Hinzuverdienstmöglickeiten für Menschen mit Behinderung in der Erwerbsminderung/Unfähigkeit

Corinna Rohde @, Wednesday, 31.01.2007, 23:14 (vor 7142 Tagen)


Hallo Zusammen,
kann mir einer sagen welche Hinzuverdienstmöglickeiten es gibt bei Menschen mit Behinderung in der Ewerbsunfähigkei/Minderung, insbesondere unter der aktuellen deutschen Gesetzmäßigkeit. Auch die Höchstgrenze würde mich dabei interesse, die man dazu verdienen darf als Nichtrenter.

Bis dann
Corinna

Re: Hinzuverdienstmöglickeiten für Menschen mit Behinderung in der Erwerbsminderung/Unfähigkeit

"Leben mit Epilepsie" ⌂ @, Thursday, 01.02.2007, 06:20 (vor 7141 Tagen) @ Corinna Rohde

Hallo Corinna,

hast du schon eine Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente oder möchtest du eine Erwerbsminderungrente erst beantragen??

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 1. Januar 2001 (BGBl. I S. 1827 vom 20. Dezember 2000) wurde die gesetzliche Vorschrift, die einen Anspruch regelt, neu gefasst. Die Begriffe Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind vollständig entfallen.
Volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich verrichtet werden können

http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_e067.htm

Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

http://www.rententips.de/rententips/grv/hzvd/02.php

Hinzuverdienst
Volle Erwerbsminderungsrente:

Bis zur Hinzuverdienstgrenze von 350 EUR (Stand: 01.01.2007) ist ein zusätzliches Einkommen neben der Rente unschädlich. Bei höherem Hinzuverdienst wird die Rente - je nach Höhe des Hinzuverdienstes - nur noch anteilig ( drei Viertel, die Hälfte, ein Viertel) oder gar nicht mehr gezahlt.

Die Hinzuverdienstgrenzen werden individuell ermittelt und richten sich nach dem persönlichen Einkommen der letzten drei Kalenderjahre, mindestens werden aber 50 % des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten zu Grunde gelegt. Zurzeit beträgt die allgemeinen Hinzuverdienstgrenze:
siehe : http://www.wolfsburg.de/verwaltung/soziales_gesundheit/versicherungsamt/rente/erwerbsminderungsrente/

"Ich bin Bezieher einer Erwerbsminderungsrente".
Was darf ich rentenunschädlich hinzuverdienen?
Ab 1.1.2006 gilt eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 350 Euro brutto. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Einkommen in den alten Bundesländern oder im Beitrittsgebiet erzielt wird. Wird das Einkommen im Rahmen einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden und mehr erzielt, wird vom Rentenversicherungsträger geprüft, ob die festgestellte Erwerbsminderung weiterhin vorliegt.

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_4760/SharedDocs/de/Navigation/Service/Servicebereich_20II/FAQ/FAQ__rente__node.html__nnn=true

s.a. http://www.fb-portal.de/fb_home/sub_presse/daten/info_fb_gesetzlEU_011005.htm

Für Bezieher von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gelten bestimmte Hinzuverdienstgrenzen, deren Überschreiten sich rentenschädlich auswirkt. Je nachdem, wie hoch der überschreitende Betrag ausfällt, wird die Rente nur noch teilweise oder sogar überhaupt nicht mehr gezahlt. Ein zweimaliges Überschreiten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Hinzuverdienstgrenze im Laufe eines jeden Kalenderjahrs bleibt dabei grundsätzlich außer Betracht. Das Bundessozialgericht (BSG) musste sich jetzt mit der Frage auseinander setzen, ob bzw. wie diese Hinzuverdienstregelung auf selbstständig tätige Rentner Anwendung finden kann.
Das BSG entschied: Die Regelung ist auf solche Versicherte von vornherein nicht anwendbar, deren Einkünfte nicht einzelnen Kalendermonaten in unterschiedlicher Höhe zuzuordnen sind. Außer bei Selbstständigen, die nur ein Jahreseinkommen nachweisen können, ist dies z. B. bei Arbeitnehmern mit gleich bleibendem monatlichem Arbeitsentgelt der Fall oder bei einer Jahresarbeitsentgeltvereinbarung. Auch aus verfassungsrechtlichen Gründen (insbesondere aus dem Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz) kann eine dem Rentner günstigere Regelung nicht hergeleitet werden.
Somit ist bei selbstständig tätigen Rentnern im Allgemeinen kein zweimaliges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze möglich.
(Bundessozialgericht, Urteil vom 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R -)
25.05.2005

http://www.enercity-bkk.de/aktuelles/aktuelles_svrecht.html

ich hoffe die Links helfen dir etwas weiter, genaueres sagt dir der Deutsche Rentenversicherungbund (BfA/LVA)
0800-10 00 480 70

lg Ragnar

Re: Re: Hinzuverdienstmöglickeiten für Menschen mit Behinderung in der Erwerbsminderung/Unfähigkeit

"Leben mit Epilepsie" @, Thursday, 01.02.2007, 06:37 (vor 7141 Tagen) @ Corinna Rohde

Hallo Corinna,

wieso sollen Nichtrentner mit Behinderung in der Erwerbsminderung im Verdienst eingeschränkt sein ??

Ein Behindertenausweis mit GdB und MdE sagt eigentlich nichts darüber aus ob man arbeiten kann.

Deshalb habe ich deine Frage nicht verstanden (s.o.) und in Bezug auf Rente geantwortet.

Lg Ragnar