Re: Re: So wird mit uns Schwerbehinderten umgegegangen!
Mensch der Anwalt hat Ahnung.
Der Arbeitgeber kann alles verweigern, der kann sie behandeln wie einen normalen Angestellten, denn die Angestellte hätte von vornherein darauf hinweisen müssen, dass sie schwerbehindert ist um die "Vergünstigungen" zu erhalten inklusive des Schutzes durch das Versorgungsamt bei einer Kündigung etc.
Und ich gebe auch dem Arbeitgeber hier Recht, denn er ist hier der Betrogene und sollte hier von seinen Rechten genauso Gebrauch machen können wie auch wir von unseren. Dabei sollte es nun egal sein, ob nun ein Schwerbehinderter Mensch vorsätzlich getäuscht hat oder nicht.
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- So wird mit uns Schwerbehinderten umgegegangen! -
Chris,
08.01.2008, 12:14
- Re: So wird mit uns Schwerbehinderten umgegegangen! - Anke S., 08.01.2008, 12:48
- Re: So wird mit uns Schwerbehinderten umgegegangen! - Leonardo, 08.01.2008, 21:39
- Re: So wird mit uns Schwerbehinderten umgegegangen! - daniela, 08.01.2008, 23:16
- Re: Re: So wird mit uns Schwerbehinderten umgegegangen! - Christian, 11.01.2008, 05:35