Richtlinien Führerschein
Hallo,
immer wieder tauchen hier Diskussionen auf um die Richtlinien betreffend der Fahrtauglichkeit eines Epileptikers .Laut Internet sollte eine Anfallsfreiheit von mind. zwei Jahren vorliegen. Was wenn danach ein Unfall mit Personenschaden passiert? Werde ich dann haftbar gemacht?
Ich habe das Fahren im Moment aufgegeben. Es ist mir alles zu unsicher! Mein letzter Anfall liegt erst zwei Monate zurück! Mein Neurologe meinte neulich,ich könne nach ca. einen halben Jahr wieder Auto fahren. Das kommt mir komisch vor. Davor habe ich Angst; d.h. nicht vorm Fahren selbst sondern vor den Konsequenzen die aus einem Unfall resultieren!
Sollte ich mir die Erlaubnis des Arztes schriftlich geben lassen?
Hoffe auf zahlreiche Hinweise!
Liebe Grüße
Anja!
Re: Richtlinien Führerschein
Hallo Anja,
auf der Eingangsseite von Epilepsie-Netz findest Du auch "Epilepsie und Führerschein". Dort ist es gestaffelt nach Anfallsarten, nach der Dauer, die man anfallskrank gewesen ist etc.
Ich finde Deine Einstellung sehr gut und liege da mit dir konform. Ich habe zwar nicht den Arzt gefragt, sondern mich selbst eingeschätzt. Mein Führerschein liegt seit Mitte 1999 in meinem Safe. Ich bin seither nicht mehr gefahren. Ich habe mir das Fahren selbst verboten. Meinen Kunden erkläre ich, dass ich mich aufgrund der vielen Chemie, die mein Körper aufgrund gesundheitlicher Probleme haben muß, nicht mehr befähigt fühle, Auto zu fahren.
Dieser Schritt hatte für mich weitreichende Konsequenzen. Ich habe u. a. meine Tätigkeit als selbständiger Auktionator und Immobilienmakler aufgeben müssen, weil das ohne Auto schlecht bzw. gar nicht zu bewältigen ist. Ich hoffe, dass es mir eines Tages wieder besser geht, sollte das nicht der Fall sein, fahre ich nicht Auto.
Liebe Grüße
Anton