Re: Verlängerung der Probezeit bei einem Anfall?
Hallo Marco,
ganz genau weiss ich dass leider auch nicht, aber wenn man jetzt mal rein Logisch rangeht...
auch wenn man gar nicht Auto fährt verlängert sich die Probezeit ja nicht.
Auf Grund dessen würde ich einfach mal mit Nein antworten.
Es ist ja nicht so, dass in deinem Führerschein steht, dass du Epilepsie hast und wenn ich richtig informiert bin, ist es ja auch in Deutschland nicht so, dass der Arzt eine Meldepflicht hat (wie es in Amerika ist).
Die Sache ist nur eben die, es geht um Sicherheit! Wenn man Epilepsie hat und es weiss, sollte man sich und auch Andere so weit es möglich ist, so wenig wie möglich in Gefahr bringen. Diese Verantwortung wird einem aufgeladen und darum geht es in der ganzen Geschichte, (Autofahren, Schwimmen, Baden, Klettern usw.). Sicher ist sicher, ich kann dir nur sagen, wenn dir der Arzt gesagt hast, lass es erstmal, lass es; wenn wirklich was passiert, stehst du schlecht vor Gericht da, wobei das denke ich immer wenn was passiert, ein Problem sein kann, nur wahrschienlich noch viel mehr, wenn der Arzt nicht sein o.k. gegeben hat.
gesamter Thread:
- Verlängerung der Probezeit bei einem Anfall? -
Marco,
10.02.2007, 22:55
- Re: Verlängerung der Probezeit bei einem Anfall? - Heike, 11.02.2007, 21:02
- Re: Verlängerung der Probezeit bei einem Anfall? - c., 24.02.2007, 13:57