Hallo,
Auch wenn diese Frage bestimmt schonmal gestellt wurde, allerdings beantworten diese meine Frage nicht so, wie ich's mir erhoffe...:).
Also zuerst zu meinem Fall. Ich hatte am 30.12.2006 einen Krampfanfall, nachdem ich fast die ganze nacht nicht geschlafen habe. Mein zweiter anfall war nun am 26.1.2008 nachdem ich meinen 18. gefeiert hab und 5 stunden in der nacht geschlafen habe.
Ich kam dann wieder ins Krankenhaus, dort stellte ein Neurologe dann idiopathische Epilepsie fest. Allerdings meinte er, dass diese Anfälle nur dann auftreten wenn ich wirklich wenig geschlafen hab. Ein Schlafentzugs-EEG bestätigte diese "Theorie".
Seine Aussage zum Führerschein: naja... irgendwie ist das mit dem Gesetz ein wenig schwammig... Also ca. 6 monate... oder noch länger... wie gesagt, alles sehr schwammig...
Ich hab ja nun den Führerschein seit ca. 1 Jahr, und darf seit einem Monat alleine Autofahren...
Meine Frage nun: Wann darf ich denn autofahren, wenn mein letzter Anfall, der halt mein 2. Anfall war, Am 26.1.2008 war. Die Aussage die ich im Internet gelesen hab lautete, nach dem Anfall, der nicht regelmäßig ist, darf man nach 3-6 monaten fahren.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Danke schonmal im vorraus...
Patrick
Re: Epilepsie + autofahren?
Anton
, Friday, 22.02.2008, 21:00 (vor 6754 Tagen) @
Patrick
Hallo Patrick,
schade, dass Du die Anfälle bekommen hast. Bist Du etwa zu unsolide gewesen, oder was meinst Du, woran es liegen kann.
Jetzt zum Führerschein. Es gibt Richtlinien, die das Problem "Epilepsie und Führerschein" regeln. Unter "Fragen und Antworten" kannst Du diese Richtlinien in diesem Forum finden.
Ich wünsche dir viel Gesundheit, gute Genesung und nur das Beste.
Herzliche Grüße
Anton
Re: Epilepsie + autofahren?
Patrick
, Friday, 22.02.2008, 21:05 (vor 6754 Tagen) @
Patrick
[zitat=Anton]Hallo Patrick,
schade, dass Du die Anfälle bekommen hast. Bist Du etwa zu unsolide gewesen, oder was meinst Du, woran es liegen kann.
Jetzt zum Führerschein. Es gibt Richtlinien, die das Problem "Epilepsie und Führerschein" regeln. Unter "Fragen und Antworten" kannst Du diese Richtlinien in diesem Forum finden.
Ich wünsche dir viel Gesundheit, gute Genesung und nur das Beste.
Herzliche Grüße
Anton[/zitat]
Erstmal danke für die schnelle Antwort...
Also ich hab halt beides mal wenig geschlafen, und beim Zweiten mal hatte ich richtig viel Streß, hatte am Tag vorher einen Musikwettbewerb auf den ich mich ein halbes jahr lang vorbereitet hab, dann abends die Geburtstagsparty... Und dann erst um 4 nachts ins Bett.. um 9 wieder aufgestanden, und dann halt fast sofort der anfall... Also ich würd das jetzt so bestätigen, dass der Anfall durch mangelnden Schlaf proviziert wird, aber auch eigentlich nur dadurch... also jetzt keine anderen Einflüße...
Aber ich werd mal sehen...
Patrick
Re: Epilepsie + autofahren?
Brigitta
, Saturday, 23.02.2008, 00:08 (vor 6754 Tagen) @
Patrick
hallöchen,
ich habe früher meinen Führerschein abgeben müßen wegen einem Anfall da ich ein Auto gestreift hatte.
Mir wurde damals gesagt wenn man 1 Jahr anfallsfrei ist darf man den Führerschein machen, dem war net so habe ich mittlerweile erfahren.
Wurde dann operiert und letztes Jahr nach 2 Jahre Anfallsfreiheit durfte ich den wieder NEU machen, d.h. beide Prüfungen, vorher einen Gutachten machen lassen müßen was natürlich ebenfalls schweine Geld gekostet hat und dann die Fahrstunden und Prüfungen, wo ich sagen muß ich hätte mir das damals sparen können wenn ich das gewußt hätte, hab jetzt letztes Jahr wieder soviel Geld ausgegeben wie damals.
