Krankassenopfer

Malexa @, Friday, 18.01.2008, 16:36 (vor 6789 Tagen)

Hallo liebe Mitbetroffenen!
Durch die tollen Rabattverträge unserer Krankenkassen wurde mir anstelle von Timox ein billigeres Oxcarbazepin Präparat verschrieben, dessen Wirkung aber genau die gleiche haben sollte! Aber welche Wirkung???? Ein Chaos in meinen Blutwerten, mehrere Anfälle und ein schlechtes Allgemeinbefinden! Herzlichen Dank! Ich habe nun einige Nachforschungen angestellt und herausgefunden das Oxcarbazepin Dura erst seit 2007 zugelassen ist und deswegen gibt es auch noch keine bekannten Erfahrungswerte! Ebenso haben mit die Pharmaunternehmen bestätigt das die Medikamente nicht identisch sind sondern eben nur den gleichen Wirkstoff enthalten!Deswegen möchte ich euch dringend auffordern Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten bitte zu melden!!!! Entweder der Arzt oder Apotheker sind verpflichtet solche Fälle weiterzuleiten! Vielleicht schaffen wir es so die Krankenkassen zu überzeugen das ein Rabattvertrag wegen 50 Euro es nicht Wert ist mit der Gesundheit von Menschen zu experimentieren!!! Allen die mich unterstützen möchten schonmal herzlichen Dank!
Liebe Grüße Malexa

Re: Generika

"Leben mit Epilepsie" ⌂ @, Saturday, 19.01.2008, 06:28 (vor 6789 Tagen) @ Malexa

Hallo,

Bei Generika muss eine Bioäquivalenzstudie die therapeutische
Austauschbarkeit garantieren. Ein generisches Medikament ist dann
bioäquivalent, wenn in klinischen Vergleichsstudien nachgewiesen wurde, dass
es mit dem Originalpräparat therapeutisch austauschbar ist. Dieses Verfahren
garantiert, dass nicht nur der gleiche Wirkstoff verwendet wird, sondern
dass generische Medikamente auch tatsächlich die gleiche Wirkung zeigen.

Bei einem Generikum darf aber lt. Gesetzt die Wirkstoffmenge sowie die maximal erzielbare Konzentration im Blut
zwischen 80 % und 125 % des Originalpräparates liegen .
Wobei hier zu erwähnen ist, dass die Konzentration von plus/minus 20 Prozent
für Antiepileptika zu groß gewählt ist . Für einen Epilepsiepatienten kann
dies u. U. riskant sein. Man muss sich immer vor Augen halten, dass die
Bioverfügbarkeit bei jedem Menschen anders ist. (lt. Dr. Wolf, Bethel, aus
Ärzteblatt)



Was ist eigentlich Bioäquivalenz? (Bei Generika)

Vermutlich wird euch der Begriff Bioäquivalenz im Sprachgebrauch schon
begegnet sein. Streng genommen bezeichnet er die therapeutische Gleichheit
(Äquivalenz) verschiedener Arzneimittel hinsichtlich ihrer Bioverfügbarkeit.
Verzweife nicht, der Begriff Bioverfügbarkeit ist schnell erklärt! Er
bezeichnet die Geschwindigkeit und das Ausmaß, mit denen ein Wirkstoff aus
der jeweiligen Arzneiform freigesetzt wird und am gewünschten Wirkort im
Körper verfügbar ist. Beide Begriffe an einem einfachen Beispiel
illustriert:

