absage verbeamtung/angestellter möglich?

guggel @, Sunday, 02.09.2007, 17:02 (vor 6928 Tagen)

Hallo,

ich bin Lehramtsstudentin für Bio und Chemie. Ich gehe also davon aus, dass mich ein Amtsarzt ablehnen würde, weil es zu "gefährlich" für die Anderen wäre.( Ich bin zwar 12 Jahre anfallsfrei und gehe davon aus, dass es so bleibt, aber das spielt ja für die Meisten keine Rolle)

Wenn man eine Verbeamtung beantragt und abgelehnt wird, teilt der Amtsarzt dann der Schule den Grund für die Ablehnung mit, so dass diese aus Angst den Bewerber erst gar nicht einstellt?

Wäre es also besser, es erst garnicht zu versuchen verbeamtet zu werden und sich gleich als Angestellter zu bewerben, weil ohne ärztliche Untersuchung ja auch nicht "rauskommen" kann, dass man Epi hat?

Ist es denn nicht so, dass man, wenn man von vorneherein etwas sagt, nicht genommen wird und wenn theoretisch doch etwas passiert, man im schlimmsten fall den job verliert? ist es also nicht ratsam, einfach das risiko einzugehen? oder könnte noch schlimmeres passieren?

gruss,guggel

Re: absage verbeamtung/angestellter möglich?

Danny @, Sunday, 02.09.2007, 21:10 (vor 6927 Tagen) @ guggel

Hi Guggel,

ich glaube, du hast wahrscheinlich Recht mit den schlechten Chancen bei der Verbeamtung. Neurologische und psychiatrische Krankheiten sind ja ziemlich oft Ursachen für Frühpensionierung bei Lehrern, und da soll der Steuerzahler halt geschont werden. Angeblich sind die ja schon so streng, dass schon Leute, die übergewichtig sind, nicht verbeamtet werden, wegen Folgekrankheiten.
Aber der Amtsarzt unterliegt mit Sicherheit auch der Schweigepflicht!
Wenn du also nicht gerade total akut deine Kollegen und Schüler gefährdest, weil du z.B. unkontrollierbare Epilepsie hast (die du ja nicht hast), aber als Schwimmlehrer allein Aufsicht führen sollst und völlig uneinsichtig wärst, dass das Gefahren birgt, darf er gar nichts machen.
Da bin ich ziemlich sicher, denn meine Mutter ist Lehrerin und hat einen Kollegen, der gleich vom Start an der Schule weg seit einem Jahr krankgeschrieben ist, und keiner weiß warum.
Ein "normaler" Betriebsarzt darf ja dem Arbeitgeber auch nur mitteilen, dass du bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben kannst, aber nicht warum.
Kann natürlich Fragen auslösen, aber das ist dann eben die Frage des allgemeinen Umgangs. Ich würde, solange die Einstellung davon abhängt, vielleicht nur sagen, dass es mit einer früheren Erkrankung zusammenhängt, die aber nicht mehr akut ist (ist ja nicht gelogen), und was Privateres geht in dem Stadium eh keinen was an!
Also, Kopf hoch, und erkundige dich doch sonst beim Amtsarzt vorher, wie das mit der Schweigepflicht aussieht. Das werden die gewohnt sein...
Toi, toi - wenn du das Referrendariat überlebt hast, überlebst du alles, oder?
Danny

Re: absage verbeamtung/angestellter möglich?

tanja @, Sunday, 02.09.2007, 22:09 (vor 6927 Tagen) @ guggel

hallo,
auch ich wurde bei der verbeamtung abgelehnt, bei der polizei. es ist aber so, dass der amtsarzt der behörde "nur" mitteilt, was du hast und was man vermeiden oder beachten sollte, die entscheidung trifft dann die dich einstellende behörde. ich habe meine begutachtung durch den amtsarzt selber gelesen da ich sie haben wollte.
wenn du es verschweigst dann kannst du bestimmt deinen job verlieren, sogar irgedwelche schmerzensgeld oder disziplinarmaßnahmen bekommen da du bewusst fahrlässig gehandelt hast. nimmst du denn irgendwelche medis? denn sonst werden die das u.u. anhand der arztrechnungen sehen. ich würde also lieber in das angestelltenverhältnis gehen, schade, dass es das bei der polizei nicht gibt denn jetzt habe ich in meinen papieren die epi drin stehen. ich hoffe ich habe dir keine angst gemacht und konnte dir helfen
gruß
tanja

Re: Re: absage verbeamtung/angestellter möglich?

biggi @, Monday, 03.09.2007, 12:59 (vor 6927 Tagen) @ guggel

[zitat=Danny]Hi Guggel,

ich glaube, du hast wahrscheinlich Recht mit den schlechten Chancen bei der Verbeamtung. Neurologische und psychiatrische Krankheiten sind ja ziemlich oft Ursachen für Frühpensionierung bei Lehrern, und da soll der Steuerzahler halt geschont werden. Angeblich sind die ja schon so streng, dass schon Leute, die übergewichtig sind, nicht verbeamtet werden, wegen Folgekrankheiten.

