Antrag Schwerbehinderung

Stephie @, Thursday, 22.11.2007, 10:55 (vor 6847 Tagen)

Hallo,

habe vor zwei Wochen einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Jetzt haben viele behauptet, man hat damit beruflich später überhaupt keine wirklichen Chancen, denn wer stellt einen Schwerbehinderten gerne ein. Kann man den Antrag wiederrufen oder wiedersprechen?

Re: Antrag Schwerbehinderung

Ingo @, Thursday, 22.11.2007, 17:23 (vor 6846 Tagen) @ Stephie

Hi, also ich habe kein Antrag gestellt, sondern die LVA hat mir Papierkram geschickt, weil ich 2Jahre vom AMD der Bau-BG krank geschrieben wurde. Als diese dann alle Papiere zusammen hatten, bekam ich einen Beh.-Ausweis.
LG Ingo

Re: Antrag Schwerbehinderung

Anton @, Thursday, 22.11.2007, 22:52 (vor 6846 Tagen) @ Stephie

[zitat=Stephie]Hallo,

habe vor zwei Wochen einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Jetzt haben viele behauptet, man hat damit beruflich später überhaupt keine wirklichen Chancen, denn wer stellt einen Schwerbehinderten gerne ein. Kann man den Antrag wiederrufen oder wiedersprechen?[/zitat]
Hallo Stephie,
ich habe zum Schwerbehindertenausweis meine feste Theorie, die aber fast überall Anwendung finden kann und vor allem ehrlich ist. Als der Schwerbehindertenausweis vor vielen Jahrzehnten von der Bundesregierung ins Leben gerufen worden ist, sollte er schützen. Zum einen die damaligen Kriegsopfer und zum anderen sollte er verhindern, dass Arbeitnehmer in Arbeit entlassen werden können vom Chef alleine, sondern nur mit Zustimmung des zuständigen Versorgungsamtes.
Das bedeutet für Zeiten, in denen wir keine Vollbeschäftigung mehr haben, lediglich ein Schutz für Arbeitnehmer in Arbeit, am besten noch, wenn sie Beamte oder im Öffentliche Dienst sind, denn ein Kleinbetrieb kann Schwerbehinderte oft gar nicht verkraften wegen des Mehrurlaubs, wegen der Unkündbarkeit etc. Somit ist im Laufe der Jahre dieser Schutz zum Makel für Arbeitnehmer geworden, sofern sie keine Stelle haben.
Ich an Deiner Stelle würde, sofern ich keiner Beschäftigung nachginge und auch keine besonderen Nachteilsausgleiche bekommen könnte, wie freie Fahrt im Öffentlichen Nahverkehr etc., Widerspruch gegen den Bescheid des Versorgungamtes einlegen und sagen, dass Behinderungen nicht mehr bestehen. Wenn Du dann längere Zeit irgendwo in Beschäftigung bist, kann sich der Zustand wieder verschlechtert haben, erst dann würde ich ihn beantragen. Ich wünsche dir alles Gute bei dieser Aktion.
Herzliche Grüße
Anton