Umgang mit Versicherungen
Hallo im Forum,
bei meiner Tochter 16 wurde vor einem Jahr eine photogene , juvenile myoklonische Epilepsie festgestellt. Sie ist abends vor unserem alten PC zusammengebrochen und war ca. 10 Min. bewustlos. Das EEG in der Klink hat Auffällichkeiten angezeigt. Sie wurde auf
Orfiril long eingestellt das sie 13 Wochen einnahm bis sie mit ganz schlechten Blut und Leberwerten wieder ins Krankenhaus mußte. Das
Medikament wurde abgesetzt und bis jetzt 7 Monate, nimmt sie nichts mehr ein und hatte auch keinen Anfälle oder Zuckungen gehabt.
Sie hat nun eine Ausbildung angefangen und unser Versicherungsagent möcht ihr eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten. Was soll / muß man angeben um einen vollen Versicherungsschutz bei dieser Diagnose zu bekommen. Ich bin auch etwas am Zweifeln ob
das auch wirklich Epilepsie ist was meine Tochter damals hatte, weil sie ohne Medi. nun ein unauffälliges EEG hat.
Würde mich sehr über Antworten freuen.
Re: Umgang mit Versicherungen
Hi,
ein einmaliger Anfall wird noch nicht als Epilepsie diagnostiziert. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen - außer unter kommerziellen Aspekten - warum Deine Tochter hier sofort zur Einnahme von Epilepsiemedikamenten genötigt wurde.
Mit dem Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird es nach einer solchen Behandlung etwas schwierig. Ich würde hier einige Monate warten und dann diesen einmaligen Gelegenheitsanfall auch als solchen angeben, am Besten im Vorfeld bei einer telefonischen Anfrage.
Viel Erfolg und alles Gute für Euch.
woelfin_b
Re: Re: Umgang mit Versicherungen
Hallo Helga
Frage deinen Versicherungsvertreter auch gleich noch, ob die Versicherung nur für den Beruf gilt, der jetzt erlernt wird, oder für alle Berufe. Sonst könnte es passieren, dass bei einem Berufswechsel die Versicherung nicht mehr zahlt wenn der erlernte Beruf versicherungsbezogen ist. Und denkt auch daran das eine dynamische Anpassung immer schneller steigt als das Einkommen, und so nach einigen Jahren kaum noch zu bezahlen ist. Das kommt aber darauf an ob man sich diese Steigerung bist zur Rente leisten kann.