Verkehrsunfall, weiteres Procedere?

T., Wednesday, 19.09.2007, 16:33 (vor 6911 Tagen)

Hallo Zusammen,

habe am Mittwoch, höchstwahrscheinlich während eines Grand mal Anfalls (, evtl. Wechselwirkung mit Antibiotika, kann mich an nix mehr erinnern, bin im Sanka aufgewacht...) mein Wägelchen zu Schrott gefahren - meine Schutzengel waren allerdings fleissig - kein Personenschaden!!!

Ich habe zeitlich (2-3h nach dem Aufwachen) stark begrenzte Anfalle/ Grandmals max. 1x im Jahr, meist mit Anhäufung von Ursachen, z.B. Schlafentzug, Stress, etc. Dieses Mal kamen noch die Antibiotika dazu - vielleicht waren Wechselwirkungen im Spiel??? Lt. Aussage HAusarzt allerdings nicht...

Nun ist gestern ein Schriebs von der Polizei ins Haus geflattert zum weiteren Vorgehen. Es wird mir eine "GEfährdung im Straßenverkehr" vorgeworfen, vglbar Alkoholdelikt... ICh kann Stellung nehmen, keine Aussage machen, Gutachten liefern, Schuld eingestehen, etc. Wat nu??? Hat jmd Erfahrung? Ist es sinnig gar nix anzugeben und zu hoffen, dass das Verfahren eingestellt wird?

Fühle mich gerade ziemlich überfordert mit der Situation, da ich bereits seit 13 Jahren unfallfrei durch die Gegend kurve und auch meine FAhrzeiten sehr ernst nehme (d.h. nicht früher als 2h nach dem Aufwachen) und habe große Angst davor, meinen FS zu verlieren - da würde auch beruflich einiges dranhängen...
Wobei - andererseits bin ich auch bis in die Grundmauern verunsichert und möchte eigentlich selbst gar nicht mehr fahren - jedenfalls nicht, bis das alles geklärt ist (ob´s doch die Antis waren?!)...

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Verwirrte Grüße,
Tina

Re: Verkehrsunfall, weiteres Procedere?

Stefan @, Saturday, 14.07.2007, 13:51 (vor 6978 Tagen) @ T.

Hallo Tina,
würde die Sache einmal Anwalt übergeben, so habe ich es
damals gemacht. Deinen Führerschein bist Du - denke ich -
für sechs Monate los - würde mich wundern wenn es anders
läuft. Anschliessend kannst Du Dich wahrscheinlich
noch alle paar Monate bei der Straßenverkehrsbehörde
melden ob wieder alles i.0. Halt uns mal auf dem laufenden.

Re: Verkehrsunfall, weiteres Procedere?

Biggi @, Saturday, 14.07.2007, 16:46 (vor 6978 Tagen) @ T.

[zitat=Tina]Hallo Zusammen,

habe am Mittwoch, höchstwahrscheinlich während eines Grand mal Anfalls (, evtl. Wechselwirkung mit Antibiotika, kann mich an nix mehr erinnern, bin im Sanka aufgewacht...) mein Wägelchen zu Schrott gefahren - meine Schutzengel waren allerdings fleissig - kein Personenschaden!!!

Ich habe zeitlich (2-3h nach dem Aufwachen) stark begrenzte Anfalle/ Grandmals max. 1x im Jahr, meist mit Anhäufung von Ursachen, z.B. Schlafentzug, Stress, etc. Dieses Mal kamen noch die Antibiotika dazu - vielleicht waren Wechselwirkungen im Spiel??? Lt. Aussage HAusarzt allerdings nicht...

Nun ist gestern ein Schriebs von der Polizei ins Haus geflattert zum weiteren Vorgehen. Es wird mir eine "GEfährdung im Straßenverkehr" vorgeworfen, vglbar Alkoholdelikt... ICh kann Stellung nehmen, keine Aussage machen, Gutachten liefern, Schuld eingestehen, etc. Wat nu??? Hat jmd Erfahrung? Ist es sinnig gar nix anzugeben und zu hoffen, dass das Verfahren eingestellt wird?

Fühle mich gerade ziemlich überfordert mit der Situation, da ich bereits seit 13 Jahren unfallfrei durch die Gegend kurve und auch meine FAhrzeiten sehr ernst nehme (d.h. nicht früher als 2h nach dem Aufwachen) und habe große Angst davor, meinen FS zu verlieren - da würde auch beruflich einiges dranhängen...
Wobei - andererseits bin ich auch bis in die Grundmauern verunsichert und möchte eigentlich selbst gar nicht mehr fahren - jedenfalls nicht, bis das alles geklärt ist (ob´s doch die Antis waren?!)...

