Fahrerlaubnis

Klaus Michael @, Thursday, 06.12.2007, 08:49 (vor 6833 Tagen)

Hallo ich bin Klaus ich brauche mal Eure hilfe.

Ich habe eine bekannte die mir eine Frage gestellt hat die ich so nicht beantworten kann.
Folgende Frage hat Sie mir gestellt.
Ich leide an Epilepsie und bin Besitz eines Führerscheins und möcht wieder Auto fahren darf ich damit fahren ja oder nein.

Gibt es es da eine Wartezeit um das ich wieder ans Steuer darf.

Wer kann mir da eine Fachliche Auskunft geben?

Würde mich über eine Antwort von Euch sehr freuen damit ich Dieser bekannten helfen kann mit Eurer hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Michael

Re: Fahrerlaubnis

Anton @, Thursday, 06.12.2007, 09:45 (vor 6833 Tagen) @ Klaus Michael

[zitat=Klaus Michael]Hallo ich bin Klaus ich brauche mal Eure hilfe.

Ich habe eine bekannte die mir eine Frage gestellt hat die ich so nicht beantworten kann.
Folgende Frage hat Sie mir gestellt.
Ich leide an Epilepsie und bin Besitz eines Führerscheins und möcht wieder Auto fahren darf ich damit fahren ja oder nein.

Gibt es es da eine Wartezeit um das ich wieder ans Steuer darf.

Wer kann mir da eine Fachliche Auskunft geben?

Würde mich über eine Antwort von Euch sehr freuen damit ich Dieser bekannten helfen kann mit Eurer hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Michael[/zitat]

Hallo Klaus Michael
ich finde es sehr gut, dass sich Deine Freundin, bzw. Du, solche Gedanken machst. Denn im Besitz eines Führerscheins sein heißt, nicht automatisch auch Fahren dürfen. Ein gutes Beispiel dafür ist, wenn man oder frau zuviel getrunken hat.
Für an Epilepsie Erkrankte gibt es Regeln. Ganz am Beginn dieser Seite, also unter "Das Epilepsie-Netzwerk" und dann auf "Fragen und Antworten" bekommst Du gute Infos, die Deine Frage beantworten.
Wenn Du eingibst "Epilepsie und Führerschein" erhältst Du zahlreiche Beiträge zu diesem Thema.
Weil es sich bei den Richtlinien um nach Krankheitsart und -verlauf gestaffelte Regeln handelt, bekommst Du auf diesen Seiten viel zu lesen.
Ich wünsche Deiner Bekannten gute Besserung, dir danke ich für das Interesse.
Liebe Grüße
Anton

Re: Fahrerlaubnis

Anne @, Friday, 07.12.2007, 06:54 (vor 6832 Tagen) @ Klaus Michael

[zitat=Klaus Michael]Hallo ich bin Klaus ich brauche mal Eure hilfe.

Ich habe eine bekannte die mir eine Frage gestellt hat die ich so nicht beantworten kann.
Folgende Frage hat Sie mir gestellt.
Ich leide an Epilepsie und bin Besitz eines Führerscheins und möcht wieder Auto fahren darf ich damit fahren ja oder nein.

Gibt es es da eine Wartezeit um das ich wieder ans Steuer darf.

Wer kann mir da eine Fachliche Auskunft geben?

Würde mich über eine Antwort von Euch sehr freuen damit ich Dieser bekannten helfen kann mit Eurer hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Michael[/zitat]

Hallo Michael
Toll das Du Deiner Freundin eine Hilfe bist!
Informationen bekommt man zum einen vom Neurologen, auch kann der Epileptiker Verein weiterhelfen die haben alle gesetzlichen Vorgaben. Vor allem habe ich schon festgestellt das es auch Abweichungen in den Bundesländern gibt also Achtung: auch im Bundesland noch mal nach fragen!
Ich selber habe nie einen Führerschein gemacht da ich seit meinem 15 Lebensjahr medikamentös behandelt werden und nie über einen langen Zeitraum Anfallsfrei war. Alles Gute
Gruß Anne