Re: Ämter

Katja @, Friday, 05.01.2007, 16:06 (vor 7168 Tagen) @ Ane

[zitat=Ane]Hi ihr,
mal eine Erfahrungsfrage - ich habe meinen Schwerbehindertenausweis mittlerweile bekommen. Leider bekam ich ihn in der Zeit zugeschickt, in der ich im Krankenhaus lag und hatte auch danach dann durch die lange Krankphase nicht wirklich die Möglichkeit zum Widerspruch innerhalb der gesetzten Frist. (Widerspruch, da mir das beantragte Merkzeichen G nun fehlt, mir aber laut Definition zusteht) Auch mein Epileptologe sieht das genauso und hat mir auch nochmals was schriftliches mitgegeben, dass ich im Amt einreichen soll...... er meinte aber auch zusätzlich, dass sie auf sowas leider wenig geben und die Sache eventuell dann über einen Gutachter läuft. Nur wenn dem so ist, wer zahlt denn den wiederum? Die Frage ist jetzt, komplett neuer Antrag stellen, Widerspruch? Ich hab da null Durchblick, wo ich hier anfangen soll.... Habt ihr irgendwelche Ratschläge für mich, wie sind eure Erfahrungen....?
Grüßle - Ane[/zitat]

Hallo Ane,
Du kannst entweder einen neuen Antrag stellen (dann gibts "G", wenn Du es bekommst, aber erst ab dem neuen Antrag). Du kannst aber auch Widerspruch einreichen und "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen und zur Begründung anführen, dass Du wegen des KKH Aufenthalts nicht früher reagieren konntest. Dann müssen sie über den ersten Antrag nochmal entscheiden. Falls ein Gutachter eingeschaltet wird, mußt Du den nciht bezahlen, der wird vom Versorgungsamt beauftragt und auch bezahlt. Das gilt grundsätzlich auch (noch!) für ein Verfahren vor dem Sozialgericht, da wird der Gutachter, den das Sozialgericht beauftragt, aus der Staatskasse bezahlt, das Verfahren selbst ist (noch) kostenfrei. Nur wenn Du auf einem "eigenen" Gutachter bestehst, musst Du den in der Regel auch bezahlen! Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
LG
Katja


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