Hi,
darf einem auf Grund seiner Erkrankung der Zutritt zu bestimmten Freizeiteinrichtungen verboten werden?
Ich wollte letzte Woche mit einer Freundin in Schwimmbad und da war schon an der Tür ein Aushang, dass es Menschen mit Kreislaufproblemen,Asthma,Anfasllsleiden usw nicht gestattet ist dieses zu betreten,weil die betreffenden Personen für sich selbst ein Risiko da stellen würden !!! Darf so was sein? Ist das nicht Diskriminierung oder so was.Ich bin dort jedenfalls nicht mehr schwimmen gegangen weil ich so wütend und verunsichert war.
Hab ihr so was auch schon mal erlebet?
Lieben Gruß an alle,
Anna
Re: Schwimmbadverbot
Sassi
, Tuesday, 15.04.2008, 14:14 (vor 6701 Tagen) @
Anna-Katharina
Hallo,
vorneweg würde ich sagen das das eine bodenlose Frechheit ist Menschen aufgrund ihres Krankheitsbildes zu "sortieren", bzw.zu diskriminieren. Nichts anders stellt ein solches Verbot dar.
Mit Anfällen oder dergleichen ist man ja schließlich kein Mensch zweiter Klasse.
Und wie heißt es doch so schön: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Jedoch kann ich das Verbot auch verstehen. Die Badeanstalt sichert sich so gleich von Anfang an ab. Würde man trotz Verbotes ins Bad gehen, und man bekäme einen Anfall, ist das Schwimmbad rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Jeder enstandene Schaden wäre Selbstverschulden. Traurig aber wahr!
Re: Schwimmbadverbot
Matthias
, Wednesday, 16.04.2008, 00:51 (vor 6701 Tagen) @
Anna-Katharina
Hallo,
das hat gar nichts mit Frechheit zut tun. - Es ist, im Gegenteil, eine Frechheit, die Schwimmbadaufsicht sozusagen, so abzustempeln!
In einem Schwimmbad gibt es ganz klare Vorschriften und die besagen eben, dass Epileptiker hier ausgeschlossen sind und damit keinen Versicherungsschutz haben.
Zweite Klasse und dritte Klasse und vierte Klasse. - Sei Dir mal im Klaren, dass der Schwimmmeister die Aufsichtspflicht über das ganze Bad hat und nicht nur über die Schwimmer, wenngleich Du ihn vielleicht andauernd in seinem Kämmerlein beobachtest, sofern Du ihn gerade siehst. - Er hat genauso die Chemiekalien im Auge zu haben und wird auch an den Eingang geholt wenn was klemmt oder das Wechselgeld alle ist; er hat den Heizungsraum zu kontrollieren, wie auch seinen Raum, in dem Schwimmhilfen, der Buchhaltungs-PC, der auch täglich mehrmals gefüttert werden will; Immer wieder bimmelt das Telefon und dann hat eben auch noch den Schwimmbadbereich selbst und unter Umständen ist auch noch ein Sprungbereich da, von dem er es ja vermutlich sehen kann, sofern es eben in näherer Umgebung passiert, weil er da eben darauf zu achten hat, dass keiner dem Anderen in's Kreuz rein- oder rauf springt und wird also von dort oben nicht den Epileptiker im Auge haben können.
Der Schwimmmeister ist also nicht nur Epileptikeraufseher, das wollen wir mal klar stellen und das hat gar nichts mit Zweiklassengesellschaft zu tun. Unterhalte Dich eben mal mit einem Schwimmmeister, oder opfere mal einen Tag dafür, dass Du mit ihm seine gesamten Aufträge durchziehen kannst und dann rede über Zweiklassengesellschaft und Frechheiten, oder stemple ihn entsprechend ab!
