studium nachteilsausgleich

lukas @, Tuesday, 04.12.2007, 11:46 (vor 6835 Tagen)

hallo,
ich bin seit ca 3 jahren epileptiker und möchte nächstes jahr ein studium beginnen. meine frage ist, kann ich bei der bewerbung durch ein fachärztlic hes attest meine chancen verbessern (härteantrag, nachteilsausgleich) oder eher verschlechtern und was müsste in so einem attest überhaupt stehen.
ich habe meinen neurologen einmal drauf angesprochen und der hat mir davon abgeraten.

Re: studium nachteilsausgleich

Anton @, Tuesday, 04.12.2007, 18:50 (vor 6834 Tagen) @ lukas

Hallo Lukas,
ob das alles stimmt, was ich jetzt schreibe, weiß ich zwar nicht, ich schreibe nur aus persönlicher Erfahrung. Mit der Epilepsie kann man bekommen einen Ausweis mit einer MDE zwischen 40 und 60 %. In der Regel gibt es für eine normalschwere Epielpsie 50 %. Mit 50 % ist man Schwerbehinderter im Sinne des Gesetzes. Wenn ich jetzt eine Bewerbung auf eine Arbeitsstelle ausklammern darf, sieht es meiner Meinung nach so aus, dass Du keine Vorteile hast. Nachteilsausgleiche bekommt man erst, wenn es sich bei dem Ausweis mit Merkzeichen "G", "H" oder "B" handelt. Ich habe z. B. die Epilepsie und eine ganze Reihe anderer Behinderungen. Mein Ausweis ist grün/orange und hat das Merkzeichen "G". Somit kann ich den gesamten Personennahverkehr, auch Regionalverkehr, kostenlos nutzen.
Wer als junger Mensch einen Ausweis beantragt muß wissen, dass es späterhin bei Bewerbungen auf eine Arbeitsstelle dadurch Probleme geben kann.
Ich wünsche dir gute Besserung und einen befriedigenden Ausgang des Studiums.
Herzliche Grüße
Anton