Hallo, bin das erste mal hier .Habe 2 Behinderungen.
Weiß nicht was ich machen soll, ALG 1 ist ausgelaufen, ALG 2 ist abgelehnt und will ich auch nicht.
Jetzt habe ich kein Einkommen.Wollte eine Umschulungsmaßnahme bei der BAA haben, aber die ist mir abgelehnt worden.
Man sagte mir , ich hätte keinen Kostenträger und so versucht man mich nach unten zu verwalten.
Wie sieht es aus mit der Teil- Erwerbsminderungsrente bei Epilepsie.
Ab wann ist die Rentenversicherung willig einen günstigen Bescheid auszustellen?
Oder gibt es auch Renten übers Versorgungsamt ?
Habe NIE Eingliederungshilfen erhalten !!!
MfG Barbarossa
Re: Barbarossa
Peter
, Thursday, 17.05.2007, 00:23 (vor 7036 Tagen) @
Barbarossa
hallo, bei mir fast ganz genauso abgelaufen. Ich bin 38 und mir steht gar nix mehr zu, weil die Ansprüche auf Alg 1 und Alg 2 verbraucht sind. Meine Frau arbeitet Vollzeit aber mit wenig Lohn ( 750 - 850 ¤). Aber trotz Miet/anderen Kosten ist der Lohn der Frau immer noch um 18 Euro zu hoch, damit ich auf Hartz 4 einreichen könnte. Rentenansprüche habe ich keine, weil ich keine 3 Jahre durchgehend am Stück gearbeitet habe, denn es waren immer wieder Unterbrechungen z.B. gesundheitliche Gründe oder Arbeitsplatzwechsel dabei. Deshalb habe ich mich selbstständig gemacht mit Dienstleistungen aller Art z.B. Rasenmähen, Hilfe im Haushalt, Hausmeistertätigkeiten u.s.w. sonst wäre ich vom Väterchen Staat einfach abgestempelt worden. Es war als Hauptgewerbe angemeldet, aber ich habe es umschreiben lassen in Nebengewerbe, da kann man sich bei seiner Frau mit krankenversichern in einer Familienversicherung. Das kostet meiner Frau keinen Cent mehr wíe sonst auch und ich muss mich nicht selber versichern was vieles spart. Wenn es bei Dir auch so ablaufen sollte, könntest Du auch mal diese Methode überlegen, vielleicht auch mit anderen Tätigkeiten, die Du ausführen kannst. Wegen der Gewerbeanmeldung solltest Du aber erst mal mit einem Steuerberater oder Buchführungshelfer reden, weil mit Nebengewerbe wie ich es habe darf man nur einen gewissen Betrag verdienen.
Kannst mich ja mal auf dem laufenden halten, wie es bei Dir weitergegangen ist, ist bestimmt auch für mich interessant. Gruß Peter
Re: Barbarossa
"Leben mit Epilepsie"
, Thursday, 17.05.2007, 03:32 (vor 7036 Tagen) @
Barbarossa
Hallo Barbarossa
such doch mal den IFD (Beratungsstelle)auf.
Der IFD Integrationsfachdienst ist eine Beratungsstelle für Behinderte, die ins Berufsleben integriert werden sollen (früher auch Psychosozialer Dienst). Der IFD wird meist von Caritas, Diakonie, AWO oder anderen "Freien Trägern" ausgeübt und arbeitet im Auftrag der Integrationsämtern (früher Hauptfürsorge)
Diese Beratungsstellen versuchen dir bei deinen Problemen zu helfen .
Seine Probleme mit Sozialarbeiter/-pädagogen durchzusprechen und gemeinsam mit Fachleuten nach Lösungswegen zu suchen halte ich für sehr wichtig.
Nimm Kontakt auf.
In den Beratungsstellen arbeiten meist Sozialarbeiter/Sozialpädagogen und/oder Psychologen.
Ab und an übernehmen leider das Arbeitsamt oder Sachbearbeiter der Integrationsämter die Beratung, finde ich nicht gut da entweder zu behördlich oder nicht richtig für Beratung ausgebildet.
Man sollte dann im Umkreis eine IFD-Beratungsstelle aufsuchen, die mit Sozialarbeiter/Sozialpädagogen und/oder Psychologen ausgestattet ist.
Ich habe dir mal ein paar wichtige Links zusammengestellt, viel Spaß.