Naja wie auch immer, ich würde mich echt bei der Führerscheinstelle erkundigen wie das ist. Würde mich auf die Aussagen der Ärzte net verlassen in der Hinsicht.
Hier eine Seite auf der man einiges nachlesen kann, aber wie gesagt lieber fragen.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=home
Vielleicht findest dort auch paar Informationen.
Was du bestimmt machen mußt selbst wenn du den Führerschein net abgeben mußt Attest jedes Jahr mind. 1 mal abgeben bei der Führerscheinstelle. Das muß ich auch machen.
LG
Brigitta
[zitat=Patrick][zitat=Anton]Hallo Patrick,
schade, dass Du die Anfälle bekommen hast. Bist Du etwa zu unsolide gewesen, oder was meinst Du, woran es liegen kann.
Jetzt zum Führerschein. Es gibt Richtlinien, die das Problem "Epilepsie und Führerschein" regeln. Unter "Fragen und Antworten" kannst Du diese Richtlinien in diesem Forum finden.
Ich wünsche dir viel Gesundheit, gute Genesung und nur das Beste.
Herzliche Grüße
Anton[/zitat]
Erstmal danke für die schnelle Antwort...
Also ich hab halt beides mal wenig geschlafen, und beim Zweiten mal hatte ich richtig viel Streß, hatte am Tag vorher einen Musikwettbewerb auf den ich mich ein halbes jahr lang vorbereitet hab, dann abends die Geburtstagsparty... Und dann erst um 4 nachts ins Bett.. um 9 wieder aufgestanden, und dann halt fast sofort der anfall... Also ich würd das jetzt so bestätigen, dass der Anfall durch mangelnden Schlaf proviziert wird, aber auch eigentlich nur dadurch... also jetzt keine anderen Einflüße...
Aber ich werd mal sehen...
Patrick[/zitat]
Re: Epilepsie + autofahren?
Patrick
, Saturday, 23.02.2008, 00:15 (vor 6754 Tagen) @
Patrick
[zitat=Brigitta]hallöchen,
ich habe früher meinen Führerschein abgeben müßen wegen einem Anfall da ich ein Auto gestreift hatte.
Mir wurde damals gesagt wenn man 1 Jahr anfallsfrei ist darf man den Führerschein machen, dem war net so habe ich mittlerweile erfahren.
Wurde dann operiert und letztes Jahr nach 2 Jahre Anfallsfreiheit durfte ich den wieder NEU machen, d.h. beide Prüfungen, vorher einen Gutachten machen lassen müßen was natürlich ebenfalls schweine Geld gekostet hat und dann die Fahrstunden und Prüfungen, wo ich sagen muß ich hätte mir das damals sparen können wenn ich das gewußt hätte, hab jetzt letztes Jahr wieder soviel Geld ausgegeben wie damals.
Naja wie auch immer, ich würde mich echt bei der Führerscheinstelle erkundigen wie das ist. Würde mich auf die Aussagen der Ärzte net verlassen in der Hinsicht.
Hier eine Seite auf der man einiges nachlesen kann, aber wie gesagt lieber fragen.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=home
Vielleicht findest dort auch paar Informationen.
Was du bestimmt machen mußt selbst wenn du den Führerschein net abgeben mußt Attest jedes Jahr mind. 1 mal abgeben bei der Führerscheinstelle. Das muß ich auch machen.
LG
Brigitta
[zitat=Patrick][zitat=Anton]Hallo Patrick,
schade, dass Du die Anfälle bekommen hast. Bist Du etwa zu unsolide gewesen, oder was meinst Du, woran es liegen kann.
Jetzt zum Führerschein. Es gibt Richtlinien, die das Problem "Epilepsie und Führerschein" regeln. Unter "Fragen und Antworten" kannst Du diese Richtlinien in diesem Forum finden.
Ich wünsche dir viel Gesundheit, gute Genesung und nur das Beste.
Herzliche Grüße
Anton[/zitat]
Erstmal danke für die schnelle Antwort...