Übernimm doch Du mal die Verantwortung über ein Bad und dann wollen wir mal sehen, was Du dann tust, wenn im Kinderbereich die Kinder herum toben und im Nichtschwimmerbereich dann auch Bälle und Ringe herum fliegen und von einem Einsprungbänken springen auch noch die Kinder nacheinander rein. - Ist das nich genug Aufsichtspflicht? - Der Epileptiker wird wohl nicht unbedingt mal dem Schwimmmeister winken und rufen, dass jetzt eben in den nächsten fünf Minuten ein Anfall kommt und er doch bitte kurz mal reinspringen soll, damit er ihn in der Mitte vom Schwimmbereich rausholden darf, wenn er gerade bei den Chlorgasflaschen im Keller ist. - Weißt Du was los ist, wenn der Neutralisierer vielleicht dem Ende zu geht und das Chlor eben frei ins Wasser rein kann? - Die Vorschriften sind eben nicht auf Zweiklassen ausgelegt.
Und wenn Senjorenschwimmen ist, dann ist das auch extra angemeldet und da hat dann der Schwimmmeister- oder eine Vertretung am Beckenrand zu sein, was er eben bei einem Epileptiker alleine nicht der Fall ist. - Wenn eine Gruppe Behinderte kommt, sind zwei- oder meist sogar drei Aufsichtspersonen (also nicht nur als "Taxifahrer") dabei. Ob die jetzt die Rettungsschwimmerausbildung haben, müsste ich erst erfragen, aber da haben eindeutig diese drei Mädels die Verantwortung über ihre ca. 10 unterschiedlich Behinderten, das soll auch mal gesagt sein.
Die einzige Möglichkeit, die ein Epi hat, ist das Gespräch mit dem Schwimmmeister- bzw. den Schwimmmeistern, weil es meist drei sind, die eben Schichten (weil auch zur Schulzeit die Wasseranlage zu funktionieren hat), zu Reden und deren Anforderungen zu erfragen und akzeptieren.
In dem Bad, in das ich gehe, kommen Epis rein, sofern mindestens eine eigene Aufsichtsperson (Familie / Freundeskreis) dabei ist und der / die Epi entsprechend gekennzeichnet (rote Bademütze- oder ähnlich auffalende Kopfbedeckung) schwimmt. - So sehen es Schwimmer eher und die Wasserwachtler (Freibad) können eher Aufmerksamkeit zeigen und die Schwimmer (Gäste) selbst passen auch eher auf, weil eben besondere Kleidung doch eher auffällt und somit Aufmerksamkeit zu sich zieht.
Hast Du selbst denn eine Rettungsschwimmerausbildung? - Sonst mach sie erst mal und dann wirst Du sehen, was für eine Arbeit es ist, wenn Du nur den Ring von 4 Meter (bei einem 10-Meter-Turm dann 5 Meter) Tiefe raus holst. Und in einem Hallenbad mit Sprungbereich ist der normale Schwimmbereich nicht so lang, weil die Rampe auch bald anfängt, da es keine Stufe von 1,80 auf 4 Meter ist. Schlepp mal eine Person 10- oder 15 Meter! Weißt Du, wie lange der Mensch bewußtlos unter Wasser bleiben kann, bis er "weg" ist? - Ich kam bis zum silbernen Abzeichen, weil ich für das Goldene zu langsam im Wasser war und somit ist da nicht nur Theorie drinnen. Weißt Du, wie schnell ein Bewußtloser- oder ein Epi, der beim Anfall in Atemnot "pumpt" seine Lunge mit Wasser gefüllt hat? - Du wärst garantiert die Erste, die toben würde, wenn jemand aus Deiner Familie versäuft, weil man seitens dem Schwimmmeister rücksichtslose Handlungen durchziehen muss und der Schwimmeister eben gerade zu dem Zeitpunkt NICHT am Beckenrand ist, sondern im Keller oder im Umkleidebereich! - Solche, die selbst keine Verantwortung übernehmen wollen, sind immer die größten Schreier und glaube nicht, dass das dem Staatsanwalt egal ist, wenn da jemand (ob Epi oder nicht!) "abkratzt" und Du würdest dann dafür in jedem Falle als freiwillige Vertretung zum Gitterstäbezählen gehen!
Da sind wir also genau so weit wie mit der Angelegenheit "Fahrerlaubnis".