Fachlexikon A-Z
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/i.html
Integrationsämter
Integrationsfachdienste (IFD) bundesweit
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_page.php/_c-572/_nr-1/_lkm-840/i.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-142/i.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-153/i.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-519/_nr-4/i.html
http://www.integrationsaemter.de/webcom/wcsearch.php?suchbereichid=2&wc_progv=&wc_search=integrationsfachdienst&t=wcsearch
LG Ragnar
Re: Re: Barbarossa
Nora
, Sunday, 20.05.2007, 10:51 (vor 7033 Tagen) @
Barbarossa
Hallo Barbarossa,
nichts ist so aussichtslos, wie es manchmal erscheint. Leider wissen immer noch zu wenig Menschen, welche Möglichkeiten man ausschöpfen kann. Vielleicht helfen Dir folgende Infos weiter :
Es gibt eine vielzahl von Möglichkeiten, durch die man eine staatliche Unterstützung bekommt.
Je nach Fall, können dies Sach- und Geldleistungen sein.
Meist wird dies auf Landesebene entschieden, d.h. dass für die einzelnen Bundesländer in der BRD andere Richtlinien gelten.
Nachfolgend ein paar Links, die Liste wird noch ergänzt werden:
1.
Besondere Hilfen für Frauen und Mädchen mit Behinderung
Für Bayern: http://www.stmas.bayern.de/gs/projekte/stmas_zuschuss.htm
2.
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_zeitschrift.php/_c-560/_nr-233/i.html
Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit umfasst vor allem:
Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme, wie Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Kosten für Lernmittel, Unterkunft und Verpflegung, Reisekosten.
Leistungen zum Lebensunterhalt, in Form von Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld sowie Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen bei einer Aus- oder Weiterbildung in einer Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation (z.B. Berufsbildungs- und Berufsförderungswerk).
Weitere Leistungen zur Förderung der Beschäftigung: z.B. Bewerbungskosten, Reisekosten, Kraftfahrzeughilfe und technische Arbeitshilfen.
Überbrückungsgeldoder Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
Leistungen an Arbeitgeber, die einen behinderten oder schwerbehinderten Menschen beschäftigen: Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, Zuschüsse für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, Übernahme der Kosten für eine Probebeschäftigung, Eingliederungszuschüsse (Zuschüsse zu den Lohnkosten).
3. Die Kraftfahrzeughilfeverordnung
http://www.integrationsaemter.de/files/600/KfzHV_12_06.pdf
4. BMAS - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Teilhabe-behinderter-Menschen/foerderung-der-ausbildung-und-beschaeftigung.html
5. Die Aktion Mensch unterstützt ebenfalls
"Was kann bezuschusst werden?
Personal- und Sachkosten für die Vorbereitung, den Aufbau sowie die Neuausrichtung differenzierter Arbeitsprojekte
Begleitung und Unterstützung von Arbeitnehmern mit Behinderung - von der Jobsuche bis in den Betrieb und an den Arbeitsplatz
Fortbildung und Qualifizierung
Entwicklung, Erprobung und Erschließung neuer Berufsfelder
Zusätzlich können Investitionsvorhaben gefördert werden, wenn beispielsweise der Kauf oder Umbau von Betriebsgebäuden zur Realisierung des Projektes erforderlich ist. "
http://foerderung.aktion-mensch.de/de/foerderung/foerderprogramme/menschen_mit_behinderungen_/projektfoerderung/arbeit_und_berufliche_qualifizierung/Arbeit_und_berufliche_Qualifizierung.html
Wenn Du magst, kannst Du mir auch gerne eine E-Mail schreiben.
LG; Nora
Re: Re: Re: Barbarossa
Barbarossa
, Tuesday, 22.05.2007, 17:30 (vor 7031 Tagen) @
Barbarossa
[zitat=Nora]Hallo Barbarossa,
nichts ist so aussichtslos, wie es manchmal erscheint. Leider wissen immer noch zu wenig Menschen, welche Möglichkeiten man ausschöpfen kann. Vielleicht helfen Dir folgende Infos weiter :
Es gibt eine vielzahl von Möglichkeiten, durch die man eine staatliche Unterstützung bekommt.
Je nach Fall, können dies Sach- und Geldleistungen sein.
Meist wird dies auf Landesebene entschieden, d.h. dass für die einzelnen Bundesländer in der BRD andere Richtlinien gelten.
Nachfolgend ein paar Links, die Liste wird noch ergänzt werden:
1.
