Bundeswehr und Epilepsie

Petzy @, Saturday, 03.11.2007, 12:11 (vor 6866 Tagen)

Hallo!
Mein 18jähriger Sohn ist Betroffener, er ist gut eingestellt und zur
Zeit in der Ausbildung.

Anschließend möchte er auf jeden Fall zur Bundeswehr!

Was gibt es hier für Erfahrungen, ist es generell möglich, welche
Voraussetzungen müssen wenn vorhanden sein?

Danke für eine kompetente Info!

Petzy

Re: Bundeswehr und Epilepsie

Anton @, Saturday, 03.11.2007, 15:02 (vor 6866 Tagen) @ Petzy

Hallo Petzi,
ich habe mal unter "Bundeswehr und Epilepsie" nachgesehen, dort habe ich nur Fälle von Soldat/innen gefunden, die bereits im Dienst waren. Als das bei denen herauskam, sind sie gegangen worden. Wenn ich das wissen wollte, würde ich mal 'ne große Anfrage über verschiedene Personen, die anonym bleiben können, starten.
Ich wünsche Euch, dass alles in Euerem Interesse seinen Verlauf nimmt.
Herzliche Grüße
Anton

Re: Bundeswehr und Epilepsie

Nik @, Saturday, 03.11.2007, 23:54 (vor 6865 Tagen) @ Petzy

[zitat=Petzy]Hallo!
Mein 18jähriger Sohn ist Betroffener, er ist gut eingestellt und zur
Zeit in der Ausbildung.

Anschließend möchte er auf jeden Fall zur Bundeswehr!

Was gibt es hier für Erfahrungen, ist es generell möglich, welche
Voraussetzungen müssen wenn vorhanden sein?

Danke für eine kompetente Info!

Petzy[/zitat]
Hi Petzy und Familie
Mei Wissensstand ist so:
Falls er einen Schwerbehindertenausweis hat darf er nicht zum Bund,ist also befreit.
Falls nicht ,muss er zur Musterung und die Berichte vom Neurologen werden eingesehen und es wird entschieden.99,9% werden befreit vom B-Dienst da er nicht einmal am Grundausbildung mit der Waffe teilnehmen darf.So ähnlich wie bei der Polizei.Er muss ja auch Medi nehmen und wie soll das auch funktionieren?Wenn er ein Bundeswehrnarr ist so wie ich tut es mir leid.
Viel Glück und bleibt stark.
Bye Nik

Re: Re: Bundeswehr und Epilepsie

goldi @, Wednesday, 07.11.2007, 11:35 (vor 6862 Tagen) @ Petzy

Mich hat man in Österreich sofort befreit. Selbst in der EU - Richtlinie für Behinderte Mitbürger (2000/78/EG) ist zu lesen, dass beispielsweise bestimmte Berufsgruppen (Militär, Polizei, Feuerwehr...) davon ausgenommen sind, behinderte Personen verpflichtend aufzunehmen. Mit Epilepsie musst du also sicherlich nicht zum Heer.