Re: Re: Mit Epilepsie Autofahren???

Swenja @, Sunday, 25.03.2007, 21:16 (vor 7089 Tagen) @ Stefan

hallo, danke für die antwort, aber wofür einen anwalt???? ich muss nur ein schriftliches gutachten erhalten, von neurologen, dass es sich um gelegenheitsanfälle handelt. es dürfen natürlich keine weiteren anfälle in den nächsten 3-6monaten auftreten. meine frage war ja, wann ich den wohl wieder kriegen kann ( führerschein), in 3 monaten in 6 monaten oder in einem Jahr???????

[zitat=Stefan]Hallo Swenja,

an Deiner Stelle würde ich einen Anwalt einschalten. Wenn Du das -
aus welchen Gründen auch immer - nicht willst, würde ich mir Rat
beim VdK suchen, da Deine jetzige Situation (kein Führerschein wegen
Krankheit/Behinderung) auch eine Sache fürs Versorgungsamt sein kann.
Sobald Behörden mit ins Spiel kommen ist es ratsam professionelle
Hilfe in Anspruch zu nehmen - bei Führerscheinsachen allemal.

Stefan

[/zitat]


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