Epilepsie-Heilerziehungspfleger-Unterhalt- Arbeitsunfähig-Gericht

Martin Wolf @, Friday, 12.10.2007, 11:44 (vor 6888 Tagen)

Hallo alle Zusammen,
ich hoffe, dass ich alles genannt habe!
ich bin Epileptiker, habe in den letzten Wochen 3 Anfälle gehabt. Aus erster Ehe habe ich 2 Kinder.Für die Kinder soll ich Unterhalt zahlen, was ich auch immer als ich konnte gemacht habe.letztes Jahr im Sommer begann es mir schlechter zu gehen mit kleinen Anfällen und habe mich entschlossen zu studieren. Das Jugendamt hat mich aufgefordert arbeiten zu gehen und nicht zu studieren. Epil. wäre keine anerkannte Krankheit und früher konnte ich auch arbeiten usw.
Ich fühle mich im Recht und habe weiter studiert. Aber letzte Woche hatte ich drei Anfälle und habe mich entschieden Pause zu machen mit dem Studium und mich erst um meine Gesundheit zu kümmern.
Bei Gericht habe ich Prozesskostenhilfe beantragt, was seit ca. 1 1/2 abgelehnt wird, da es nicht notwendig wäre nicht zu arbeiten. Ich könnte doch arbeiten gehen, oder einen 400€ Job neben dem Studium annehmen und zahlen. Sobald ich etwas gearbeitet habe, habe ich gezahlt, zwirweise mehr als ich verdient habe.
Ende des Monats soll mündliche Verhandlung sein wegen des Unterhaltes. Obwohl die Prozesskostenhilfe noch nicht entschieden ist!
Derzeit ist mein Zustand (der lange Zeit super war, dass ich Auto fahren durfte und arbeiten gehen konnte) immer schlechter und ich habe Angst davor, dass noch schlimmer wird.
Falls mir jemand helfen kann, wie ich an eine Amtsärztliche Untersuchung komme oder dass ein Epil. nicht als HEP. arbeiten darf wäre ich sehr dankbar.
Bitte, bitte helft mir- ich kann nicht mehr.

Vor dem Studium habe ich kurze Zeit als Zeitungsverkäufer am Telefon gearbeitet. Wir wurde vom Richter, der die Prozesskostenhilfe bearbeitet vorgeschlagen, ich könnte das 40Std. die Woche machen, 1250 € Brutto und 1000€ netto verdienen. Davon 300€ abgeben an meine Kinder abgeben. Der Selbstbehalt beträgt 900€. Meine jetzige Frau verdient ca. 750€.
Andere Aussage: ...Letztlich erscheint das Vorbringen des Beglagten zu seinem Gesundheitszustand aggravieren (übertrieben), da er als Halter eines Kraftfahrzeuges am Straßenverkehr teilnimmt und sich in diesem Umfeld keinerlei "Absensen" erlauben kann.
Solche Sachen werden mir vorgeworfen und deshalb wohl alles abgelehnt.