Ich empfiehl Dir daher, weil Du eben so klug bist und über die Aufsichtspersonen recht herablassen kannst, eine Ausbildung zum Schwimmmeister; also drei Jahre Ausbildung und dann bist Du erst mal Schwimmmeistergehilfe; dann machst Du Dein entsprechendes Praktikum und danach gehst Du mal ein halbes Jahr auf die Meisterschule (gut über 10000 Euro - nebenbei gesagt), damit Du eben auch Schwimmmeister/in bist. - Und dann gehst Du zur Stadt und lässt Dich als Schwimmmeister/in einstellen und lässt Dir Deine entsprechende Arbeitszeiten ausschreiben und veröffentlichen, damit während Deiner Arbeitszeit Epis rein können. - Du bist ja gerne willig, diese Verantwortung zu übernehmen. - Und komm dann bloß nicht mit "Frechheit" und "Zweiklassengesellschaft"! - Übernimm erst mal so eine Verantwortung. - Wie schnell Du dann den Job wegen grob-fahrlässiger Handlungen los haben kannst, das ist Deiner Vorstellung überlassen und das nächste Schwimmbad wartet auch schon in der Nachbarortschaft, wo Du Dich dann wieder einstellen lassen kannst, weil Du dann ja so extrem gefragt sein dürftest, wenn Du ein(n) Todesfall verschuldet hast.
Erst letztes Jahr ist ein Senjor untergegangen und musste raus geholt werden, weil er es mit dem Herz bekam und da spielte auch das Glück mit, dass es einem aufmerksamem Schwimmer (Krauler) aufgefallen ist, dass er unter ging, weil er eben nach dem Senjorenschwimmen noch weiter im Wasser blieb und damit die besondere Aufsichtspflicht vorbei war und der Schwimmmeister nicht im Schwimmbeckenbereich gewesen ist, sondern draussen was zu tun hatte.
Es gibt halt bestimmte Gesetze, die eben auch etwas hintergründig durchdacht sind und vielleicht auch aus Erfahrungen zollen. - Wir gehen jedes Jahr am Sylvestertag in einen Weiher rein und da sind dann mindestens ein Schwimmmeister (jedenfalls bisher mindestens einer) und drei Gast-Wasserwachten (mindestens zwei Sankas) aus der Umgebung dabei, deren Aktive dann teilweise im Neoprenanzug und Taucherbrille die Sache im Wasser drinnen beobachten. Zudem dann noch wesentlich mehr Zuschauer- bzw. Schaulustige, die auch die Augen offen haben. Und dort ist man eher im Einstiegsbereich und nicht in der Tiefe drinnen. Wenn Du es nicht glaubst: "Wasserwacht-Krumbach.de".
Und ich kenne die Aktiven in Krumbach gut genug, damit ich eben vermutlich etwas besser wie Du über Schwimmbadbereich und Schwimmeisterarbeitsumfang bescheid weiß, das kannst Du auch glauben.
Matthias
[zitat=Sassi]Hallo,
vorneweg würde ich sagen das das eine bodenlose Frechheit ist Menschen aufgrund ihres Krankheitsbildes zu "sortieren", bzw.zu diskriminieren. Nichts anders stellt ein solches Verbot dar.
Mit Anfällen oder dergleichen ist man ja schließlich kein Mensch zweiter Klasse.
Und wie heißt es doch so schön: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Jedoch kann ich das Verbot auch verstehen. Die Badeanstalt sichert sich so gleich von Anfang an ab. Würde man trotz Verbotes ins Bad gehen, und man bekäme einen Anfall, ist das Schwimmbad rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Jeder enstandene Schaden wäre Selbstverschulden. Traurig aber wahr![/zitat]
Re: Re: Schwimmbadverbot
Anna-Katharina
, Wednesday, 16.04.2008, 14:24 (vor 6700 Tagen) @
Anna-Katharina
Lieber Matthias,
schalt mal einen Gang runter! Sassi hat doch nur ihre Meinung zu dem Thema geäußert.Sie hat in keinster Weise irgent einen Bademeister angegriffe sondern lediglich die pauschale Aufteilung von Kranken und nicht Kranken bzw behinderten Menschen kritisiert.Also besteht meiner Meinung nach kein Grund ein meterlangen Aufsatz über den anstrengenden Job eines Bademeisters in dieses Forum zu setzen.Außerdem möchte ich dich darauf aufmerksam machen, dass sie auch geschrieben hat,dass sie versteht das sich die Bäder durch solche Verbote rechtlich absichern wollen. Also immer schön cool bleiben.
