härtefall

tanja @, Wednesday, 05.12.2007, 19:24 (vor 6833 Tagen)

hallo,
ich habe noch was gefunden: (ich habe das übrigens so verstanden, dass man KEINEN behindertenausweis benötigt. vielleicht wäre er hilfreich aber ich werde ihn nicht stellen da ich darüber hinaus bessere chancen bei der zukünftigen arbeit haben will)

Zur Begründung des Härtefallantrags ist ein fachärztliches Gutachten vorzulegen. Es
soll von einem für die jeweilige Behinderung/Krankheit einschlägigen Facharzt erstellt sein
(kein Allgemeinmediziner, kein Kinderarzt!).

Das Gutachten darf sich nicht auf die Diagnose beschränken, es muss auch zu den im
konkreten Einzelfall für den Härtefall maßgeblichen Kriterien hinreichend Stellung nehmen. Diese sind als Nummern 1.1. bis 1.6. im FU-Merkblatt "Sonderanträge" (www.fuinfoseite.de) aufgelistet - meist sind mehrere Kriterien zugleich zutreffend.

Das Gutachten soll auch Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es soll für medizinische Laien nachvollziehbar sein. Das Gutachten ist
im Original oder beglaubigter Kopie einzureichen. Als zusätzliche Nachweise sind z.B.
beglaubigte Kopien des Schwerbehindertenausweises, des Feststellungsbescheids des
Versorgungsamts, des Ausmusterungsbescheids der Bundeswehr geeignet. Psychische
Behinderungen werden in der Regel nicht als Härtegrund anerkannt.

Re: härtefall

Anne @, Friday, 07.12.2007, 07:03 (vor 6832 Tagen) @ tanja

[zitat=tanja]hallo,
ich habe noch was gefunden: (ich habe das übrigens so verstanden, dass man KEINEN behindertenausweis benötigt. vielleicht wäre er hilfreich aber ich werde ihn nicht stellen da ich darüber hinaus bessere chancen bei der zukünftigen arbeit haben will)

Zur Begründung des Härtefallantrags ist ein fachärztliches Gutachten vorzulegen. Es
soll von einem für die jeweilige Behinderung/Krankheit einschlägigen Facharzt erstellt sein
(kein Allgemeinmediziner, kein Kinderarzt!).

Das Gutachten darf sich nicht auf die Diagnose beschränken, es muss auch zu den im
konkreten Einzelfall für den Härtefall maßgeblichen Kriterien hinreichend Stellung nehmen. Diese sind als Nummern 1.1. bis 1.6. im FU-Merkblatt "Sonderanträge" (www.fuinfoseite.de) aufgelistet - meist sind mehrere Kriterien zugleich zutreffend.

Das Gutachten soll auch Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es soll für medizinische Laien nachvollziehbar sein. Das Gutachten ist
im Original oder beglaubigter Kopie einzureichen. Als zusätzliche Nachweise sind z.B.
beglaubigte Kopien des Schwerbehindertenausweises, des Feststellungsbescheids des
Versorgungsamts, des Ausmusterungsbescheids der Bundeswehr geeignet. Psychische
Behinderungen werden in der Regel nicht als Härtegrund anerkannt.
[/zitat]

Hallo Tanja
Falls Du jetzt von dem Zuschuß an Geldern sprichst muß ich Dir wieder sprechen! DEn Härtefallausgleich kann jeder der zu niedriges Einkommen hat und einen Behindertenausweis mit mindestens 50% liegen muß! Das ist ähnlich wie die Sozialhilfe war, ich selber bekomme diesen Zuschuß nicht da mein Mann sein Einkommen zu hoch ist. Aber den Ämter geht es nichts an was Du für Krankheiten hast, die müßen den Behindertenausweis akzeptieren denn das ist ein amtlich anerkanntes Dokument die jede Behörde anerkennen muß!
Es ist auch nicht gesagt das Du ohne Behindertenausweis besser oder leichter Arbeit bekommst, da Du nicht jede Tätigkeit verrichten kannst und darfst.
Ich wünsche Dir alles Gute
Gruß Anne

Re: Re: härtefall

tanja @, Friday, 07.12.2007, 10:42 (vor 6832 Tagen) @ tanja

sorry aber ich spreche über die zulassung zum studium!!