Also ich hab halt beides mal wenig geschlafen, und beim Zweiten mal hatte ich richtig viel Streß, hatte am Tag vorher einen Musikwettbewerb auf den ich mich ein halbes jahr lang vorbereitet hab, dann abends die Geburtstagsparty... Und dann erst um 4 nachts ins Bett.. um 9 wieder aufgestanden, und dann halt fast sofort der anfall... Also ich würd das jetzt so bestätigen, dass der Anfall durch mangelnden Schlaf proviziert wird, aber auch eigentlich nur dadurch... also jetzt keine anderen Einflüße...
Aber ich werd mal sehen...
Patrick[/zitat][/zitat]
Also ich meinte ja auch so, dass man dann zwar zum Neurologen muss, und wenn der einem dann bestätigt dass die gehirnströme wieder in ordnung sind (nehme ja auch tablette) dass man dann wieder fahren darf...
Wie bei Fragen & Antworten steht, bis zu 6 monate nnach dem anfall...
Scheinbar ein sehr kritisches thema...
Re:Epilepsie + autofahren?
"Leben mit Epilepsie"
, Sunday, 24.02.2008, 04:48 (vor 6753 Tagen) @
Patrick
Hallo,
man bekommt nicht immer die Antwort, die man sich wünscht.
Schau mal auf www.epilepsie-dollbergen.de nach.
Einmaliger Gelegenheitsanfall (z. B. provoziert durch Alkohol und Schlafmangel) ohne Hinweis auf eine strukturelle Hirnverletzung bzw. beginnende Epilepsie
Fahrerlaubnis nach 3- bis 6-monatiger anfallsfreier Beobachtungszeit.
Die anfallsprovozierende Bedingung darf nicht mehr gegeben sein oder muss vermieden werden können.
Bei Alkoholismus ist eine zusätzliche Begutachtung erforderlich.
Einmaliger Anfall ohne Provokation und ohne Hinweise auf strukturelle Gehirnveränderungen bzw. Hinweise auf eine beginnende Epilepsie
Hier müssen neurologischer Befund, psychiatrischer Befund, das EEG und die Kernspintomographie des Kopfes normal sein.
Eine Fahrerlaubnis kann nach anfallsfreier Beobachtungszeit von 3-6 Monaten erteilt werden.
Neu aufgetretene Epilepsie, deren Therapieresistenzen nicht erwiesen ist,
Fahrerlaubnis nach 1-jähriger Anfallsfreiheit, da kein wesentliches Rückfallrisiko anzunehmen ist.
http://www.epilepsie-dollbergen.de/include.php?src=http://www.epilepsie-dollbergen.de/epi/kfz.htm
Du hattest ja keinen einmaligen Anlall !
Einmalig ist 1 mal.
Du hattest 2 Anfälle, also muß überprüft werden, ob Epilepsie vorliegt (wie du schreibst nimmst du ja Antiepileptika).
Neurologischer Befund, psychiatrischer Befund, das EEG und die Kernspintomographie des Kopfes sollte normal sein.
Deshalb meinst du es ist schwammig.
Bei neu aufgetretener Epilepsie, deren Therapieresistenzen nicht erwiesen ist
kann es sogar mindestens 1 Jahr keinen Führerschein geben.
Wie dein Arzt oder du oder andere in diesem Forum deine Anfälle/Epilepsie auslegen und wie lange keinen Führerschein ist Spekulation.
Erst ein Verkehrsgutachten
(Neurologe für verkehrsmedizinische Begutachtung zertifiziert)
kann dir genaue Auskunft geben, wenn er dich untersucht hat und er deine Krankengeschichte kennt.
lg Ragnar
Re: Re:Epilepsie + autofahren?
Patrick
, Sunday, 24.02.2008, 10:38 (vor 6753 Tagen) @
Patrick
[zitat="Leben mit Epilepsie"]Hallo,
man bekommt nicht immer die Antwort, die man sich wünscht.
Schau mal auf www.epilepsie-dollbergen.de nach.
Einmaliger Gelegenheitsanfall (z. B. provoziert durch Alkohol und Schlafmangel) ohne Hinweis auf eine strukturelle Hirnverletzung bzw. beginnende Epilepsie
Fahrerlaubnis nach 3- bis 6-monatiger anfallsfreier Beobachtungszeit.
