keine krankenversicherung mit bzw. aufgrund Epilepsie

Daniela @, Friday, 28.12.2007, 14:37 (vor 6810 Tagen)

Hallo,
habe seit mittlerweile 5 Jahren keine Anfälle mehr, super, aber bin seit september selbständig auf Gewerbeschein tätig, und werde in jeder privaten Krankenversicherung abgelehnt, bzw. die gesetzliche hat mich wegen Fristversäumnis nicht wieder freiwillig aufgenommen.
Brauche unbedingt Hilfe, um an meine Medikamente zu kommen, möglichst legal, denn nur so habe ich absolute Anfallsfreiheit.
Also Bitte, bitte, sendet mir Infos zu bzw. meldet euch bei mir.
Ich bin euch jetzt schon super dankbar.

Re: keine krankenversicherung mit bzw. aufgrund Epilepsie

Danny @, Friday, 28.12.2007, 20:56 (vor 6810 Tagen) @ Daniela

Hi, du Pechvogel!!
Da beißt du bei den Privaten auf Granit, vermute ich - und je nachdem, was du nimmst, ist selber zahlen unbezahlbar!
Bist du aus freien Stücken selbständig, oder weil sich nichts anderes fand? Sonst wäre das die Rettung, egal welcher Job, egal wie schlecht bezahlt - Hauptsache sozialversicherungspflichtig... Würde dir natürlich jetzt dein Gewerbe im Aufbau ruinieren, oder? Oder heiraten... ;-D
Was Besseres fällt mir leider auch nicht ein, ich drücke dir aber die Daumen!
Danny

Re: keine krankenversicherung mit bzw. aufgrund Epilepsie

Anne @, Saturday, 29.12.2007, 07:04 (vor 6810 Tagen) @ Daniela

[zitat=Daniela]Hallo,
habe seit mittlerweile 5 Jahren keine Anfälle mehr, super, aber bin seit september selbständig auf Gewerbeschein tätig, und werde in jeder privaten Krankenversicherung abgelehnt, bzw. die gesetzliche hat mich wegen Fristversäumnis nicht wieder freiwillig aufgenommen.
Brauche unbedingt Hilfe, um an meine Medikamente zu kommen, möglichst legal, denn nur so habe ich absolute Anfallsfreiheit.
Also Bitte, bitte, sendet mir Infos zu bzw. meldet euch bei mir.
Ich bin euch jetzt schon super dankbar.[/zitat]

Hallo Danilea
Oje kann man da nur sagen oder besser sch..... nun wird man auch noch bestraft weil arbeiten möchte...
ich kann Dir folgenden Tipp geben wende Dich mal an den Epi verband:
http://www.epilepsie.de/
Vielleicht wissen die einen Rat für Dich, vorallem wende Dich an Dein Arbeitsamt vor Ort.
Viel Glück!!!
Gruß
Anne

Re: keine krankenversicherung mit bzw. aufgrund Epilepsie

Katja @, Saturday, 29.12.2007, 11:57 (vor 6810 Tagen) @ Daniela

[zitat=Daniela]Hallo,
habe seit mittlerweile 5 Jahren keine Anfälle mehr, super, aber bin seit september selbständig auf Gewerbeschein tätig, und werde in jeder privaten Krankenversicherung abgelehnt, bzw. die gesetzliche hat mich wegen Fristversäumnis nicht wieder freiwillig aufgenommen.
Brauche unbedingt Hilfe, um an meine Medikamente zu kommen, möglichst legal, denn nur so habe ich absolute Anfallsfreiheit.
Also Bitte, bitte, sendet mir Infos zu bzw. meldet euch bei mir.
Ich bin euch jetzt schon super dankbar.[/zitat]

Hallo Daniela,
meines Wissens (aber da bin ich mir nicht ganz sicher) darf Dich die private seit Anfang 2007 nicht mehr ablehnen, sie dürfen allerdings wegen der Epi höhere Beiträge verlangen. Wenn Du wegen der Selbständigkeit noch nicht sooo viel verdienst, was ja oft der Fall ist, könntest Du ergänzend "Hartz IV" beantragen, dann bist Du wieder in der gesetzlichen und kannst Dich, wenn Du später mehr verdienst, weiter freiwillig in der gesetzlichen versichern. Eigentlich dürfte es das seit Anfang 2007 nicht mehr geben, dass man unversichert ist!

LG
Katja

Re: Re: keine krankenversicherung mit bzw. aufgrund Epilepsie

Micha @, Saturday, 29.12.2007, 22:34 (vor 6809 Tagen) @ Daniela

Ich habe nachfolgen einen Ausschnitt aus der Gesundheitsreform eingefügt. Hoffentlich hilft dir dieses.
Am Ende sind zwei Telefonnummern angegeben, die Dir um alle Fälle weiterhelfen können.
Die erste ist das Bürgertelefon der Bundesministerium für Gesundheit
die zweite ist eine unabhängige Patientenberatung.
Beide können Dir um alle Fälle kompetent beraten. Frag nach, ob Sie Dir auch helfen können falls die gesetzlichen oder privaten "Querfüsse" machen.

6. Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Der Versicherungsschutz für alle wird stufenweise eingeführt: Seit dem
1. April 2007 gilt der umfassende Versicherungsschutz in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Dann müssen die gesetzlichen
Krankenkassen die Nichtversicherten aufnehmen und dürfen keinem ihrer
Mitglieder mehr kündigen. Ab dem 1. Juli 2007 können Nichtversicherte
sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern, wenn sie
dieser zuzuordnen sind. Und ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle
Nichtversicherten, auch wenn sie der PKV zuzuordnen sind, die Pflicht,
sich zu versichern.
Um die Versichertengemeinschaften der GKV und der PKV zu schützen,
müssen "Nachzügler" Beiträge nachentrichten oder mit
Prämienzuschlägen rechnen. Wer Beiträge nicht zahlt, obwohl er dazu
wirtschaftlich in der Lage wäre, bekommt nur eine Notbehandlung.
7. Wo können sich ehemals gesetzlich Versicherte wieder
krankenversichern?
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt: Wer zuletzt
gesetzlich versichert war, muss nun wieder von seiner ehemaligen
gesetzlichen Krankenkasse oder deren Rechtsnachfolgerin
aufgenommen werden – und zwar seit dem 1. April 2007.
Fragen zum Versicherungsschutz?
Mit dem Bürgertelefon bietet das Bundesministerium für Gesundheit
eine kompetente Anlaufstelle für alle Fragen zum Versicherungsschutz,
zur Gesundheitsreform 2007 und allgemein zur gesetzlichen
Krankenversicherung:
01805/996601*
Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr
*kostenpflichtig
Auskünfte erteilt auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland:
01803/117722**
Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 18 Uhr.
**kostenpflichtig
Informationen im Internet: www.die-gesundheitsreform.de
Hoffe, dass Du dadurch schnellstmöglich wieder versichert bist

LG
Micha