Re: Re: Führerscheinreglung

"Leben mit Epilepsie" ⌂ @, Sunday, 01.07.2007, 05:56 (vor 6991 Tagen) @ D.

Ein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven ist nicht anzunehmen:

wenn der Betroffene ein Jahr anfallsfrei geblieben ist und kein wesentliches Risiko weiterer Anfälle besteht. Bei langjährig bestehenden, bislang therapieresistenten Epilepsien beträgt die erforderliche anfallsfreie Zeit 2 Jahre. Das Elektroenzephalogramm (EEG) muss dabei nicht von den für Epilepsie typischen Wellenformen frei sein. Eine massiv ausgeprägte Spike-wave-Tätigkeit im EEG, eine im Verlauf nachgewiesene Zunahme von generalisierten Spike-wave-Komplexen und fokalen Sharp waves sowie die Persistenz einer Verlangsamung der Grundaktivität können Indikatoren für eine Rezidivneigung sein.
Bei Beendigung einer antiepileptischen Therapie (Ausschleichen) mit Absetzen der Antiepileptika ist den Betroffenen für die Dauer der Reduzierung und des Absetzens des letzten Medikamentes sowie die ersten 3 Monate danach zu raten, wegen des erhöhten Risikos eines Anfallsrezidivs kein Kraftfahrzeug zu führen.
http://www.epilepsie-online.de/daten/be.htm

Also mindestens 1 Jahr anfallsfrei sein.
Nach dem Ausschleichen (Beendigung) mindestens weitere 3 Monate Wartezeit um Auto zu fahren.

Trotzdem Rücksprache mit Arzt - da er nach seiner Einschätzung auch zu lägerer oder kürzerer Wartezeit kommen kann.

Lg Ragnar


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