Bitte, bitte wer mir helfen kann melde sich. Gern unter Tel. 05032-984006
Danke

Martin Wolf

Re: Epilepsie-Heilerziehungspfleger-Unterhalt- Arbeitsunfähig-Gericht

Anne @, Saturday, 13.10.2007, 07:26 (vor 6887 Tagen) @ Martin Wolf

[zitat=Martin Wolf]Hallo alle Zusammen,
ich hoffe, dass ich alles genannt habe!
ich bin Epileptiker, habe in den letzten Wochen 3 Anfälle gehabt. Aus erster Ehe habe ich 2 Kinder.Für die Kinder soll ich Unterhalt zahlen, was ich auch immer als ich konnte gemacht habe.letztes Jahr im Sommer begann es mir schlechter zu gehen mit kleinen Anfällen und habe mich entschlossen zu studieren. Das Jugendamt hat mich aufgefordert arbeiten zu gehen und nicht zu studieren. Epil. wäre keine anerkannte Krankheit und früher konnte ich auch arbeiten usw.
Ich fühle mich im Recht und habe weiter studiert. Aber letzte Woche hatte ich drei Anfälle und habe mich entschieden Pause zu machen mit dem Studium und mich erst um meine Gesundheit zu kümmern.
Bei Gericht habe ich Prozesskostenhilfe beantragt, was seit ca. 1 1/2 abgelehnt wird, da es nicht notwendig wäre nicht zu arbeiten. Ich könnte doch arbeiten gehen, oder einen 400€ Job neben dem Studium annehmen und zahlen. Sobald ich etwas gearbeitet habe, habe ich gezahlt, zwirweise mehr als ich verdient habe.
Ende des Monats soll mündliche Verhandlung sein wegen des Unterhaltes. Obwohl die Prozesskostenhilfe noch nicht entschieden ist!
Derzeit ist mein Zustand (der lange Zeit super war, dass ich Auto fahren durfte und arbeiten gehen konnte) immer schlechter und ich habe Angst davor, dass noch schlimmer wird.
Falls mir jemand helfen kann, wie ich an eine Amtsärztliche Untersuchung komme oder dass ein Epil. nicht als HEP. arbeiten darf wäre ich sehr dankbar.
Bitte, bitte helft mir- ich kann nicht mehr.

Vor dem Studium habe ich kurze Zeit als Zeitungsverkäufer am Telefon gearbeitet. Wir wurde vom Richter, der die Prozesskostenhilfe bearbeitet vorgeschlagen, ich könnte das 40Std. die Woche machen, 1250 € Brutto und 1000€ netto verdienen. Davon 300€ abgeben an meine Kinder abgeben. Der Selbstbehalt beträgt 900€. Meine jetzige Frau verdient ca. 750€.
Andere Aussage: ...Letztlich erscheint das Vorbringen des Beglagten zu seinem Gesundheitszustand aggravieren (übertrieben), da er als Halter eines Kraftfahrzeuges am Straßenverkehr teilnimmt und sich in diesem Umfeld keinerlei "Absensen" erlauben kann.
Solche Sachen werden mir vorgeworfen und deshalb wohl alles abgelehnt.

Bitte, bitte wer mir helfen kann melde sich. Gern unter Tel. 05032-984006
Danke

Martin Wolf[/zitat]

Hallo Martin
Also ich finde es eine Sauerei wie sich manche Menschen mit Epilepsie behandeln lassen muß!!!
Ich kann Dir nur Raten: gehe in eine Epi-Klinik in Deiner Nähe die können Dir erstmal bei Deiner Krankheit weiterhelfen. Außerdem versuch mal über den Epilepsie Verein hilfe zu bekommen.
Ich kann dir nur sagen kämpf ...kämpf um Dein recht!!!Ich habe auch in letzten Jahre so manchen Kampf gegen die Ämter hinter mich gebracht und das sogar mit Erfolg!
Vorallem wenn Du verheiratet bist, dann nimm die Hilfe deiner Frau an, denn diesen Rückhalt brauchst du jetzt!
Wenn du noch keinen Behindertenausweis haben solltest, dann den schnellstmöglich beantragen, damit dich überhaupt auf den Arbeitsmarkt vermitteln kann, vorallem bekommst dadurch eine Amtsärztlich Vorlage für Ämter und Gerichte, da die Bescheinigung auch als Attest geht da es ein amtliches Dokument ist.
Ich wünsch Dir viel Erfolg, solltest du noch Fragen haben kannst du über meine Mailadresse mich anschreiben.
Eine Bitte an Dich: Bitte fahre kein Auto mehr so lange die Anfälle nicht wieder im Lot sind..
Gruß Anne