Originaltablette A enthält 100 mg eines Wirkstoffes. Nachdem du das
Medikament geschluckt hast, kommen im Laufe von sagen wir ´mal 24 Stunden 80
mg auch wirklich im Blut an (der Rest ist offenbar im Magen "verloren
gegangen). Mehr passiert leider nicht. Die Bioverfügbarkeit liegt in diesem
Fall bei 80 Prozent. Die verfügbaren 80 mg können nun ihres Amtes walten und
eine heilende Wirkung entfalten. Nun zu Tablette Generikum B .
Es enthält ebenfalls 100 mg des gleichen Wirkstoffes. Man hegt deshalb
zunächst keinerlei Zweifel, dass beide Tabletten daher auch gleich gut sind.
Das Gedankenexperiment zeigt nun aber, dass nach 24 Stunden lediglich 40 mg
des Wirkstoffes im Blut wieder gefunden werden. Mehr konnte nicht
freigesetzt werden. Die Bioverfügbarkeit dieser Tablette beträgt also
lediglich 40 Prozent. Ihre heilende Wirkung ist daher wesentlich geringer.
Weil sich die Bioverfügbarkeiten beider Tabletten unterscheiden, sind sie
nicht bioäquivalent. Sie entfalten trotz gleicher Wirkstoffmenge eine
unterschiedlich starke Wirkung im Organismus. Vom Generikum B muss man in
unserem Beispiel die doppelte Menge nehmen, um den gleichen Effekt wie mit
dem Original A zu erzielen. Die Behandlung mit dem Generikum ist unter
diesem Gesichtspunkt nur dann preiswerter, wenn es weniger als die Hälfte
des Originalpräparates kosten würde. Da zwar auf jeder Medikamentenpackung
der Wirkstoffgehalt ausgewiesen sein muss, über die tatsächliche
Bioverfügbarkeit jedoch keine Aussagen zu finden sind, ist dem Normalbürger
ein objektiver Vergleich von Original und Generikum in der Praxis meist
nicht möglich.

Der Arzt kann und muß bei Komplikationen das bisher eingesetzte Arzneimittel verschreiben.
Auf dem Rezept muß Aut idem angekreuzt sein und der Name des Arzneimittels stehen, dann kann auch nicht die Apotheke tauschen
Liebe Grüße
Ragnar

Re: Krankassenopfer

marco @, Saturday, 19.01.2008, 12:53 (vor 6788 Tagen) @ Malexa

Hallo Malexa,
da kann ich meinem Vorredner nur zustimmen.

1. Ein gewissenhafter Neurologe sollte einem Epilepsie-Patienten NIE ein generisches Mittel verschreiben !!! Wenn ich das aus der Epi-Ambulanz der Uni-klinik Erlangen gesagt bekomme....

2. Die Medikamente, die der Arzt auf´s Rezept schreibt, muß Dir die Apotheke auch geben. Ich hab deswegen auch extra mal bei der DAK nachgefragt.

3. Fall´s Dein Doc die Original-Präparate aus Kostengründen nicht verschreibt, wäre es evtl. an der Zeit sich nen neuen zu suchen.
(zumindest war´s so bei mir)

Viel Glück, ich hoff Du bekommst was "Du brauchst".

gruß marco

Re: Re: Krankassenopfer

"Leben mit Epilepsie" ⌂ @, Sunday, 20.01.2008, 02:46 (vor 6788 Tagen) @ Malexa

[zitat=marco]
2. Die Medikamente, die der Arzt auf´s Rezept schreibt, muß Dir die Apotheke auch geben. Ich hab deswegen auch extra mal bei der DAK nachgefragt.
[/zitat]

Es muß aber der Arzneimittelname z.B. "Carbamazepin Desitin" (Timonil)
und n i c h t der Wirkstoff "Carbamazepin" auf dem Rezept stehen !

Da mit der neuen Gesundheitsreform nun auch Krankenkassen mit (Generika)Pharmafirmen Rabattverträge ausgehandelt haben, soll nun die Apotheke je nach Krankenkasse ein anderes Arzneimittel an den Patienten abgeben.
Hierzu hat die Apotheke ein Softwareprogramm und schaut nun :
Carbamazepin --- welche Krankenkasse --- dann dieses oder jenes Generikum

Auf dem Rezept muß nun z.B. "Carbamazepin Desitin" stehen und unbedingt "AUT IDEM" angekreuzt sein !!

Ist "AUT IDEM" nicht angekreuzt sind die Apotheken gesetztlich verpfichtet ein preiswertes Arzneimittel -- meist Generikum abzugeben.

Grü8e Ragnar