Epilepsie u. Behinderung

Gertrud @, Thursday, 05.04.2007, 16:37 (vor 7078 Tagen)

Hallo,
Meine Tochter bekam mit 19j. ihren ersten Grand-M. Anfall
Heute ist sie 23 u. lebt im betreuten Wohnen.
Es wurde ein Behindertenausweis ausgestellt mit 70% Behinderung. Diese bezieht sich auf lern-psychisch. So genau
kenne ich mich nicht damit aus. Seit mehr als drei Jahre ist
jeder Versuch gescheitert, meine Tochter beruflich zu integrieren. Wegen der Behinderung bekommt sie aber keinen festen Arbeitsplatz. Jeder nimmt sie als kostenlose
Arbeitskraft und danach ist sie immer wieder arbeitslos.
Belastend kommt noch hinzu, das meine Tochter in der Wohn-
gruppe finanziel sehr eingeschränkt lebt und von einem
Dahrlehnszwang in den nächsten gedrängt wird. Gespräche mit den Verantwortlichen verlaufen immer wieder im Sand.
Ständig werden gegen meine Tochter Sanktionen verhängt in
Bezug mit Taschengeldkürzungen usw.Wenn meine Tochter Fahr-
geld oder Arztkosten bezahlen muss, ist sie gezwungen sich
Geld vom Betreuer zu leihen,welches beim nächsten Taschengeld wieder abgezogen wird.Ich möchte die finanziellen Unklarheiten aufklären. Auch meine Tochter ist
daran interessiert. Hat aber Angst weil sie in der Wohngruppe lebt,das sie das ausbaden muss.Wie kann ich meiner Tochter helfen. Ich habe Grund zur Annahme,das einige
Finanzen zum Nachteil von meiner Tochter fehlgerchnet werden.( manipuliert) Laut Landschaftsverband NRW. wird fast
3000 ¤ als Badget festgelegt. Sechs Leute leben in der
Wohngruppe. Nur meine Tochter ist die einzige die
schlechter gestellt ist als die anderen. Kann mir einer
was dazu sagen? mit lieben gruß G.B.

Re: Epilepsie u. Behinderung

Dirk @, Friday, 06.04.2007, 01:03 (vor 7078 Tagen) @ Gertrud

[zitat=Gertrud]Hallo,
Meine Tochter bekam mit 19j. ihren ersten Grand-M. Anfall
Heute ist sie 23 u. lebt im betreuten Wohnen.
Es wurde ein Behindertenausweis ausgestellt mit 70% Behinderung. Diese bezieht sich auf lern-psychisch. So genau
kenne ich mich nicht damit aus. Seit mehr als drei Jahre ist
jeder Versuch gescheitert, meine Tochter beruflich zu integrieren. Wegen der Behinderung bekommt sie aber keinen festen Arbeitsplatz. Jeder nimmt sie als kostenlose
Arbeitskraft und danach ist sie immer wieder arbeitslos.
Belastend kommt noch hinzu, das meine Tochter in der Wohn-
gruppe finanziel sehr eingeschränkt lebt und von einem
Dahrlehnszwang in den nächsten gedrängt wird. Gespräche mit den Verantwortlichen verlaufen immer wieder im Sand.
Ständig werden gegen meine Tochter Sanktionen verhängt in
Bezug mit Taschengeldkürzungen usw.Wenn meine Tochter Fahr-
geld oder Arztkosten bezahlen muss, ist sie gezwungen sich
Geld vom Betreuer zu leihen,welches beim nächsten Taschengeld wieder abgezogen wird.Ich möchte die finanziellen Unklarheiten aufklären. Auch meine Tochter ist
daran interessiert. Hat aber Angst weil sie in der Wohngruppe lebt,das sie das ausbaden muss.Wie kann ich meiner Tochter helfen. Ich habe Grund zur Annahme,das einige
Finanzen zum Nachteil von meiner Tochter fehlgerchnet werden.( manipuliert) Laut Landschaftsverband NRW. wird fast
3000 ¤ als Badget festgelegt. Sechs Leute leben in der
Wohngruppe. Nur meine Tochter ist die einzige die
schlechter gestellt ist als die anderen. Kann mir einer
was dazu sagen? mit lieben gruß G.B. [/zitat]

Hallo,

Vorab, wie oft bekommt Ihre Tochter diese Anfälle?
Gr. Dirk

Re: Epilepsie u. Behinderung

Marion @, Saturday, 07.04.2007, 02:03 (vor 7076 Tagen) @ Gertrud

Hallo,

wenn Deine Tochter in einer Einrichtung wohnt, dann bekommt sie ein vom Landschaftsverband festgesetztes Taschengeld, dass altersabhängig ist. Arbeitet sie in einer WFB, bekommt sie dort noch zusätzlich eine bestimmte Summe Arbeitsentgelt.

Die Betreuer behalten meist von dem Taschengeld noch etwas ein für besondere Anschaffungen, außerdem müssen seit einigen Jahren auch Körperpflegemittel von dem Taschengeld bezahlt werden. Für eventuell geplante Gruppenfahrten muss ebenfalls Geld zurückgelegt werden.

Du kannst dich aber beim Landschaftsverband genau über die Taschengeldsumme informieren. Die ca. 3000 ¤ sind ja die Kosten für den Träger, also Wohnen, Essen, Personalkosten usw. Soviel kostet ein Heimplatz. Das sagt nichts über das Taschengeld aus. Eltern mit gutem Einkommen müssen auch etwas zuzahlen.

Ist es eine größere Einrichtung, dann müsste es eigentlich in der Verwaltung eine Stelle geben, die dich auch über den Umgang mit dem Taschengeld informiert.