Re: Epilepsie-Heilerziehungspfleger-Unterhalt- Arbeitsunfähig-Gericht

Anton @, Saturday, 13.10.2007, 09:23 (vor 6887 Tagen) @ Martin Wolf

Hallo Martin,
ich schließe mich den Ausführungen meiner Vorrednerin voll an, bis auf eine Ausnahme. Der Schwerbehindertenausweis. Ein Epilepsiekranker bekommt eine MdE von ca. 50 %. Erst von dieser MdE an gilts Du vom Gesetz her als schwerbehindert. In den meisten Fällen gibt es bei unserer Krankheit ein Sonderzeichen im Ausweis nicht. Das würde bedeuten, dass Du lediglich kleine Vorteile bei der Lohnsteuer, etwas mehr Urlaub und mehr Kündigungsschutz hättest. Diese Deine Rechte führen aber in der Konsequenz dazu, dass Schwerbehinderte gar nicht mehr eingestellt werden, weil der Arbeitgeben z. B. eine Kündigung nicht alleine aussprechen kann, weil grundsätzlich die Melodie des Vorsorgungsamtes noch gehört werden muß. Ich bin 29 Jahre Unternehmer bewesen und habe diese Gruppe nicht eingestellt, lieber noch eine schwangere Frau, die war nach gut einem Jahr damit durch.
Hinzu kommt noch, dass Du mit einem Ausweis ohne Sonderzeichen keine Nachteilsaugleiche hast.
Ich z. B. bin anfallskrank, meine unteren Extremitäten sind fürchterlich lädiert, habe auch noch sonstige Beeinträchtigung. Ich bin laut Ausweis schwerbehindert mit 100 % und habe das Kennzeichen "G", welches zur freien Fahrt im Personennahverkehr berechtigt. Klartext: Ein Ausweis aus meiner Sicht nur in Frage, wenn Du damit spürbare Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen kannst, und vor hast, nie mehr angestellt zu sein.
Was das Autofahren als Epilepsiekranken angeht, machst Du dich strafbar, wenn nachgewiesen werden kann, dass Du innerhalb eines Jahres nach einem Anfall mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hast. Es gibt auf allen Domain, die sich mit Epi befassen, die Richtlinien für die Teilnahme mit einem KFZ am öffentlichen Straßenverkehr. Wenn Du z. B. dem Amtsarzt nur einmal sagen solltest, in welchem Zustand Du womöglich Auto gefahren bist, kannst Du Deinen Schein eigentlich für immer vergessen. Solange Du dich auf diesem Gebiet defensiv verhälts, aufpasst, dass Du alles wirklich auch Dritten gegenüber verantworten kannst, kann dir nichts passieren.
Aus meiner Sicht ist es an der Zeit, dass Du der permanenten Eskalation ein Ende setzt. Du brauchst unbedingt Ruhe und Frieden, um nicht noch kränker zu werden.
Ich wünsche dir gute Besserung, gute Ärzte zur richtigen Diagnostik Deiner Epilepsie, Neurologen mit Zusatzausbildung für Epilepsie, die in der Lage sind, dir die richtige Medikation zu verpassen und eine Menge Glück, damit alle meine Wünsche für dich Wirklichkeit werden.
Liebe Grüße
Anton

