Schwerbehindertenausweis

Markus @, Thursday, 29.11.2007, 16:36 (vor 6839 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hatte einen Antrag gestellt beim Versorgngsamt auf Feststellung einer Schwerbehinderung. Habe seit Juni diesen Jahre Epilepsie und die Diagnose steht: idiophatische Epilepsie- Grand Mal. Seit Juni habe ich mindestens zwei Anfälle im Monat, bin seitdem auch schon 3 mal im Krankenhaus deswegen eingliefert worden. Bin auf Lamotgrinin eingestellt. Die Erhaltungsdosis ist auch bald erreicht. Trotzdem hatte ich vor gur einer Woche wieder einen Anfall, sogar mit Krankenhausaufenthalt. Heute habe ich den Bescheid erhalten mit einer Behinderung von 40 (GdB). Habe gelesen, dass man bei meiner Form aber mindestens 50 erhalten soll. Soll ich Widerspruch einlegen oder nicht? Wie sind meine Chancen nicht nur im Hinblick auf einen Grad der Behinderung von 50, sondern vor allem auch später beruflich? Befinde mich zurzeit in einem Ausbildungsverhältnis. Was würdet ihr mir empfehlen?

Ich danke euch!

Gruß, Markus

Re: Schwerbehindertenausweis

Schluffi @, Thursday, 29.11.2007, 16:51 (vor 6839 Tagen) @ Markus

Hallo Markus

Mit solchen Fragen wendest du dich am besten an den VDK in deiner Stadt!
Schau mal nach unter google,wo eine Anlaufstelle in der Nähe.
Hilfe ist dort garantiert in jeder Richtung!

Grüße Schluffi

Re: Schwerbehindertenausweis

Anton @, Thursday, 29.11.2007, 18:17 (vor 6839 Tagen) @ Markus

[zitat=Markus]Hallo zusammen,

ich hatte einen Antrag gestellt beim Versorgngsamt auf Feststellung einer Schwerbehinderung. Habe seit Juni diesen Jahre Epilepsie und die Diagnose steht: idiophatische Epilepsie- Grand Mal. Seit Juni habe ich mindestens zwei Anfälle im Monat, bin seitdem auch schon 3 mal im Krankenhaus deswegen eingliefert worden. Bin auf Lamotgrinin eingestellt. Die Erhaltungsdosis ist auch bald erreicht. Trotzdem hatte ich vor gur einer Woche wieder einen Anfall, sogar mit Krankenhausaufenthalt. Heute habe ich den Bescheid erhalten mit einer Behinderung von 40 (GdB). Habe gelesen, dass man bei meiner Form aber mindestens 50 erhalten soll. Soll ich Widerspruch einlegen oder nicht? Wie sind meine Chancen nicht nur im Hinblick auf einen Grad der Behinderung von 50, sondern vor allem auch später beruflich? Befinde mich zurzeit in einem Ausbildungsverhältnis. Was würdet ihr mir empfehlen?

Ich danke euch!

Gruß, Markus[/zitat]

Hallo Markus,
schade, dass die Ärzte das mit Deinen Anfällen nicht in den Griff bekommen. Du bist bestimmt noch in der Anfangsphase des Ausprobierens, somit besteht bestimmt noch die Chance, dass Du anfallsfrei werden kannst.
Zum Schwerbehindertenausweis habe ich eine Meinung, die nicht unbedingt der Realität entsprechen muß. Ich habe allerdings in meinem Leben sowohl auf der Arbeitgeber- als auf der Arbeitnehmerseite gestanden. Wenn Du es bei 40 % läßt, also nicht Widerspruch einlegst, bist Du nicht schwerbehindert im Sinne des Gesetzes. Schwerbehindert ist man erst ab einer MDE von 50 %. Ich persönlich bin der Meinung, dass ein Ausweis mehr Nach- als Vorteile bringt. Ich wünsche dir gute Besserung.
Herzliche Grüße
Anton

Re: Schwerbehindertenausweis

Giaccomo @, Friday, 30.11.2007, 13:44 (vor 6839 Tagen) @ Markus

Hallo Markus,

lege umgehend Widerspruch ein. Du hast ja immerhin regelmäßig noch Anfälle. Das rechtfertigt einen Schwerbehindertenausweis vor allem mit dem Merkzeichen "G".

Dieses Merkzeichen hat den Vorteil, dass du kostenlos mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Umkreis von 50 km (Wohnort) fahren kannst. Ich nehme das selbstverständlich auch in Anspruch. Ich bezahle für die Wertmarke 60 EUR im Jahr ! So billig kann keine Jahreskarte für ein Verkehrsmittel sein.

Wenn wir schon viele Einschränkungen in unserem Leben hinnehmen müssen, dann sollen wir auch unsere Ansprüche durchsetzen und nicht einfach darauf verzichten.

Re: Re: Schwerbehindertenausweis

udo @, Saturday, 01.12.2007, 06:44 (vor 6838 Tagen) @ Markus

[zitat=Giaccomo]Hallo Markus,

lege umgehend Widerspruch ein. Du hast ja immerhin regelmäßig noch Anfälle. Das rechtfertigt einen Schwerbehindertenausweis vor allem mit dem Merkzeichen "G".

Dieses Merkzeichen hat den Vorteil, dass du kostenlos mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Umkreis von 50 km (Wohnort) fahren kannst. Ich nehme das selbstverständlich auch in Anspruch. Ich bezahle für die Wertmarke 60 EUR im Jahr ! So billig kann keine Jahreskarte für ein Verkehrsmittel sein.

Wenn wir schon viele Einschränkungen in unserem Leben hinnehmen müssen, dann sollen wir auch unsere Ansprüche durchsetzen und nicht einfach darauf verzichten.

[/zitat]


Hallo

Da muß ich sagen dazu hat markus recht weil ich habe es auch vohr einen einspruch zu machen ich habe meinen beruf verloren und den kann ich nicht mehr machen und jetzt stehe ich da und bin arbeitslos und suche schon seit einhalbes jahr arbeit und habe 40 absagen und habe eine familie und heute zu tage mußt du auch schauen wo du bleibst wenn es die anderen machen können warum du nicht auch . Mach das im jeden fall .