Richtlinien Führerschein

Anja @, Friday, 23.11.2007, 16:02 (vor 6845 Tagen)

Hallo,

immer wieder tauchen hier Diskussionen auf um die Richtlinien betreffend der Fahrtauglichkeit eines Epileptikers .Laut Internet sollte eine Anfallsfreiheit von mind. zwei Jahren vorliegen. Was wenn danach ein Unfall mit Personenschaden passiert? Werde ich dann haftbar gemacht?
Ich habe das Fahren im Moment aufgegeben. Es ist mir alles zu unsicher! Mein letzter Anfall liegt erst zwei Monate zurück! Mein Neurologe meinte neulich,ich könne nach ca. einen halben Jahr wieder Auto fahren. Das kommt mir komisch vor. Davor habe ich Angst; d.h. nicht vorm Fahren selbst sondern vor den Konsequenzen die aus einem Unfall resultieren!
Sollte ich mir die Erlaubnis des Arztes schriftlich geben lassen?
Hoffe auf zahlreiche Hinweise!
Liebe Grüße
Anja!


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