Re: Schwerbehindertenausweis bei Epi&HSP
[zitat="Leben mit Epilepsie"][zitat=Andreas]Hallo,
ich bin es auch noch mal.
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis ohne Merkzeichen und mit dem Grad der Behinderung 65%.
Vor einem Monat wurde bei mir eine Spastische Spinalparalyse diagnostiziert die sich (bisher) nur im rechten Bein äußert.
Wenn ich deshalb jetzt angenommen einen GdB von 20% hätte, würden die beiden Werte dann im Ausweis addiert, sodass ich dann auf einen GdB von 85% kommen würde? Oder werden zwei Werte eingetragen? Denn dann würde sich der Pauschbetrag ja ändern.
Freue mich über Antworten!
Andreas
[/zitat]
Hallo,
es wird nie addiert sondern die % der schlimmsten GdB zählt, sonst kämen ja einige mit mehreren Beeinträchtigungen auf z.B. 150% oder 180%
Lg Ragnar[/zitat]
Hi,
muss jetzt auch mal was dazu sagen um einiges richtig zu stellen. Ich selber bin Sachbearbeiter beim Versorgungsamt.
Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor setzt sich der Gesamt- Grad der Behinderung aus diesen zusammen. Richtig ist, dass nicht addiert werden darf. Falsch dagegen ist, dass nur der "schlimmste" GdB zählt.
Ich komme mal zu einem Beispiel.
Liegen 4 Funktionsbeeträchtigungen vor mit jeweils einem Einzel- Grad der Behinderung von 10 wird der Antrag abgelehnt, da 10 keine Behinderung im Sinne des Gesetztes ist.
Liegen 4 Funktionsbeeiträchtigungen vor mit jeweils einem Einzel- Grad der Behinderung von 20 wird der Gesamt- Grad der Behinderung 30 oder 40 betragen. Dabei kommt es auch drauf an wie die einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen zusammen hängen.
Die Höhe des Einzel- GdB und Gesamt GdB sowie die Anerkennung der gesundheitlichen Merkzeichen entscheidet der Gutachter nach den sogenannten Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit (AHP). Diese AHP wurden vom Gesetzgeber festgelegt.
Das jetzt alles genau zu erklären würde zu viel und kompliziert werden.
Auch ist genau festgelegt für welche Behinderungen welche Merkzeichen ausgestellt werden.
Auch hier ein kurzes Beispiel. Das gesundheitliche Merkzeichen aG = aussergewöhnlich Gehbehindert (Parken auf Schwerbehindertenparkplätze) bekommen Personen: Beide Oberschenkel oder beide Unterschenkel amputiert, Querschnittsgelähmt oder dauerend auf den Rollstuhl angewiesen und diesen Gleichgestellten.
Jedoch bekommen sie nicht das Merkzeichnen RF =Rundfunk- und Telefonbefreiung weil ein Rollstuhlfahrer immer noch an öffentlichen Veranstaltungen teil nehmen kann. Das RF bekommen Leute mit Pflegesutfe III, Taube, Blinde, Bettlägrige und die dauerend ausserstande sind an öffentlichen Veranstaltungen teil zu nehmen
Der Gesetzgeber hat im Jahre 1996 die Anhaltspunkte sehr angehoben da in früheren Jahren lange nicht so streng bewertet wurde.
Das war nur mal ein kleiner Einblick wie alles läuft. Nur kann ich zu einem einzelnen Fall nichts sagen, denn dazu müsste ich die Akte sehen.
Ich hoffe das ich bisschen helfen konnte.
***Michael****
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Andreas,
14.10.2007, 16:32
- Re: Schwerbehindertenausweis bei Epi&HSP - Biggi, 14.10.2007, 17:37
- Re: Re: Schwerbehindertenausweis bei Epi&HSP - Andreas, 14.10.2007, 18:41
- Re: Schwerbehindertenausweis bei Epi&HSP - Anne, 15.10.2007, 07:00
- Re: Schwerbehindertenausweis bei Epi&HSP - Schluffi, 15.10.2007, 10:06
- Re: Schwerbehindertenausweis bei Epi&HSP - "Leben mit Epilepsie", 16.10.2007, 04:36
- Re: Schwerbehindertenausweis bei Epi&HSP - Michael Staub, 16.10.2007, 20:49