Die anfallsprovozierende Bedingung darf nicht mehr gegeben sein oder muss vermieden werden können.
Bei Alkoholismus ist eine zusätzliche Begutachtung erforderlich.
Einmaliger Anfall ohne Provokation und ohne Hinweise auf strukturelle Gehirnveränderungen bzw. Hinweise auf eine beginnende Epilepsie
Hier müssen neurologischer Befund, psychiatrischer Befund, das EEG und die Kernspintomographie des Kopfes normal sein.
Eine Fahrerlaubnis kann nach anfallsfreier Beobachtungszeit von 3-6 Monaten erteilt werden.
Neu aufgetretene Epilepsie, deren Therapieresistenzen nicht erwiesen ist,
Fahrerlaubnis nach 1-jähriger Anfallsfreiheit, da kein wesentliches Rückfallrisiko anzunehmen ist.
http://www.epilepsie-dollbergen.de/include.php?src=http://www.epilepsie-dollbergen.de/epi/kfz.htm
Du hattest ja keinen einmaligen Anlall !
Einmalig ist 1 mal.
Du hattest 2 Anfälle, also muß überprüft werden, ob Epilepsie vorliegt (wie du schreibst nimmst du ja Antiepileptika).
Neurologischer Befund, psychiatrischer Befund, das EEG und die Kernspintomographie des Kopfes sollte normal sein.
Deshalb meinst du es ist schwammig.
Bei neu aufgetretener Epilepsie, deren Therapieresistenzen nicht erwiesen ist
kann es sogar mindestens 1 Jahr keinen Führerschein geben.
Wie dein Arzt oder du oder andere in diesem Forum deine Anfälle/Epilepsie auslegen und wie lange keinen Führerschein ist Spekulation.
Erst ein Verkehrsgutachten
(Neurologe für verkehrsmedizinische Begutachtung zertifiziert)
kann dir genaue Auskunft geben, wenn er dich untersucht hat und er deine Krankengeschichte kennt.
lg Ragnar
[/zitat]
das ist wohl war, allerdings ist mein Fall ja irgendwie anders als die beschriebenen.
Ich hatte im Abstand von 13 Monaten meine beiden anfälle, beide durch erheblichen Schlafentzug.
Laut Definition ist das zwar kein Gelegenheitsanfall, aber von wirklich persistierender Epilepsie kann ja auch nicht die Rede sein.
"Nach einjähriger Anfallsfreiheit, wenn kein wesentliches Risiko für weitere Anfälle besteht. Bei langjährig bestehenden, bislang therapieresistenten Epilepsien beträgt die erforderliche anfallsfreie Zeit 2 Jahre."
Der Arzt meinte, dass bei mir eigentlich keine Gefahr für weitere Anfälle in der nächsten Zeit bestünde, außerdem nehm ich ja die medikamente, die die Anfälle unterdrücken.
Sogesehen ist die Regelung war das Fahrverbot angeht ja schon irgendwie schwammig.
So seh ich das zumindest.
Re: Re: Re:Epilepsie + autofahren?
"Leben mit Epilepsie"
, Monday, 25.02.2008, 07:31 (vor 6752 Tagen) @
Patrick
[zitat=Patrick]
das ist wohl war, allerdings ist mein Fall ja irgendwie anders als die beschriebenen.
Ich hatte im Abstand von 13 Monaten meine beiden anfälle, beide durch erheblichen Schlafentzug.
Laut Definition ist das zwar kein Gelegenheitsanfall, aber von wirklich persistierender Epilepsie kann ja auch nicht die Rede sein.
"Nach einjähriger Anfallsfreiheit, wenn kein wesentliches Risiko für weitere Anfälle besteht. Bei langjährig bestehenden, bislang therapieresistenten Epilepsien beträgt die erforderliche anfallsfreie Zeit 2 Jahre."
Der Arzt meinte, dass bei mir eigentlich keine Gefahr für weitere Anfälle in der nächsten Zeit bestünde, außerdem nehm ich ja die medikamente, die die Anfälle unterdrücken.
Sogesehen ist die Regelung was das Fahrverbot angeht ja schon irgendwie schwammig.
