: Führerschein
P.S.
Dies gilt nur wenn du den Führerschein abgeben mußtes, d.h. das Straßenverkehrsamt bzw. Führerscheinstelle hat sich in den 15 Jahren mit Epilepsie an dich gewandt.
Hast du aber noch deinen Fürerschein und und bist freiwillig nicht mehr Autogefahren, ist dein Führerschein nie ungültig geworden lediglich eine bis zu 2jährige Anfallsfreiheit je nach Umfang/Häufigkeit deiner Anfälle wird dir dein Arzt vorschlagen.
http://www.epilepsie-netz.de/155/Epilepsie-Ratgeber/Fuehrerschein.htm
Aber auch hier kann es dir passieren daß dein Arzt sich über einen Gutachter absichern möchte
Lg Ragnar
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- Führerschein -
Ida,
20.03.2008, 10:16
- Re: Führerschein - Hubert, 20.03.2008, 11:06
- Re: Re: Führerschein - Hubert, 20.03.2008, 11:22
- Re: Führerschein - georg, 20.03.2008, 14:52
- Re: Re: Führerschein - Anja, 20.03.2008, 21:53
- Re: Re: Re: Führerschein - "Leben mit Epilepsie", 21.03.2008, 05:39
- : Führerschein - "Leben mit Epilepsie", 21.03.2008, 06:01
- Re: Führerschein - Anja, 21.03.2008, 12:47
- Re: Re: Führerschein - Brigitta, 21.03.2008, 18:39
- Re: Re: Re: Führerschein - Anja, 21.03.2008, 21:20
- Re: Führerschein - Brigitta, 21.03.2008, 21:42
- Re: Re: Führerschein - Anja, 22.03.2008, 17:03
- Re: Re: Re: Führerschein - Brigitta, 22.03.2008, 18:41