Besondere Hilfen für Frauen und Mädchen mit Behinderung
Für Bayern: http://www.stmas.bayern.de/gs/projekte/stmas_zuschuss.htm
2.
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_zeitschrift.php/_c-560/_nr-233/i.html
Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit umfasst vor allem:
Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme, wie Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Kosten für Lernmittel, Unterkunft und Verpflegung, Reisekosten.
Leistungen zum Lebensunterhalt, in Form von Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld sowie Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen bei einer Aus- oder Weiterbildung in einer Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation (z.B. Berufsbildungs- und Berufsförderungswerk).
Weitere Leistungen zur Förderung der Beschäftigung: z.B. Bewerbungskosten, Reisekosten, Kraftfahrzeughilfe und technische Arbeitshilfen.
Überbrückungsgeldoder Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
Leistungen an Arbeitgeber, die einen behinderten oder schwerbehinderten Menschen beschäftigen: Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, Zuschüsse für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, Übernahme der Kosten für eine Probebeschäftigung, Eingliederungszuschüsse (Zuschüsse zu den Lohnkosten).
3. Die Kraftfahrzeughilfeverordnung
http://www.integrationsaemter.de/files/600/KfzHV_12_06.pdf
4. BMAS - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Teilhabe-behinderter-Menschen/foerderung-der-ausbildung-und-beschaeftigung.html
5. Die Aktion Mensch unterstützt ebenfalls
"Was kann bezuschusst werden?
Personal- und Sachkosten für die Vorbereitung, den Aufbau sowie die Neuausrichtung differenzierter Arbeitsprojekte
Begleitung und Unterstützung von Arbeitnehmern mit Behinderung - von der Jobsuche bis in den Betrieb und an den Arbeitsplatz
Fortbildung und Qualifizierung
Entwicklung, Erprobung und Erschließung neuer Berufsfelder
Zusätzlich können Investitionsvorhaben gefördert werden, wenn beispielsweise der Kauf oder Umbau von Betriebsgebäuden zur Realisierung des Projektes erforderlich ist. "
http://foerderung.aktion-mensch.de/de/foerderung/foerderprogramme/menschen_mit_behinderungen_/projektfoerderung/arbeit_und_berufliche_qualifizierung/Arbeit_und_berufliche_Qualifizierung.html
Wenn Du magst, kannst Du mir auch gerne eine E-Mail schreiben.
LG; Nora[/zitat]
Hallo , habe mich gefreut über die vielen nützlichen Antworten. Die Texte habe ich
in Word kopiert und gespeichert.
Das Problem scheint zu sein, daß ich keinen Kostenträger hatte, weiß der Geier warum nicht?
Als ich in das südlichste Bundesland 1989 kam, hätte ich vermulich einen Rehaantrag
stellen sollen.
Denn ich hatte vorher immer einen geschützten Arbeitsplatz und mit einer
Kreis-Rehabilitationskommission hatte ich, jenseits des Harzes auch zu tun.
Inzwischen habe ich einen Antrag bei der ehem. BFA gestellt, zwecks
beruflicher Widereingliederung. Und wenn ich als Rehabiltant anerkannt werde,(Was ich vermutlich ja schon war ?)
dann wäre der Kostenträger vorhanden und man sagte mir in der
Schwerb.-Abt.der BAA dann auch Arbeit zu:
Beim letzten Gespräch mit der Tante vom Integrationsamt kam auch zum Ausdruck,
daß mir ein Kostenträger fehlen würde?Sie sagte aber gleichzeig , daß sich ein
bestimmtes Gesetz sich ändern könnte,wo ich keinen Kostenträger nachweisen muß ...?
Natürlich könnte ich wie bisher bei einem AG , alles verschweigen , dann hätte ich eine freudlose Arbeit- nein nicht mehr.
Am Donnerstag früh rufe ich die Tante vom Integrationsamt wegen einem Termin an,mal sehen was sie meint?
Gruß Barbarossa
Re: Re: Re: Re: Barbarossa
Sturm
, Sunday, 22.07.2007, 20:07 (vor 6970 Tagen) @
Barbarossa
Hallo, bei mir gibt es was Neues .
Habe eine Einladung erstmalig in die hiesige Rehaabteilung erhalten.
Wurde nämlich innerhalb der letzten 2 Jahre von einem üblichen Berater, " beraten "!
Habe auch etwas tun müssen, damit man endlich reagiert.
mfg barbarossa