Hallo Jens,
gut dass Du dich im Voraus informierst, bevor Du Fehler machst. Nach dem Schwerbehindertengesetz ist erst jemand schwerbehindert mit einem GdB (Grad der Behinderung) ab 50.
Demnach bist Du nicht behindert. Du mußt die 40 % nicht angeben. Auch nicht, wenn Du nach einer Schwerbehinderung gefragt wirst. Was ich jetzt gesagt habe, gilt nur für die Angabe zur Schwerbehinderung.
Angenommen, Du hättest im Schwerbehindertenausweis einen GdB von 50, würdest nicht danach gefragt werden, egal ob schriftlich oder mündlich, dann müßtest Du es nur angeben, wenn Du schon im Voraus wüßtest, dass Du die Arbeit nicht verrichten kannst.
Ein Beispiel: Du bewirbst dich als Dachdecker, wirst nicht nach Behinderungen gefragt und läßt dich einstellen. Das geht nicht, weil Du als Anfallskranker auf dem Dach nichts zu suchen hast und es auch nicht verantworten kannst.
Noch einmal zu Deinem Fall. Wenn Du mündlich oder per Fragebogen nach einer "Schwerbehinderung" gefragt wirst, kannst Du getrost mit "nein" antworten, weil man erst ab einem Grad von 50 Schwerbehinderter ist.
Die Angabe Deiner Epilepsie ist nur nötig, wenn mit Anfällen auf der Arbeit zu rechnen ist. Dann solltest Du dich erst einstellen lassen und wenn Du gezeigt hast, dass Du gut arbeiten kannst, es bei Gelegenheit einmal erzählen.
Selbst als 30-Jähriger ist es heutzutage nicht leicht, einen Job zu bekommen. Aus dem Grunde dürfen dir Fehler bei der Bewerbung nicht unterlaufen. Das fängt an mit der richtigen Rechtschreibung und geht bis zur Form des Bewerbungsschreibens.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Stellensuche und stets gute Gesundheit und viel Glück.
Herzliche Grüße
Anton