Re: Epilepsie-Heilerziehungspfleger-Unterhalt- Arbeitsunfähig-Gericht

Anton @, Saturday, 13.10.2007, 09:27 (vor 6887 Tagen) @ Martin Wolf

Hallo Martin,
ich schließe mich den Ausführungen meiner Vorrednerin voll an, bis auf eine Ausnahme. Der Schwerbehindertenausweis. Ein Epilepsiekranker bekommt eine MdE von ca. 50 %. Erst von dieser MdE an gilts Du vom Gesetz her als schwerbehindert. In den meisten Fällen gibt es bei unserer Krankheit ein Sonderzeichen im Ausweis nicht. Das würde bedeuten, dass Du lediglich kleine Vorteile bei der Lohnsteuer, etwas mehr Urlaub und mehr Kündigungsschutz hättest. Diese Deine Rechte führen aber in der Konsequenz dazu, dass Schwerbehinderte gar nicht mehr eingestellt werden, weil der Arbeitgeben z. B. eine Kündigung nicht alleine aussprechen kann, weil grundsätzlich die Melodie des Vorsorgungsamtes noch gehört werden muß. Ich bin 29 Jahre Unternehmer bewesen und habe diese Gruppe nicht eingestellt, lieber noch eine schwangere Frau, die war nach gut einem Jahr damit durch.
Hinzu kommt noch, dass Du mit einem Ausweis ohne Sonderzeichen keine Nachteilsaugleiche hast.
Ich z. B. bin anfallskrank, meine unteren Extremitäten sind fürchterlich lädiert, habe auch noch sonstige Beeinträchtigung. Ich bin laut Ausweis schwerbehindert mit 100 % und habe das Kennzeichen "G", welches zur freien Fahrt im Personennahverkehr berechtigt. Klartext: Ein Ausweis aus meiner Sicht nur in Frage, wenn Du damit spürbare Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen kannst, und vor hast, nie mehr angestellt zu sein.
Was das Autofahren als Epilepsiekranken angeht, machst Du dich strafbar, wenn nachgewiesen werden kann, dass Du innerhalb eines Jahres nach einem Anfall mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hast. Es gibt auf allen Domain, die sich mit Epi befassen, die Richtlinien für die Teilnahme mit einem KFZ am öffentlichen Straßenverkehr. Wenn Du z. B. dem Amtsarzt nur einmal sagen solltest, in welchem Zustand Du womöglich Auto gefahren bist, kannst Du Deinen Schein eigentlich für immer vergessen. Solange Du dich auf diesem Gebiet defensiv verhälts, aufpasst, dass Du alles wirklich auch Dritten gegenüber verantworten kannst, kann dir nichts passieren.
Aus meiner Sicht ist es an der Zeit, dass Du der permanenten Eskalation ein Ende setzt. Du brauchst unbedingt Ruhe und Frieden, um nicht noch kränker zu werden.
Ich wünsche dir gute Besserung, gute Ärzte zur richtigen Diagnostik Deiner Epilepsie, Neurologen mit Zusatzausbildung für Epilepsie, die in der Lage sind, dir die richtige Medikation zu verpassen und eine Menge Glück, damit alle meine Wünsche für dich Wirklichkeit werden.
Liebe Grüße
Anton

Re: Epilepsie-Heilerziehungspfleger-Unterhalt- Arbeitsunfähig-Gericht

Frau @, Sunday, 14.10.2007, 21:13 (vor 6885 Tagen) @ Martin Wolf

Hallo
was willst Du eigentlich von uns allen hier hören, wenn Du mal ein bischen rum gelesen hast
wirst du mit bekommen haben das viele Leute Probleme mit amtsärzten haben also das das kein Zucker schlecken ist.
Was soll Dir der den bestättigen das Du nicht in der lage bist bei drei Anfällen nicht mehr zu arbeiten.
Du hast Kinder in die Welt gesetzt und somit hast Du verantwortung zu über nehmen oder wer soll das ausser deiner Frau für Dich tun?
Der Statt der dann zahlt von den Geldern die alle ein zahlen.
Was sagst Du deinen Kindern wenn Sie hunger haben soory Brötchen/essen gibt es heute nicht ich wollt doch so gern studieren.
Essen Kleidung kann warten aber das Geld für Benzin für mein Auto habe ich.
Wenn Du so mittellos bist nimm deine Kinder geh mit Ihnen zu einer Tafel zeig rückrat und sorg das Sie was zu essen und Kleidung haben.
Glaubst du das alle die mal eben Anfälle haben auf hören können zu arbeiten zu sagen sorry Chef ich komm mal eben nicht muss mich um meine Krankheit kümmern gib mir mein Geld für lau.
Du erwartest doch nicht lob dafür das du dich nun für deine Krankheit entschieden hast und alles was du bis her studiert hast hinten dran stellst und in den Wind pfeifst.
Auch andere bekommen keine Prozess kostenhilfe
und müssen arbeiten gehen damit sie das geld zusammmen bekommen.
Ich finde der entscheidene Richter hat einen gesunden Menschenverstand den ich kann das eine wollen und das andere nicht müssen.
Auch wenn ich mich wiederholen Du hast verantwortung für deine Kinder du hast sie gemacht und nicht der Staat und alle anderen Steuerzahler.
Geh kümmere dich um deine Gesundheit und übernimm Verantwortung für dein handeln .
Du kannst ja studieren und neben bei noch arbeiten gehen machen tausende von anderen Studierenden auch.
Geh hol Dir Hilfe Beratung an gefangen über deinen Hausarzt behandelnden Neurologen es gibt das Sozialamt den VDG /Verbraucherberatungsstellen / an der Uni gibt es auch Stellen mit Sicherheit /Behindertenberatungsstellen in jeder Stadt/ vielleicht gibt es auch eine SHG für Epi in deiner Stadt.
Bei alle dem denk an die Augen deiner Kinder die Hunger haben im Winter vielleicht keine Warme Jacke usw. du hast ganz alleine die Verantwortung dafür......und natürlich das recht dir hilfe zuholen.
Gruss F.