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Verwirrte Grüße,
Tina[/zitat]

Hallo Tina,
ich weiß seit ca. einem 1/2 das ich absencen habe also so kurze black outs.Ich darf kein auto,fahrrad fahren bin dann nicht versichert.
Man darf erst wieder fahren wenn man 2 jahre ohne anfall ist.
Hattest du durchfall?Währ eine gutes argument für einen anwalt.
Mit dem beruf ging es mir nicht besser,
hab die leute zuhause mit meinem auto besucht!
Muß du den schaden selber bezahlen?
Gruß Biggi

Re: Verkehrsunfall, weiteres Procedere?

Stefan @, Saturday, 14.07.2007, 19:45 (vor 6977 Tagen) @ T.

Hallo Biggi,

Anwaltskosten etwa 600 €, es sei denn du hast eine Rechtsschutzversicherung. Gerichtsverhandlung 3 Monate nach Unfall.
Gerichtsverhandlung deshalb, weil Verletzte (Halswirbelschleudertrauma)
dabei war und Unfallgegner Anzeige erstattete.Grundsätzlich ist jeder
Verkehrsanwalt dafür zuständig - such Dir vielleicht einen aus der gleichzeitig auch Arztrecht anbietet, da es möglicherweise Über-
schneidungen gibt (Nebenwirkung Medikamente). Wenn Du das alleine
nicht durchstehst, such Dir professionelle Hilfe (ggfs. Psychologe/Pfarrer oder mit wem du reden willst). Wichtig: Immer
Kurs halten und lass Dich nicht unterkriegen.
Stefan

Re: Verkehrsunfall, weiteres Procedere?

Brigitte @, Sunday, 15.07.2007, 00:43 (vor 6977 Tagen) @ T.

hallöchen Tina,

habe deinen Beitrag gelesen und würde dir gerne meine Geschichte erzählen.

Mir wurde damals vom Arzt gesagt ich darf Führerschein machen, wenn ich 1 Jahr anfallsfrei bin. So war das dann auch,hatte Abscensen/fokale Anfälle, hab dann mein Führerschein gemacht und bin dann auch gefahren paar Jahre,4 ca.
Bei der Fahrschule haben sie mir einen Wisch vorgelegt wo auch drin stand daß ich keine Anfälle hab zum unterschreiben, hatte es aber gesagt daß ich das hab haben sie gemeint das wär egal hab es somit unterschrieben.
Dann 99 glaub war das habe ich einen gestreift mit dem Auto wegen eines Anfalls, war kurz paar Sekunden weg, ist nix passiert ,weden den Personen noch dem Auto, also nur am Eck, hab dann dummerweise, vielleicht heute gut so angegeben daß ich Anfälle hab und deswegen der Unfall kam.
Mir wurde der Lappen genommen und wurde vorgelegt, daß ich das unterschrieben hatte.
Es wurde mir dann von der Führerscheinstelle gesagt daß ich das wieder haben kann wenn ich 2 Jahre anfallsfrei bin, und danach wohl auch mein Führerschein neu machen muß.
Wurde dann zum Glück operiert 2004 und habe letztes/dieses Jahr mein Führerschein wieder beantragt, zuerst Gutachten machen müßen, dann Führerschein neu(zwar net komplett, mußt nur soviele Std. nehmen wieviel du für nötig hälst und mußt Prüfungen ablegen).
Dann hab ich es hoffentlich wieder mein Führerschein. Ich seh es heute so, daß man schon gefährdet ist für die anderen und vor allem für sich selber, würde heute selber sagen nö ich mach es nicht, aber damals wenn man es dir sagt dann ist klar daß man es macht. Heute darf ich im mom. nochmal das ganze Geld rauswerfen was ich damals schon mal bezahlt hab, das ärgert mich am meisten.

Naja kann man nicht ändern.

Ich würde an deiner Stelle einen Gutachten machen lassen, wenn das nur 1 mal im Jahr auftritt kann dir ja nix passieren und das legst du vor, damit ist alles erledigt.
Oder über Anwalt wobei du da noch den Anwalt dazu zahlen mußt.
Ach ein Gutachten kostet 280 Euro.

Falls du noch Fragen hast kannst dich gerne nochmal melden oder auch so.

LG

Brigitte