Gruß, Anna
Re: Re: Re: Schwimmbadverbot
Anton
, Wednesday, 16.04.2008, 21:35 (vor 6700 Tagen) @
Anna-Katharina
Hallo Ann-Katharina,
ich gebe dir Recht, da hat jemand ganz enorm übers Ziel geschossen, von den beleidigenden Äußerungen wie z. B. "Epileptiker" einmal ganz abgesehen. Wer so schreibt, spricht höchstwahrscheinlich auch so, das wird sein Grund sein, hier zu schreiben, da kann erst widersprochen werden, wenn der Text schon steht. Die Misanthropie einiger Naturen geht leider in diese Richtung. Ich wünsche dir gute Besserung und zukünftig mehr Glück in öffentlichen Einrichtungen.
Viele herzliche Grüße
Anton
Re: Re: Re: Schwimmbadverbot
Matthias
, Wednesday, 16.04.2008, 23:54 (vor 6700 Tagen) @
Anna-Katharina
Hallo Anna,
falls Du es nicht erkannt hast, soll Dir gesagt werden, dass die Kritik an Sassi ging, die ihre Kommentare mit Zweiklassengesellschaft usw. brachte. Und wenn sie sich so über die Regeln und Gesetze in einem Schwimmbad entsprechend äußert, dann hat sie eben absolut keine- oder nicht den Schimmer von einer Ahnung von dem Ablauf in einem Schwimmbad und erkennt auch nicht die Risiken.
Wer hat es denn eine "Frechheit" bezeichnet und wer sprach denn von "praktizierter "Zweiklassengesellschaft"?
Ist das denn nur eine Meinungsäußerung, oder schlicht und einfach eine absolute Verurteilung?
Vielleicht kommst Du also so dahinter, warum ich mich darüber geärgert habe, wenn man, nach dem man davon absolut gar nichts vom Fach versteht, dann mit Beschimpfungen gegen Aufsichtspersonen und Regeln von Schwimmbädern heran geht? Ich kenne die Leute eben und auch die dortigen Umstände und weiß damit auch, was sie für Verantwortung haben und somit lass ich es mir auch nicht gefallen, dass man sie eben so ausgeschämt vor die Wand stellt und verurteilt.
Und nach dem das eben Andere auch lesen und dann möglicherweise auch mit Vorurteilen in's Schwimmbad gehen, gehört da eben mal Klarheit geschaffen und die ist eben (Herr "Anton") mit zwei Zeilen nicht klar gestellt.
Und ob das "pauschale Aufteilung" (in einem SCHWIMMBAD!) ist, bleibt auch Deiner Meinung überlassen. - Solche, die eben nicht die geringste Ahnung haben, sollten eben niemanden vor die Wand hin stellen. - Man sollte eben nicht nur bis zu drei Schritten nach den Eingangsschranken denken, sondern eben die wirklichen Gefahrenpunkte selbst betrachten und damit hatte da wohl jemand Probleme. Nimm also Solche, die glauben, dass die Epileptiker (ach, Herr Anton, ich müsste ja "ärmste, höchst zu betrauernde Epilepsie Erkrankte" sagen) überall über Narrenfreiheit verfügen und die Probleme- oder Ungerechtigkeiten immer auf die anderen schieben müssen, in besonderen Schutz. - Diese werden Dir dankbar sein, dass sie also berechtigt über Frechheiten und Zweiklassengesellschaften im Bezug auf Aufsichtspersonal und Gesetze schimpfen.
Gruß Matthias
[zitat=Anna-Katharina] Lieber Matthias,
schalt mal einen Gang runter! Sassi hat doch nur ihre Meinung zu dem Thema geäußert.Sie hat in keinster Weise irgent einen Bademeister angegriffe sondern lediglich die pauschale Aufteilung von Kranken und nicht Kranken bzw behinderten Menschen kritisiert.Also besteht meiner Meinung nach kein Grund ein meterlangen Aufsatz über den anstrengenden Job eines Bademeisters in dieses Forum zu setzen.Außerdem möchte ich dich darauf aufmerksam machen, dass sie auch geschrieben hat,dass sie versteht das sich die Bäder durch solche Verbote rechtlich absichern wollen. Also immer schön cool bleiben.
