Führerschein

mops @, Tuesday, 06.03.2007, 18:19 (vor 7108 Tagen)

Zum Führerschein:
"Ausnahmen sind in gut begründeten Fällen möglich (lange Anfallsfreiheit, insgesamt wenige Anfälle, Epilepsie-Syndrom mit niedrigem Rezidivrisiko, erfolgreiche epilepsiechirurgische Behandlung)."

Was genau bedeutet das für den Patienten? Wenn er ein Rezidiv hat und insgesamt wenige Anfälle?
Gilt nach einem Anfall nicht immer 1 Jahr?
Welche Ausnahmen sind damit gemeint?

Führerschein

mops @, Tuesday, 06.03.2007, 18:22 (vor 7108 Tagen) @ mops

Zu "Rezidiv" meinte ich den Absatz hier:

"Im Falle eines Anfallsrezidivs genügt in der Regel eine Fahrunterbrechung von 6 Monaten, wenn vorher die vorgeschriebene anfallsfreie Frist eingehalten wurde."

Re: Führerschein

Mirjam @, Tuesday, 06.03.2007, 23:08 (vor 7108 Tagen) @ mops

Hallo Mops!

Also ich würde das so verstehen:
"rezidiv" ist ja der Wiederausbruch einer Krankheit. Also bräuchte jemand, der schon mal ein Fahrverbot von mind. 1 Jahr hatte, dann eine Zeit lang anfallsfrei war, wieder einen Anfall hat, genügt ein Fahrverbot von 6 Monaten - Anfallsfreiheit in dieser Zeit vorausgesetzt! (Hoffentlich war das jetzt nicht zu kompliziert ausgedrückt...)

Andere Ausnahmen sind z.B. auch nächtliche Anfälle (wie bei mir). Nach 3 Jahren Beobachtungszeit, wenn also ziemlich sicher ist, dass die Anfälle nur nachts auftreten, kann das Fahrverbot aufgehoben werden, auch wenn keine Anfallsfreiheit besteht.

Hoffe, konnte dir ein wenig helfen!?
Hat man dir denn Fahrverbot erteilt? Wenn ja wann und für wie lange? Was hast du für Anfälle und seit wann?

LG Mirjam

Re: Re: Führerschein

mops @, Wednesday, 07.03.2007, 13:49 (vor 7107 Tagen) @ mops

Hi mich interessiert das vom rechtlichen Standpunkt da ich selber Medizin studiere. Die Juristen konnten mir keine Antwort geben weil sie meinten, dass es nicht gesetzlich geregelt ist sondern eben nur diese Empfehlung existiert.
Wie wird das normalerweise entschieden wenn jemand einen Grand-Mal Anfall hatte und das dem Arzt mitteilt? Sagt man dann bei einem "Rezidiv" 1 Jahr oder 6 Monate?

Re: Re: Re: Führerschein

Mirjam @, Wednesday, 07.03.2007, 23:32 (vor 7107 Tagen) @ mops

Hi!
Njein. Die Ärzte geben in der Regel 1 Jahr. Es gibt aber auch Fälle, in denen nur 6 Monate "verhängt" wurden. Wenn es sich um den ersten GM handelt, wird in der Regel gar nichts gemacht, da man davon ausgeht, dass es sich um einen Gelegenheitsanfall gehandelt hat. Erst nach dem zweiten steht das zur Debatte. Es geht halt in erster Linie darum, dass sich die Ärzte absichern wollen. Wenn sie das Verbot ausgesprochen haben, sind sie aus dem Schneider. Ob dann der Patient sich daran hält oder trotzdem fährt kümmert sie dann wenig. Sie sind ja (zuerstmal) an ihre Schweigepflicht gebunden. Sollte sich aber ein Unfall ereignen und der Verdacht aufkommen oder bekannt werden, dass der Auslöser dafür ein Anfall war, werden die/der Arzt danach gefragt und ist auskunftspflichtig.

Inwieweit ein Arzt rechtliche Probleme bekommt, wenn er kein Fahrverbot oder weniger als ein Jahr ausspricht, weiss ich nicht. Mein Neuro zu dem ich zuerst ging, hat mir keines ausgesprochen. Als ich dann zum Vorgespräch zum Monitoring in der Klink war, ist man dort davon ausgegangen, dass ich es habe. Als ich das verneinte, wurde es ausgesprochen. Ich bekam 1 Jahr. Da ich aber nach 7 Monaten glaubhaft versichern konnte, dass ich meine Anfälle nur nachts habe, wurde es aufgehoben.

Es gibt auch Ärzte, die sich das Verbot schriftlich bestätigen lassen.

Hoffe, ich konnte dir ein bißchen helfen. Falls du noch Fragen hast - raus damit. Kannst mir auch ne Mail schreiben.

Viel Erfolg und LG
Mirjam