Re: Epilepsie & Landwirtschaft

Anton @, Tuesday, 25.03.2008, 08:15 (vor 6723 Tagen) @ Anja

Hallo Anja,
mit dem Nehmen oder Erben ist es bei landwirtschaftlichen Betrieben nicht so einfach. Es muss geklärt werden, ob der Betrieb in der Höferolle steht, wenn das der Fall ist, scheidet die gesetzliche Erbfolge aus und es tritt ein das Hoffolgegesetz. Gegen die Entscheidung Deines Opas wird sich Dein Bruder vielleicht noch wehren. Wenn Du von Übernahme sprichst, gehe ich davon aus, dass schon eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgt ist.
Die Richtlinien "Epilepsie und Führerschein" sind auf der Eingangsseite dieses Forums zu finden. Für dich ist es von Wichtigkeit, dass der Betrieb arrondiert ist, damit Du nicht ständig mit den Maschinen die Straße passieren musst. Was das Bedienen der landwirtschaftlichen Geräte angeht, kommt es auf die Struktur des Betriebes an. Ferner ist ausschlaggebend Deine Gesundheit, ob Dein Freund überhaupt Lust hat, diese schwere Arbeit zu verrichten. Hinzu kommt noch, dass es schon ein Risiko darstellt, sich mit einer chronischen Krankheit selbständig zu machen. Was die Gefahren mit der Arbeit von Maschinen angeht, ist aus meiner Sicht von größter Wichtigkeit die Selbsteinschätzung. Es gibt die Möglichkeit, sich bei den zuständigen Landwirtschaftskammern beraten zu lassen.
Ich wünsche dir ein Händchen für die richtige Wahl, gute Besserung und viel Glück.
Herzliche Grüße
Anton


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