So seh ich das zumindest.[/zitat]
Hallo Patrick,
kein normaler Neurologe und auch nicht du oder ich können die Bestimmungen bezüglich deiner Anfälle genau definieren - Dies kann nur ein Neurologe der eine Qulifikation für verkehrsmedizinischer Gutachten hat.
Fakt ist bei dir :
Du hattest 2 Anfälle
dein zweiter/letzter Anfall war 01-08
Es wird Epilepsie vermutet oder ist sogar diagnostiziert worden, warum nimmst du sonst Antiepileptika
somit mußt du je nach Diagnose und Gutachten mindestens 3-6 Monate anfallsfrei sein um wieder Autofahren zu können.
Bei ungünstiger Diagnose und Gutachten sogar 1 Jahr
Was sagt denn dein behandelnder Neurologe.
Er muß dich mindestens unterschreiben haben lassen, daß du kein Autofahren darfst.
Das tun alle gewissenhafte Neurologen, denn durch deine Unterschrift sind sie entlastet wenn du trotzdem fährst und jemanden todfährst.
Wenn dich todfährst scheint wohl nicht so schlimm, denn du scheinst ja ein Zocker zu sein
LG Ragnar
Re: Epilepsie + autofahren?
Patrick
, Tuesday, 26.02.2008, 20:23 (vor 6750 Tagen) @
Patrick
[zitat="Leben mit Epilepsie"][zitat=Patrick]
das ist wohl war, allerdings ist mein Fall ja irgendwie anders als die beschriebenen.
Ich hatte im Abstand von 13 Monaten meine beiden anfälle, beide durch erheblichen Schlafentzug.
Laut Definition ist das zwar kein Gelegenheitsanfall, aber von wirklich persistierender Epilepsie kann ja auch nicht die Rede sein.
"Nach einjähriger Anfallsfreiheit, wenn kein wesentliches Risiko für weitere Anfälle besteht. Bei langjährig bestehenden, bislang therapieresistenten Epilepsien beträgt die erforderliche anfallsfreie Zeit 2 Jahre."
Der Arzt meinte, dass bei mir eigentlich keine Gefahr für weitere Anfälle in der nächsten Zeit bestünde, außerdem nehm ich ja die medikamente, die die Anfälle unterdrücken.
Sogesehen ist die Regelung was das Fahrverbot angeht ja schon irgendwie schwammig.
So seh ich das zumindest.[/zitat]
Hallo Patrick,
kein normaler Neurologe und auch nicht du oder ich können die Bestimmungen bezüglich deiner Anfälle genau definieren - Dies kann nur ein Neurologe der eine Qulifikation für verkehrsmedizinischer Gutachten hat.
Fakt ist bei dir :
Du hattest 2 Anfälle
dein zweiter/letzter Anfall war 01-08
Es wird Epilepsie vermutet oder ist sogar diagnostiziert worden, warum nimmst du sonst Antiepileptika
somit mußt du je nach Diagnose und Gutachten mindestens 3-6 Monate anfallsfrei sein um wieder Autofahren zu können.
Bei ungünstiger Diagnose und Gutachten sogar 1 Jahr
Was sagt denn dein behandelnder Neurologe.
Er muß dich mindestens unterschreiben haben lassen, daß du kein Autofahren darfst.
Das tun alle gewissenhafte Neurologen, denn durch deine Unterschrift sind sie entlastet wenn du trotzdem fährst und jemanden todfährst.
Wenn dich todfährst scheint wohl nicht so schlimm, denn du scheinst ja ein Zocker zu sein
LG Ragnar
[/zitat]
Hallo,
na der letzte Beitrag ist ja nunmal so ziemlich das, was ich erhofft/erwartet hab...
Nein, ich musste nichts unterschreiben, dass ich kein Autofahren darf...
Und nein... Ich bin kein Zocker... ich seh's ja auch ein, dass ich, WENN ich einen Anfall kriegen würde, andere gefährden würde... nur hab ich halt keine ahnung wann ich wieder fahren darf... Und es ist ja nicht so, dass in Zukunft (in naher zukunft) ein Anfall zu erwarten ist...
Es ist halt so, dass ich am 18.Januar 18 wurde, und endlich alleine fahren durfte, und jetzt darf ich halt nicht mehr fahren... Das ist nur sehr sehr ärgerlich... Deshalb interessiert's mich, wann ich wieder darf...