Re: Lehramt-Beamte-Bayern

Anton @, Tuesday, 09.10.2007, 23:36 (vor 6890 Tagen) @ Lilly

Hallo Lilly,
ich spiele einmal ohne rechtliche Kenntisse im Schul- und Beamtenrecht zu haben den Fall durch. Meine Ausdrucksweise ist da ein bißchen hart, ich bitte das zu entschuldigen. Da gebe ich den Ton in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, auch eines staatlichen Unternehmens, weiter. Ich hatte 35 Jahre mit der Epi zu tun, bin überwiegend selbständig gewesen, die paar Male, die ich mich habe anstellen lassen, ist im Vorfeld nicht danach gefragt worden. Wenn gefragt wird, darf man nicht lügen. Wenn nicht gefragt wird, muß man nichts sagen. Man darf nur keinen Job annehmen, von dem man weiß, dass man ihn mit der Epi nicht ausführen kann. Ich habe eine Physio-Therapeutin kennengelernt, sie darf aufgrund ihrer Epi den Beruf nicht mehr ausüben. Als Lehrerin kommt auf dich die Verantwortung der Sorgepflicht für die Schüler zu. Ob Gesetze dem zustimmen, bezweifele ich. Vom Volkswirtschaftlichen her glaube ich kaum, dass der Staat sich eine Person "kauft" (= Verbeamtung), von der er nicht mehr los kommt. In meinem früheren Unternehmen habe ich Behinderte nicht einstellen können, dann noch lieber schwangere Frauen, die sind nach dem Mutterschutz damit durch. Mit der Epi hast Du eine MDE von bis zu 50 %, das heißt "schwerbehindert", diese Persongruppe ist unkündbar, bekommt mehr Urlaub usw. Eine Kündigung kann nur ausgesprochen werden mit Zustimmung des Versorgungsamtes. Ich an Deiner Stelle würde bei einer Frage gar nichts sagen, da besteht dann aber Gefahr des Vorwurfs der Arglist. Der Staat hat allerdings eine Quote zu besetzen, man müßte jemanden haben, der das schon durchgespielt hat, der wüßte, welche Stellen für anonyme Auskünfte zuständig sind. Wer sich allerdings mit dem Status "schwerbehindert" auf die Arbeitsvermittlung verläßt, ist verlassen. Ich betreue, nicht von Amts wegen, eine junge Frau im Alter von 30 Jahren, die hat gemeint, dass Schwerbehinderte das Recht auf Arbeit haben. Für sie ist der Zug gefahren, weil das Arbeitsamt ihre Situation breit gestreut hat. Ich an Deiner Stelle würde mich vorsichtig herantasten, damit die Zahl der Optionen nicht geringer wird.(Mir fällt dazu zum Schluß noch ein: Du studierst in Bayern, wenn z. B. das Studium schon als Vorspiel der Verbeamtung gegolten hat, könntest Du immer noch sagen, dass der wirklich präkere Ausbruch oder der Ausbruch überhaupt erst stattgefunden hat in der letzten Phase des Studiums. Hier wiederum sind Fachleute gefragt.)
Liebe Grüße und alles Gute
Anton
Nicht den Kopf hängen lassen und alles Gute
Anton


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