Re: Umgang mit Versicherungen
Hi,
ein einmaliger Anfall wird noch nicht als Epilepsie diagnostiziert. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen - außer unter kommerziellen Aspekten - warum Deine Tochter hier sofort zur Einnahme von Epilepsiemedikamenten genötigt wurde.
Mit dem Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird es nach einer solchen Behandlung etwas schwierig. Ich würde hier einige Monate warten und dann diesen einmaligen Gelegenheitsanfall auch als solchen angeben, am Besten im Vorfeld bei einer telefonischen Anfrage.
Viel Erfolg und alles Gute für Euch.
woelfin_b
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Helga,
30.01.2007, 22:05
- Re: Umgang mit Versicherungen - woelfin_b, 31.01.2007, 12:05
- Re: Re: Umgang mit Versicherungen - Roland, 31.01.2007, 13:20