Führerschein (mal wieder^^)

Patrick @, Tuesday, 22.04.2008, 21:39 (vor 6694 Tagen)

Hey...

ich weiß... mal wieder das leidige thema "Führerschein"...
Diesmal folgendes Zitat von dieser Seite...

Ausnahmen sind in gut begründeten Fällen möglich (lange Anfallsfreiheit, insgesamt wenige Anfälle, Epilepsie-Syndrom mit niedrigem Rezidivrisiko, erfolgreiche epilepsiechirurgische Behandlung)

Betreff: Beobachtungszeit...
Hier steht, dass die Anfallszeit heruntergeastzt werden kann.... Zum Beispiel bei insgesamt wenigen Anfällen...

Was ist denn wenig?
Ich hatte am 30.12.2006 einen Anfall, der sehr schwach war...
Dann am 26.1.2008, also 13 Monate später...
Kann man da von wenigen Anfällen reden?
Ich persönlich finde ja..
Der Arzt im Krankenhaus hatte sich da nicht weiter zu geäußert... (Also "damals" im Januar)

Vielleicht weiß ja einer von euch etwas...

Patrick

Re: Führerschein (mal wieder^^)

Patrick @, Tuesday, 22.04.2008, 21:45 (vor 6694 Tagen) @ Patrick

[zitat=Patrick]

Ausnahmen sind in gut begründeten Fällen möglich (lange Anfallsfreiheit, insgesamt wenige Anfälle, Epilepsie-Syndrom mit niedrigem Rezidivrisiko, erfolgreiche epilepsiechirurgische Behandlung)

Patrick[/zitat]

Also mit den Ausnahmen ist die Beobachtungszeit gemeint, die angesetzt ist bis man wieder Auto fahren darf...
Ist vielleicht ein bisschen blöd ausgedrückt gewesen...

Re: Re: Führerschein (mal wieder^^)

Jonny1303 @, Wednesday, 23.04.2008, 09:02 (vor 6693 Tagen) @ Patrick

Hallo Patrik,

Jimmi hat das gerade weiter unten im Thread

http://www.epilepsie-online.de/forum/index.php?uebersicht=baum&reference=0&thread_id=39666&thread=39666#id39666

beschrieben. Demnach ist die Beobachtungszeit wohl wirklich herabgesetzt worden, in Deinem Fall wäre das Fahrverbot von zwei auf ein Jahr verkürzt, Dank unserer Nachbarn.

Theoretisch dürftest Du also wieder Auto fahren.
Was allerdings "wenige Anfälle" sind, tja...
Einige hier im Forum sind bei Deiner Anfallsfrequenz sicher neidisch, das Kind, welches Du bei einem zufällig nach 13 Monaten erneut auftretenden Anfall überfährst, sicher nicht.

Also Rechtslage kannst Du in den Begutachtungsrichtlinien, nach denen sich die Neurologen streng halten(!!) nachlesen, solange Du aber nicht ein aktenkundiges OK Deines Neurologenm hast haftest Du in jedem Fall für alle durch Dich verursachten Unfälle!

Mag schon sein, daß bei Dir das Auto zur Mobilität dazugehört, aber laß mich nur noch eine kurze Geschichte erzählen, möge sie Dich ggf. etwas nachdenklich stimmen:
Eine Frau im Nachbarort fuhr unter AE 17 Jahre anfallsfrei. Medis abgesetzt. Anfall unter dem Auto fahren. Zum Glück nur Totalschaden an ihrem Auto...

alles Gute & zuckende Grüße

jürgen

[zitat=Patrick][zitat=Patrick]

Ausnahmen sind in gut begründeten Fällen möglich (lange Anfallsfreiheit, insgesamt wenige Anfälle, Epilepsie-Syndrom mit niedrigem Rezidivrisiko, erfolgreiche epilepsiechirurgische Behandlung)

Patrick[/zitat]

Also mit den Ausnahmen ist die Beobachtungszeit gemeint, die angesetzt ist bis man wieder Auto fahren darf...
Ist vielleicht ein bisschen blöd ausgedrückt gewesen...[/zitat]

Re: Führerschein (mal wieder^^)

Jonny1303 @, Wednesday, 23.04.2008, 09:05 (vor 6693 Tagen) @ Patrick

Hi,

natürlich bist Du, Anfallsfreiheit vorausgesetzt, jetzt bis mindests Januar 2009 vom Autofahren befreit, klar oder? ;-)

zuckende Grüße

jürgen

Re: Re: Führerschein (mal wieder^^)

Patrick @, Wednesday, 23.04.2008, 14:22 (vor 6693 Tagen) @ Patrick

[zitat=Jonny1303]Hi,

natürlich bist Du, Anfallsfreiheit vorausgesetzt, jetzt bis mindests Januar 2009 vom Autofahren befreit, klar oder? ;-)

zuckende Grüße

jürgen[/zitat]

also da muss ich widersprechen...
Der Arzt im Januar meinte, so 6 Monate, und danach würden sie eventuell noch zu weiteren 6 Monaten raten, aber das müsste man von der Situation abhängig machen...
also bis Januar nicht...

Re: Führerschein (mal wieder^^)

Matthias @, Friday, 25.04.2008, 18:11 (vor 6691 Tagen) @ Patrick

was frägst Du überhaupt wenn Du ja letztlich doch Alles besser weißt.
Erkundige Dich mal bei einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation und dann wist Du sehen wer Recht hatte.
Matthias