danach gefragt wirst, musst Du mit Deiner "Taktfrequenz" darüber Auskunft geben.
Die Hauptfürsorgestelle wird erst zu einer Kündigung seitens des Ag dazu gezogen wenn Du angemeldet warst.
Wenn Dein Ag über Deine Probleme bescheid weiß, dann frag' ihn direkt, was er davon hält.
Sonst ist es Deine Sache, ob Du dann dem Ag sagst, dass sie Dich anmelden sollen/müssen. Ich ließ sie es immer selbst entscheiden, indem ich einfach dann sagte, dass es ihre Sache ist und ich eben nicht darauf bestehe, weil mir die Steuerfreibeträge wichtiger sind. - Der Betrieb wird dann selbst entscheiden, ob er Dir den Zusatzurlaub gibt, oder nicht. - Wenn Du sie zur Anmeldung zwingst, hast Du einen Minuspunkt mehr bei Deiner Bewerbung und wirst ohne Beziehungen wohl kaum unterkommen.
Du brauchst es auch nicht sagen, wenn Du es so dann besser findest, aber bedenk' dabei dann auch, dass Du mal im Betrieb einen Anfall haben kannst; dass vielleicht auch Deine Personalabteilung einen etwas seltsamen Steuerfreibetrag im Bezug auf Deine sonstigen Einträge (Klasse; Kinder usw.) erkennen könnte, weil Du den auch nicht wegen besonderer Schönheit erhalten wirst und die in der Personalabteilung eben auch nicht mit der Brennsuppe daher geschwommen kommen. Könnte auch sein, dass sich ein Kollege verplappert oder "Radelt". - Und wenn was passiert, dann sei Dir sicher, dass die BG der Sache auch auf den Grund geht.
Eintrittsvergünstigungen bekommst Du halt in Museen oder Städtischen Einrichtungen und Staatlich geförderten Theatern oder Veranstaltungen.
Auf kleineren Bühnen und anderen Festlichkeiten hast Du kein Glück.
Überleg' Dir Deine Handlungsweise also gut im Voraus.
Matthias
Re: Führerschein / Behindertenausweis
Braucht man bei Epilepsie so einen Behinderten Ausweis??? Mein Freund hatte mich nämlich auch schon mal deswegen gefragt ob ich mir einen beantragt habe! Aber wozu soll das den gut sein, ich meine dass wir alle ein stück weit durch diese Krankheit behindert sind,wissen wir doch alle selber,also wozu das ganze auf einem Stück Papier festhalten,so zum Vorzeigen?! Oder sehe ich das total falsch... Interessiert mich jetzt wirklich! LG :o)
Re: Re: Führerschein / Behindertenausweis
[zitat=bruchpilot]Braucht man bei Epilepsie so einen Behinderten Ausweis??? Mein Freund hatte mich nämlich auch schon mal deswegen gefragt ob ich mir einen beantragt habe! Aber wozu soll das den gut sein, ich meine dass wir alle ein stück weit durch diese Krankheit behindert sind,wissen wir doch alle selber,also wozu das ganze auf einem Stück Papier festhalten,so zum Vorzeigen?! Oder sehe ich das total falsch... Interessiert mich jetzt wirklich! LG :o)
[/zitat]
Hallo Bruchpilot,
der sog. Schwerbehindertenausweis hat für einige schon Vorteile. Bist du z.B. in einem festen Arbeitsverhältnis hast du Kündigungsschutz und 5 Tage mehr Urlaub im Jahr.
Bei der Steuererklärung hast du eine feste Summe, die du absetzen kannst als "Nachteilsausgleich". Die Höhe hängt von den anerkannten Prozenten ab und steigert sich nach oben.
Vorteile bei Eintritten in Kinos, Museen usw. hast du nur ab 50% und manchmal auch erst ab 70 oder 80% anerkannter Schwerbehinderung.
Bist du nicht berufstätig, dann halten sich die Vorteile in Grenzen und bei einer Arbeitssuche ist es eher von Nachteil, obgleich man nicht verpflichtet ist, die Erkrankung bei Einstellung anzugeben. Das ist das, was ich weiss.