Re: Epilepsie-Heilerziehungspfleger-Unterhalt- Arbeitsunfähig-Gericht

martin @, Thursday, 18.10.2007, 14:40 (vor 6882 Tagen) @ Martin Wolf

hallo an alle,
um ein paar Sachen klar zu stellen was mein Mann etwas falsch ausgedückt hat, also, der ist seid dem 16 Lebensjahr epileptiker, seine Krankheit ist ca. seid 2 jahren so schlimm geworden bis dahin hat er regelmässig Unterhalt an seine Ex und die Kinder gezahlt. Er hat einen guten job gehabt, aber dann hat die Firma Insolvenz angemeldet. 1 jahr lang nach jobs gesucht- bundesweit und auch im Ausland, ..es kamen fast nur absagen zurück oder gar nichts aufgrund der Epilepsie- kein Auto fahren usw., ca. 1prozent hatte ihn mal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Aber damals hatte er schon kleinere Anfälle. Das muss er in seinem Beruf wohl sagen, dass er epileptiker ist, als heilerziehungspfleger zu arbeiten als epileptiker. Es ist ausgeschlossen, dass er allein auf station arbeiten kann , keine nachtschichten, keine dienstfahrten, dann hat er einen 30 Std. job als Call-Center Agent angenommen in dem er 700 Euro ca. hatte. Das Jugendamt hat dann schon wieder angefangen zu meckern, das es nicht reicht und er wäre verpflichtet sich in seinen Beruf mit 40 Std/ Woche zu suchen. Es wurde mit dem Anfällen immer schlimmer, erst monatlich, dann wöchentlich und jetzt immer öfter, obwohl die Ärzte schon mehrere Medikamente versucht haben. Aufgrund der Epi hat er kaum Chance in sseinem beruf zu arbeiten, deshalb hat er mit dem Studium angefangen damit er den Unterhalt für die Kinder später dauerhaft sichern kann. Wir haben auch angeboten dass wir das Geld nach dem Studium zurückzahlen. Er übernimmt die Verantwortung für die Kinder und finde es unmöglich was für Vorwürfe manche Leute vom stapel lassen!
Das soll wohl nicht heißen, wenn Mann Epileptker ist keine Chancen haben darf dauerhaft einen Arbeitsplatz zu kriegen? Was haben die Kinder davon, wenn der Vater viele Jahre lang keinen Job oder einen Job hat in dem er nur 100 euro im monat zahlen kann? Statt 3 jahre nur wenig zu haben aber dann nach dem Studium dauerhaft Geld verdienen können.

Mein Mann fährt kein Auto! gar nicht! Der Richter hat nur geschrieben- Er hat ja einen Auto auf seine Namen angemeldet, also soll das heißen, dass er das auto auch fährt. Soweit denken die nicht das ich das auto fahre zu meiner Arbeitsstelle und um regelmäßig die Kinder zu holen?

So- und jetzt kommt ihr!!!!