Gruß, Anna
[/zitat]
Re: Schwimmbadverbot
Danny
, Thursday, 17.04.2008, 22:59 (vor 6699 Tagen) @
Anna-Katharina
Hallo, Sportsfreunde,
genau, lasst uns uns doch weiter um Recht und Ordnung in deutschen Badeanstalten klöppen! ;-D
In unserer hier hängt auch eine Hausordnung, in der fromme Erwähnung findet, dass "Personen mit ansteckenden und Anstoß erregenden Erkrankungen sowie Epileptiker" das laue Nass nur genießen dürfen, wenn ein Arzt bescheinigt, dass er keine Bedenken habe.
Vom verbreiteten Herzkasper, dem üblen Bluthochdruck beim "Senjoren"-Schwimmen -kein Wort! Aber: diese Volksseuchen sieht man ja auch nicht.
Merke: ein jeder sei auf seine Achillesferse hingewiesen, wenn dir also vor Bluthochdruck grade das Hirn platzt, der Fußpilz bis zu den Achseln reicht oder täglich Anfälle ins Haus stehen - geh lieber untern Rasensprenger.
Das schont im Zweifelsfall tatsächlich die eigene Gesundheit, und sogar den Blutdruck vom gestressten Diplombademeister!
Ich merk schon, es wird Zeit, dass es Sommer wird - die Halle tut euch nicht gut, ihr Wasserratten 
nix für ungut
Danny
Re: Re: Schwimmbadverbot
Annika
, Saturday, 19.04.2008, 21:06 (vor 6697 Tagen) @
Anna-Katharina
Ich schließe mich einfach mal an mit dem Gruß: "Hallo Sportsfreunde"! Als erstes will ich mich outen(!): "Ja, ich liebe schwimmen, gehe schwimmen. Und das ist gut so!" Ehrlich gesagt, ich würde eingehen, wenn ich das nicht mehr hätte, da ich früher Leistungsmäßig betrieben habe. Wenn ich damit andere Leute in Gefahr bringen würde beim absaufen, um es einfaach mal auf den Punkt zu bringen, wäre es sicherlich ein Grund sich dermaßen aufzuregen wie der liebe Matthias hier. Der scheint sich ja ganz schön auszukennen und ein ganz intelligenter Mensch zu sein. Mensch, was der alles weiß...! Aber was ich gerne von ihm wüßte: 1.Hast du selbst Anfälle? 2. Hast du mal in Betracht gezogen, dass es für einen Menschen (alle!) nicht nur Gesetze, sondern auch Bedürfnisse gibt? 3. Warum gehst du denn so ab wie `ne Rakete? (nimmt ja fast schon psychotische Züge an...)
Ich hoffe, der Ring ist noch offen. Es wird ja grad richtig spannend!
Re: Schwimmbadverbot
Rita + Roland
, Sunday, 20.04.2008, 19:40 (vor 6696 Tagen) @
Anna-Katharina
Hi Anna
Ich glaube da gibt es nicht viel zu diskutieren. Wenn ein Mensch während eines Anfalls unter Wasser ausatmet sinkt er sofort und ertrinkt. Die anderen Mitschwimmer denken noch, die kann aber lange tauchen. Eine Schadigung des Gehirnes beginnt etwa bei drei Minuten. Versuche dir doch einmal vorzustellen, wie es einem Mitmenschen geht der dich wieder beleben will und es nicht schafft, weil dein Gehirn schon zu stark geschädigt ist.
Genau so ist es meiner Tochter ergangen. Nur sie ist in der Badewanne ertrunken. Nach 5 Minuten ist ihre Mitbewohnerin der WG zu ihr ins Badezimmer gegangen. Sie haben sofort versucht sie wieder zu beleben. Kurz danach kam der Notarzt. Eine Stunde haben sie versucht sie wieder zu holen. Ich hoffe du verstehst mich auch, ich würde mich nicht über einen solchen Text aufregen, selbst wenn er so geschrieben ist.
Bleib vernünftig.
Gruß Roland