Hallo goggel,
ich weiß das man das nicht angeben muß wenn man 2 jahre anfalls frei ist!
Erkundige dich !Gruß Biggi
Aber der Amtsarzt unterliegt mit Sicherheit auch der Schweigepflicht!
Wenn du also nicht gerade total akut deine Kollegen und Schüler gefährdest, weil du z.B. unkontrollierbare Epilepsie hast (die du ja nicht hast), aber als Schwimmlehrer allein Aufsicht führen sollst und völlig uneinsichtig wärst, dass das Gefahren birgt, darf er gar nichts machen.
Da bin ich ziemlich sicher, denn meine Mutter ist Lehrerin und hat einen Kollegen, der gleich vom Start an der Schule weg seit einem Jahr krankgeschrieben ist, und keiner weiß warum.
Ein "normaler" Betriebsarzt darf ja dem Arbeitgeber auch nur mitteilen, dass du bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben kannst, aber nicht warum.
Kann natürlich Fragen auslösen, aber das ist dann eben die Frage des allgemeinen Umgangs. Ich würde, solange die Einstellung davon abhängt, vielleicht nur sagen, dass es mit einer früheren Erkrankung zusammenhängt, die aber nicht mehr akut ist (ist ja nicht gelogen), und was Privateres geht in dem Stadium eh keinen was an!
Also, Kopf hoch, und erkundige dich doch sonst beim Amtsarzt vorher, wie das mit der Schweigepflicht aussieht. Das werden die gewohnt sein...
Toi, toi - wenn du das Referrendariat überlebt hast, überlebst du alles, oder?
Danny[/zitat]

Re: absage verbeamtung/angestellter möglich?

Adam @, Tuesday, 04.09.2007, 21:52 (vor 6925 Tagen) @ guggel

Hi,
alles Schwachsinn hoch drei. Wenn Du solange anfallsfrei bist, dann gilt das als geheilt und Du brauchst niemanden zu erzählen, dass Du einmal Epilepsie hattest. Auch die Beihilfestelle fragt nur was in den letzten 5 Jahren war, wenn ich mich nicht irre. Also mach Dir keine Sorgen.
Grüße

Re: Re: absage verbeamtung/angestellter möglich?

cokie @, Monday, 10.09.2007, 14:07 (vor 6920 Tagen) @ guggel

[zitat=Adam]Hi,
alles Schwachsinn hoch drei. Wenn Du solange anfallsfrei bist, dann gilt das als geheilt und Du brauchst niemanden zu erzählen, dass Du einmal Epilepsie hattest. Auch die Beihilfestelle fragt nur was in den letzten 5 Jahren war, wenn ich mich nicht irre. Also mach Dir keine Sorgen.
Grüße
[/zitat]

Hallo
ich würde es nicht als Schwachsinn abtun und auch mit dem "geheilt" wäre ich vorsichtig. Ich denke es ist eine Frage deiner eigenen Einstellung dazu wie du Verantwortung übernimmst für den Fall sollte dir doch einmal bei einem Experiment im Chemieunterricht ein Anfall passieren. Ich weiß das ist der am schwärzesten gemalte negativ Fall.... Und man soll ja immer positiv denken. Zum Nachdenken - ich bekam nach 17 Jahren Anfallsfreiheit wieder Absencen in einer sehr hohen Anzahl pro Stunde und nach 18 Jahren dann auch wieder Grand mal.... wer kann schon sagen ab welcher Zeit Anfallsfreiheit jemand als geheilt gilt??? Alle reden von der Verbeamtung und vom Job, wer fragt nach den Gefahren und der Verantwortung gegenüber den Kindern die unterrichtet werden? Und die hat man ja im Chemieunterricht denke ich schon, zumindestens bei Experimenten, oder werden heute keine mehr gemacht? Vielleicht ist es gar keine so schlechte Idee über deine Krankheit zu sprechen und gleich ins Angestelltenverhältnis zu gehen.
liebe Grüße Cordula