Re: @ lukas

Anton @, Wednesday, 05.12.2007, 13:40 (vor 6833 Tagen) @ tanja

[zitat=tanja]hallo,
ich möchte auch studieren. leider habe ich esverpasst einen härteantrag zu stellen,aber ich werde esdamit im ws/ss wieder versuchen. hier einiges dazu
Denkbar sind verschiedene Härtefallanträge. Ein Härtefallantrag kann etwa gestellt werden, wenn man infolge der Behinderung oder Krankheit Schuljahre wiederholen musste; hierdurch ließe sich die sog. Wartezeit verbessern. Ein Härtefallantrag kann ferner gestellt werden, wenn man infolge der Behinderung und der angetroffenen Schulsituation beurteilbar eine schlechtere Abiturdurchschnittsnote erreicht hat; mithilfe eines entsprechenden Schulgutachtens ließe sich für das Bewerbungsverfahren eine bessere Abiturdurchschnitts-note erzielen. Und schließlich lässt sich auch ein Härtefallantrag auf eine sofortige Zulassung zum Studium stellen – unabhängig von Abiturdurchschnittsnote und ggf. bereits erworbener Wartezeit –, wenn es aufgrund der Behinderung unbillig wäre, eine eventuell erforderliche Wartezeit hinnehmen zu müssen. Eine ausführliche Beschreibung der verschiedenen Härtefallanträge, seien diese bei der ZVS (hier auch noch ein sog. Ortsantrag) oder der Universität einzureichen, finden Sie u. a. Auf der Website der ZVS: www.zvs.de oder der Universität: www.uni-muenster.de/Studierendensekretariat
[/zitat]

Hallo Tanja,
herzlichen Dank für den Beitrag. Ich habe durch ihn viel dazulernen können. Ich finde diese Regelung mit den Härtefallanträgen sehr gerecht und damit den Sinn des Gesetzes erfüllt.
Eine Frage bleibt offen. Ist Voraussetzung für das Stellen eines Härtefallantrags ein Schwerbehindertenausweis, und wenn ja, wieviel Prozent müssen es sein und muß der Ausweis ein Merkzeichen haben?
Diese Frage wird hier immer wieder gestellt.
Ich wünsche dir weiterhin alles Gute und einen zufriedenstellenden Studienverlauf.
Herzliche Grüße
Anton


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