Taschengeldsanktionen sind pädagogisch nicht das Beste, werden aber öfter angewendet. Eigentlich sollte man das nur machen, wenn jemand z.B. im Affekt oder mutwillig Dinge von Anderen oder der Allgemeinheit zerstört, also zur Wiederbeschaffung.

Ansonsten ist Geldentzug nicht das beste Mittel, denn besser ist immer, wenn die Art der Sanktion inhaltlich etwas mit der Sache zu tun hat, für die sie verhängt wird. Schließlich soll sie nicht noch anfangen zu klauen oder so.

Ungenau kann ich nur sagen, dass das Taschengeld pro Monat zwischen 70 und 90 Euro liegen müsste. Die Betreuer müssten dir das aber genau sagen können, denn sie müssen genau über diese Sache Buch führen und dir das auch offenlegen können.

Das mal fürs Erste!

Grüße von Marion

Re: Re: Epilepsie u. Behinderung

Christa @, Saturday, 07.04.2007, 20:48 (vor 7076 Tagen) @ Gertrud

Hallo Gertrud,

ich kann nur bestätigen, was Marion schreibt. Unsere älteste Tochter lebt auch in einer Leb.gemeinschaft und geht ein eine WfB. Sie bekommt ca. 85 Euro Taschengeld vom LVR und dann noch das sog. Gehalt in der Werkstatt. Das Taschengeld wird in der Lebensgem. verwaltet und ich bekomme dann immer eine Aufstellung, wofür sie es verwendet hat. Das Gehalt von der Werkstatt geht auf ihr privates Bankkonto hier bei unserer Bank. Davon bekommen die in der LG gar nichts zu sehen. Von diesem Geld fährt sie z.B. dieses Jahr mit einer Gruppe nach Mallorca in Urlaub. Ihr habt das Recht, in die Unterlagen zu schauen, falls ihr keine Aufstellung von dem ausgegebenen Taschengeld bekommt.
Übrigens bekommt ihr auch Kleidungsgeld, so ca. 330 Euro, was ihr Ende des Jahres(Kassenbons verwahren) beim LV beantragen könnt. Vor allem würde ich mich mal mit Eltern der Einrichtung unterhalten, wie es bei denen abläuft. Das finde ich immer sehr wichtig. Du kannst mir auch gerne privat schreiben, wenn dir das angenehmer ist. Gibt es denn bei Euch keinen Heimvertrag, da müssten diese Sachen aber auch alle drinstehen.
Wie gesagt, wenn Du noch mehr wissen möchtest, frage mich ruhig.

LG und ein frohes Osterfest

Christa

Re: Epilepsie u. Behinderung

Schluffi @, Sunday, 08.04.2007, 14:29 (vor 7075 Tagen) @ Gertrud

[zitat=Gertrud]Hallo,
Meine Tochter bekam mit 19j. ihren ersten Grand-M. Anfall
Heute ist sie 23 u. lebt im betreuten Wohnen.
Es wurde ein Behindertenausweis ausgestellt mit 70% Behinderung. Diese bezieht sich auf lern-psychisch. So genau
kenne ich mich nicht damit aus. Seit mehr als drei Jahre ist
jeder Versuch gescheitert, meine Tochter beruflich zu integrieren. Wegen der Behinderung bekommt sie aber keinen festen Arbeitsplatz. Jeder nimmt sie als kostenlose
Arbeitskraft und danach ist sie immer wieder arbeitslos.
Belastend kommt noch hinzu, das meine Tochter in der Wohn-
gruppe finanziel sehr eingeschränkt lebt und von einem
Dahrlehnszwang in den nächsten gedrängt wird. Gespräche mit den Verantwortlichen verlaufen immer wieder im Sand.
Ständig werden gegen meine Tochter Sanktionen verhängt in
Bezug mit Taschengeldkürzungen usw.Wenn meine Tochter Fahr-
geld oder Arztkosten bezahlen muss, ist sie gezwungen sich
Geld vom Betreuer zu leihen,welches beim nächsten Taschengeld wieder abgezogen wird.Ich möchte die finanziellen Unklarheiten aufklären. Auch meine Tochter ist
daran interessiert. Hat aber Angst weil sie in der Wohngruppe lebt,das sie das ausbaden muss.Wie kann ich meiner Tochter helfen. Ich habe Grund zur Annahme,das einige
Finanzen zum Nachteil von meiner Tochter fehlgerchnet werden.( manipuliert) Laut Landschaftsverband NRW. wird fast
3000 ¤ als Badget festgelegt. Sechs Leute leben in der
Wohngruppe. Nur meine Tochter ist die einzige die
schlechter gestellt ist als die anderen. Kann mir einer
was dazu sagen? mit lieben gruß G.B. [/zitat]

Hallo Getrud

Wieso in einer Wohngruppe
Ich selbst hatte Anfang 2000 den ersten GM und nun 70% mit Begleitung (Schwb-Ausweis) und habe die Rente durch!
Seit Anfang der Epi hatte ich auch 3 mal einen Status mit Reanimation.
Ich lebe alleine und komme sehr gut zurecht mit den Täglichen "Problemen" die auch sicherlich normal sind.
Alter 41 Jahre
Hat sie Tägliche Anfälle,und wenn ja welcher Art.
Ich bin auch nur kurz über deinen Bericht "geflogen" und nachdem ich dies gelesen habe (70%) stellte ich mir die Frage zur Wohngruppe !
Dazu kommen 3 Suizid Versuche die ich glücklicherweise überlebt habe !
Gruß schluffi