Re: Verkehrsunfall, weiteres Procedere?

Brigitte @, Sunday, 15.07.2007, 00:43 (vor 6977 Tagen) @ T.

hallöchen Tina,

habe deinen Beitrag gelesen und würde dir gerne meine Geschichte erzählen.

Mir wurde damals vom Arzt gesagt ich darf Führerschein machen, wenn ich 1 Jahr anfallsfrei bin. So war das dann auch,hatte Abscensen/fokale Anfälle, hab dann mein Führerschein gemacht und bin dann auch gefahren paar Jahre,4 ca.
Bei der Fahrschule haben sie mir einen Wisch vorgelegt wo auch drin stand daß ich keine Anfälle hab zum unterschreiben, hatte es aber gesagt daß ich das hab haben sie gemeint das wär egal hab es somit unterschrieben.
Dann 99 glaub war das habe ich einen gestreift mit dem Auto wegen eines Anfalls, war kurz paar Sekunden weg, ist nix passiert ,weden den Personen noch dem Auto, also nur am Eck, hab dann dummerweise, vielleicht heute gut so angegeben daß ich Anfälle hab und deswegen der Unfall kam.
Mir wurde der Lappen genommen und wurde vorgelegt, daß ich das unterschrieben hatte.
Es wurde mir dann von der Führerscheinstelle gesagt daß ich das wieder haben kann wenn ich 2 Jahre anfallsfrei bin, und danach wohl auch mein Führerschein neu machen muß.
Wurde dann zum Glück operiert 2004 und habe letztes/dieses Jahr mein Führerschein wieder beantragt, zuerst Gutachten machen müßen, dann Führerschein neu(zwar net komplett, mußt nur soviele Std. nehmen wieviel du für nötig hälst und mußt Prüfungen ablegen).
Dann hab ich es hoffentlich wieder mein Führerschein. Ich seh es heute so, daß man schon gefährdet ist für die anderen und vor allem für sich selber, würde heute selber sagen nö ich mach es nicht, aber damals wenn man es dir sagt dann ist klar daß man es macht. Heute darf ich im mom. nochmal das ganze Geld rauswerfen was ich damals schon mal bezahlt hab, das ärgert mich am meisten.

Naja kann man nicht ändern.

Ich würde an deiner Stelle einen Gutachten machen lassen, wenn das nur 1 mal im Jahr auftritt kann dir ja nix passieren und das legst du vor, damit ist alles erledigt.
Oder über Anwalt wobei du da noch den Anwalt dazu zahlen mußt.
Ach ein Gutachten kostet 280 Euro.

Falls du noch Fragen hast kannst dich gerne nochmal melden oder auch so.

LG

Brigitte


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